Petition updateWir protestieren gegen die Misshandlung und Tötung unseres BabysUnser Schreiben zur Begründung des Petitionsausschusses
Lola HerreroBremen, Germany
Oct 29, 2023

Liebe Unterstützer und liebe Unterstützerinnen,

hier haben Sie die Begründung und unser Schreiben dazu.

Mit freundlichen Grüßen,
Lola

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Lola Herrero

 

 

 

An

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages  

- Landtagsverwaltung -  

und  

den Vorsitzenden des Petitionsausschusses  

Hannah-Arendt-Platz 1  

30159 Hannover  

 

3. April 2021**

 

Betreff: Ihr Schreiben vom 16.09.2020 – Eingabe 01207/11/18

 

Sehr geehrte Präsidentin, Frau Dr. Gabriele,

sehr geehrter Vorsitzender, Herr Brammer,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 16.09.2020 und Ihre Informationen zur Sach- und Rechtslage. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass unsere Antwort erst jetzt erfolgt.

I. Nicht-öffentliche Sitzung

Sie teilen mit, dass am 02.09.2020 in einer nicht-öffentlichen Sitzung über unsere Petition (Eingabe 01207/11/18) beraten wurde. Wir würden gerne erfahren, welche Personen - außer Ihnen - an dieser Sitzung teilgenommen haben, insbesondere welche Abgeordneten des Landtages daran teilnahmen. Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, wer an dieser nicht-öffentlichen Sitzung beteiligt war.

II. Fehler in Ihrer Stellungnahme vom 02.09.2020

In Ihrer Stellungnahme geben Sie an, dass wir, die Einsender, eine Anzeige wegen fahrlässiger Tötung erstattet haben. Tatsächlich war es nicht unsere Anzeige, sondern die Staatsanwaltschaft, die ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet hatte. Dies geschah, nachdem Polizisten und Nothelfer am 12.07.2015 den Tod des Babys festgestellt hatten, nachdem es sechs Tage lang im städtischen Klinikum Lüneburg mit giftigem Antibiotikum in Überdosis behandelt worden war. Die Verpflichtung zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ergibt sich aus dem Strafgesetzbuch, wenn eine Person unter ungewöhnlichen Umständen stirbt. Eine strafrechtliche Anzeige von unserer Seite war nicht notwendig.

III. Ihre Begründung in Ihrer Stellungnahme vom 02.09.2020 über Ärztekammer und Straf- und Zivilrecht

Ich, Lola Herrero, wurde im Bundesland Niedersachsen, genauer gesagt in Winsen/Luhe und Lüneburg, zum Opfer von Gewalt in der Gynäkologie und Geburtshilfe. Am 05.07.2015, in der 39. Schwangerschaftswoche, wurde ich mit einem Blasensprung in das Krankenhaus eingeliefert, um mein Kind zur Welt zu bringen. Die Hebammen und die Ärztin in der Weiterbildung warteten ca. 29 Stunden, bis ein Kaiserschnitt durchgeführt wurde. Fachliteratur, wie "Die Geburtshilfe" von Schneider/Husslein/Schneider, Seite 764, legt nahe, dass ein zügigeres Vorgehen erforderlich gewesen wäre.

Ein Oberarzt der Gynäkologie wurde ebenfalls erst nach 29 Stunden zum Kaiserschnitt hinzugezogen. Gemäß dem BGH-Beschluss vom 11.03.2016, Az. 4 StR 428/15, sowie dem Urteil des LG Dortmund vom 01.10.2014, Az. 37 Ks 3/11, ist das Überschreiten der Geburtsdauer nach Geburtsbeginn um mehr als 14 Stunden strafrechtlich relevant.

Nach der Indikation für den Kaiserschnitt am 06.07.2015 wurde die Entbindung weiter verzögert

Gewalt in der Gynäkologie während der Geburt, auch als geburtshilfliche Gewalt bezeichnet, umfasst Vernachlässigung, körperliche Misshandlung und mangelnden Respekt während der Geburt. Diese Praktiken gelten als Form von Gewalt gegen Frauen und Verletzung der Frauenrechte (vgl. Wikipedia).

Die von Ihnen genannten Stellen und Behörden in Niedersachsen, wie die Ärztekammer und die Straf- und Zivilgerichte, konnten uns keine Unterstützung bieten. Dies liegt daran, dass wir Krankenhäuser des Landes Niedersachsen beschuldigen, weshalb wir uns an den Petitionsausschuss des Landtages Niedersachsen gewandt haben.

Wir möchten folgende einfache Fragen an den Petitionsausschuss des Landtages Niedersachsen richten:

- Warum werden Straftaten wie Gewaltverbrechen gegen Frauen, Körperverletzung und Kindestötung in Niedersachsen nicht von Amts wegen verfolgt, untersucht und geahndet? In anderen Bundesländern werden Strafverfolgungen durchgeführt, siehe BGH-Beschluss vom 11.03.2016, Az. 4 StR 428/15, und Urteil des LG Dortmund vom 01.10.2014, Az. 37 Ks 3/11. Die Eigenständigkeit des Landes Niedersachsen entbindet es nicht von der Pflicht, gegen Gewaltverbrechen vorzugehen.

