Einen Mindestabstand von 200 m für den Solarpark „Wasserwerk Süd“ fordern

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Torsten Giebeler und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Petition für einen Mindestabstand von 200 m zu den Grundstücksgrenzen des geplanten Solarparks „Wasserwerk Süd“ in der Stadt Köthen

Wir, die unterzeichnenden Anwohnerinnen und Anwohner sowie Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köthen und angrenzender Gemarkungen, fordern für den geplanten Bau des Solarparks „Wasserwerk Süd“ der Firma ASG einen Mindestabstand von 200 m zu den äußeren Grundstücksgrenzen der Anwohner in der Maxim-Gorki-Straße in Köthen. 

Begründung:

·        In einer vergleichbaren Stadt (Zerbst) des Landkreises Anhalt-Bitterfeld besteht ein Kriterienkatalog, der einen Abstand von 400 Metern zu Grundstücksgrenzen vorsieht.

·        Die Behörden Sachsen-Anhalts haben zudem eine Empfehlung herausgegeben, die ebenfalls einen Mindestabstand von 200 Metern vorsieht. Diese von einigen Städten Sachsen-Anhalts umgesetzte Empfehlung, sollte auch in unserer Stadt als Vorbildwirkung übernommen werden.

Zum Beispiel:

-        Oebisfelde-Weferlingen              200 m

-        Annaburg                                      200 m

-        und viele weitere

Eine klare Abstandsvorgabe schützt Anwohnerinnen und Anwohner in erster Linie vor Lärm, Schattenwurf sowie visueller Beeinträchtigungen und würde zu einer planbaren und fairen Entwicklung in unserer Stadt beitragen.

 

Am 01.10.2025 wurde der digitale Werkzeugkasten Akzeptanz vom Landesministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt veröffentlicht.

https://lena.sachsen-anhalt.de/werkzeugkasten/werkzeuge-benutzen/kriterienkatalog/empfehlungen-fuer-kriterien-zur-solarenergie/staedtebauliche-abwaegungskriterien

Der Digitale Werkzeugkasten Akzeptanz wurde entwickelt, um Kommunen in Sachsen-Anhalt bei der Energiewende zu unterstützen. Er kombiniert Leitfäden zur gezielten Kommunikation und Beteiligung. Die Energiewende wird dabei nicht nur als technische, sondern vor allem als gesellschaftliche Herausforderung verstanden, bei der die aktive Einbindung der Bürger sowie lokaler Akteure eine entscheidende Rolle spielt.

Aus diesen genannten Gründen erscheint es uns nur fair und vernünftig, einen Mindestabstand von 200 Metern zu unseren äußeren südlichen Grundstücksgrenzen (Einfriedung der Grundstücke) und der ersten Modulreihe des Solarparks umzusetzen bzw. von uns als Grundstückseigentümer zu fordern.

Lösungsvorschlag:

1. Um eine gemeinschaftliche Akzeptanz aller Bürger zu erzielen bitten wir die Empfehlungen des Ministeriums zu berücksichtigen und einzuhalten. Hierbei ist das Bestandsrecht zu beachten. Bestehende Freiflächen-PV-Anlagen sind zu sichern.

2. Wir bitten um einen Stadtratsbeschluss, der zu den Empfehlungen des Werkzeugkastens Akzeptanz Aussagen trifft.

Das Ergebnis dieser Petition wird bei der Stadt Köthen, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungnach nach § 3 (1) BauGB zum Vorentwurf: 47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Köthen (Anhalt), als Stellungsnahne eingereicht.

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Mathias MichelPetitionsstarter*in
Erfolg
Diese Petition war mit 187 Unterstützer*innen erfolgreich!
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Das Problem

Petition für einen Mindestabstand von 200 m zu den Grundstücksgrenzen des geplanten Solarparks „Wasserwerk Süd“ in der Stadt Köthen

Wir, die unterzeichnenden Anwohnerinnen und Anwohner sowie Bürgerinnen und Bürger der Stadt Köthen und angrenzender Gemarkungen, fordern für den geplanten Bau des Solarparks „Wasserwerk Süd“ der Firma ASG einen Mindestabstand von 200 m zu den äußeren Grundstücksgrenzen der Anwohner in der Maxim-Gorki-Straße in Köthen. 

Begründung:

·        In einer vergleichbaren Stadt (Zerbst) des Landkreises Anhalt-Bitterfeld besteht ein Kriterienkatalog, der einen Abstand von 400 Metern zu Grundstücksgrenzen vorsieht.

·        Die Behörden Sachsen-Anhalts haben zudem eine Empfehlung herausgegeben, die ebenfalls einen Mindestabstand von 200 Metern vorsieht. Diese von einigen Städten Sachsen-Anhalts umgesetzte Empfehlung, sollte auch in unserer Stadt als Vorbildwirkung übernommen werden.

Zum Beispiel:

-        Oebisfelde-Weferlingen              200 m

-        Annaburg                                      200 m

-        und viele weitere

Eine klare Abstandsvorgabe schützt Anwohnerinnen und Anwohner in erster Linie vor Lärm, Schattenwurf sowie visueller Beeinträchtigungen und würde zu einer planbaren und fairen Entwicklung in unserer Stadt beitragen.

 

Am 01.10.2025 wurde der digitale Werkzeugkasten Akzeptanz vom Landesministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt veröffentlicht.

https://lena.sachsen-anhalt.de/werkzeugkasten/werkzeuge-benutzen/kriterienkatalog/empfehlungen-fuer-kriterien-zur-solarenergie/staedtebauliche-abwaegungskriterien

Der Digitale Werkzeugkasten Akzeptanz wurde entwickelt, um Kommunen in Sachsen-Anhalt bei der Energiewende zu unterstützen. Er kombiniert Leitfäden zur gezielten Kommunikation und Beteiligung. Die Energiewende wird dabei nicht nur als technische, sondern vor allem als gesellschaftliche Herausforderung verstanden, bei der die aktive Einbindung der Bürger sowie lokaler Akteure eine entscheidende Rolle spielt.

Aus diesen genannten Gründen erscheint es uns nur fair und vernünftig, einen Mindestabstand von 200 Metern zu unseren äußeren südlichen Grundstücksgrenzen (Einfriedung der Grundstücke) und der ersten Modulreihe des Solarparks umzusetzen bzw. von uns als Grundstückseigentümer zu fordern.

Lösungsvorschlag:

1. Um eine gemeinschaftliche Akzeptanz aller Bürger zu erzielen bitten wir die Empfehlungen des Ministeriums zu berücksichtigen und einzuhalten. Hierbei ist das Bestandsrecht zu beachten. Bestehende Freiflächen-PV-Anlagen sind zu sichern.

2. Wir bitten um einen Stadtratsbeschluss, der zu den Empfehlungen des Werkzeugkastens Akzeptanz Aussagen trifft.

Das Ergebnis dieser Petition wird bei der Stadt Köthen, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungnach nach § 3 (1) BauGB zum Vorentwurf: 47. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Köthen (Anhalt), als Stellungsnahne eingereicht.

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Mathias MichelPetitionsstarter*in

Die Entscheidungsträger*innen

Stadtrat Stadt Köthen
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Bürgermeisterin Stadt Köthen
Bürgermeisterin Stadt Köthen
Bürgermeisterin
Stadtverwaltung Köthen
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Bauamt

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