
Sehr geehrte Frau Herrero,
vielen Dank für Ihre Zuschrift, die Sie u.a. auch an die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag gerichtet haben und auf die wir gerne in deren Auftrag antworten.
Das Petitionsrecht gehört zu den verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland (Artikel 17 des Grundgesetzes (GG)). Nach Artikel 45 c GG bestellt der Deutsche Bundestag in jeder Legislaturperiode einen Petitionsausschuss, dem die Behandlung der nach Artikel 17 an den Bundestag gerichteten Bitten und Beschwerden obliegt: https://www.bundestag.de/ausschuesse/a02
Wie wir auf Nachfrage erfahren konnten, ist Ihre Petition im Sekretariat des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages eingegangen und somit nun im Petitionsverfahren.
Das Sekretariat des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages ist wie folgt zu erreichen:
Deutscher Bundestag
Sekretariat des Petitionsausschusses
Platz der Republik 1
11011 Berlin
E-Mail: post.pet@bundestag.de
Fax: +49 30 227-36053
Von dort wird man Sie über den weiteren Ablauf informieren.
Sehr geehrte Frau Herrero, wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen bei Ihrem wichtigen Anliegen weitergeholfen zu haben und wünschen Ihnen dafür viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Team Bürgerkommunikation
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1 · 11011 Berlin
T +49-30-227-55550 · F +49-30-227-15930
E-Mail: fraktion@cducsu.de
Internet: www.cducsu.de
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir bedanken Ihnen für Ihre E-Mail und Ihre Unterstützung. Wir danken Ihnen für Ihre Bemühungen, das Recht der Frauen zu stärken, um sie vor alle Formen der Gewalt zu schützen.
Wir fordern Sie weiterhin nachdrücklich auf, energisch und enthusiastisch daran zu arbeiten, den höchsten erreichbaren Standard für die körperliche und geistige Gesundheit der Frauen zu arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Lola Herrero