- Warum werden Anzeigen über Kindestötung in mehreren Fällen, die wir erstattet haben, in Niedersachsen nicht verfolgt? Wir als Bundesbürger sind gemäß § 138 StGB verpflichtet, Anzeige zu erstatten.

IV. Ergänzung der Petition (Eingabe 01207/11/18) um folgende Punkte

Da wir von den Behörden und öffentlichen Stellen in Niedersachsen keine Unterstützung erhalten haben und sie die Zusammenarbeit mit uns verweigern, möchten wir unsere Petition (Eingabe 01207/11/18) um folgende Punkte ergänzen:

a. Wir zeigen an, dass die Behörden und öffentlichen Stellen in Niedersachsen uns, den Einsendern, aufgrund meiner katholischen Herkunft aus Südeuropa rassistisch und fremdenfeindlich behandeln.

b. Es wird angezeigt, dass im Zusammenhang mit Gewalt gegen Frauen und Kindestötungen in Winsen/Luhe und Lüneburg eine systematische Verleumdung und Vertuschung seitens der Stellen des Landes Niedersachsen und der Behörden stattgefunden hat und immer noch stattfindet. Diese Verleumdung und Vertuschung werden durchgeführt, um die hier vorgetragenen Gewaltverbrechen und Fehlbehandlungen zu verbergen und sich den straf- und haftungsrechtlichen Konsequenzen zu entziehen.

c. Es wird vermutet, dass die Gewaltverbrechen gegen Lola Herrero und die Misshandlung und Tötung von Jan Antonio rassistische und fremdenfeindliche Hintergründe in Niedersachsen haben.

Angezeigt werden folgende behördliche und sonstige Stellen: Die Staatsanwaltschaften in Lüneburg und Celle, das Strafgericht in Lüneburg, das Zivilgericht in Lüneburg, das Justizministerium und das Gesundheitsministerium in Niedersachsen.

Wir bitten den Petitionsausschuss, diese ergänzenden Beschwerden unter Beteiligung der Anti-Korruptions-Organisation Transparency.org und der Anti-Rassismus-Organisationen Amnesty.org durch ein unabhängiges Anti-Rassismus-Gremium des Landtages Niedersachsen zu untersuchen.

V. Die Verpflichtungen des Petitionsausschusses und des Landtages Niedersachsen

Die Verpflichtung des Petitionsausschusses und des Landtages Niedersachsen zur Behandlung dieser Petition (Eingabe 01207/11/18) ergeben sich aus verschiedenen Quellen:

1. Sie resultiert aus der verfassungsrechtlichen Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern, insbesondere wenn eine Angelegenheit eine Behörde oder ein Krankenhaus in einem Bundesland betrifft. Dazu fügen wir das Schreiben des Petitionsausschusses des Bundestages vom 20.05.2020 bei.

2. Die Verpflichtung ergibt sich auch aus der vertraglichen Aufgabenverteilung der Europäischen Union.

3. Sie ergibt sich aus Resolution 2306 (2019) des Europarates, in der Sie aufgefordert werden, u.a. Gewalt gegen Frauen in der Gynäkologie und Geburtshilfe zu bekämpfen und verschiedene Maßnahmen umzusetzen. Wir bitten den Landtag, dieses Thema öffentlich zu diskutieren und die Opfer anzuhören.

4. Diese Verpflichtung ergibt sich auch aus UN-Resolution 71/170 zu Gewalt gegen Frauen und dem Bericht des "UN-Special Rapporteur" der Vereinten Nationen zu Gewalt gegen Frauen.

5. Schließlich leitet sich die Verpflichtung aus dem Petitionsgesetz des Landes Niedersachsen und der Landesverfassung ab. Hierzu fügen wir das Schreiben des Bundesministeriums bei.

VI. Ihr Vorgehen bislang zu unserer Petition (Eingabe 01207/11/18)

Die Maßnahmen, die Sie bisher im Zusammenhang mit unserer Petition ergriffen haben, sind unserer Meinung nach unangemessen. Wir fordern, dass Sie die oben genannten Maßnahmen aus den Resolutionen und unserer Petition umsetzen.

Wir sind der Ansicht, dass das von Ihnen vorgeschlagene Verfahren, diese Petition nicht an den Niedersächsischen Landtag und die Landesregierung weiterzuleiten, nicht verständlich ist, da Sie ausdrücklich dazu aufgefordert wurden, die Maßnahmen aus den Resolutionen auszuwerten und umzusetzen, um Gewalt in der Gynäkologie und Geburtshilfe zu bekämpfen.

Ferner sollten Sie die Fälle der getöteten Kinder in Winsen/Luhe untersuchen, da hinter jedem getöteten Kind eine Frau steht, die Opfer von Gewalt in der Gynäkologie und Geburtshilfe geworden ist. Unsere Einschätzung ist, dass es mehr als zehn getötete Kinder gibt.

Falls der Niedersächsische Landtag und der Petitionsausschuss dieser Verpflichtung nicht nachkommen, werden wir dem Bundestag, dem Europarat und den Vereinten Nationen über Ihr Vorgehen berichten. Diese Schreiben und Unterlagen werden wir an die Abgeordneten des Landtages und die Mitglieder des Petitionsausschusses weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen und bestem Dank,

Lola Herrero

 

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