„Schluss mit der Ausrottungspolitik gegen den Wolf“


„Schluss mit der Ausrottungspolitik gegen den Wolf“
Das Problem
Schluss mit der Ausrottungspolitik gegen den Wolf
Die Walliser Standesinitiative «Wolf. Fertig lustig!» welche im Frühling vom Ständerat klar abgelehnt wurde, wurde im September vom Nationalrat angenommen. Nun muss der Ständerat nochmals darüber entscheiden. Die Standesinitiative verlangt, dass die Wolfsjagd generell erlaubt sein soll, weshalb die Berner Konvention (Artenschutzabkommen) von der Schweiz gekündigt werden müsste. Damit würde der Wolf in der Schweiz zum Abschuss frei gegeben.
Petitionstext zuhanden des Nationalrates:
Unter Berücksichtigung aller aufgeführten Argumente fordern nachfolgende Personen den Nationalrat im Sinne einer Petition auf, der Treibjagd auf den Wolf und der Ausrottungspolitik gegen den Wolf endlich ein Ende zu setzen. Entsprechend ist die Standesinitiative abzulehnen !!
Adressaten:
Die Petition richtet sich an die Mitglieder des Eidg. Räte (National- und Ständerat)Parlamentsdienste
Parlamentsgebäude
3003 Bern
Mail: zs.kanzlei@parl.admin.ch
Absender / Verfasser:
Alliance Animale Suisse
c/o ©ompetentia
Schauplatzgasse 39
3011 Bern
Kontaktperson:
Marion Theus, Präsidentin Verein Wildtierschutz Schweiz, info@wildtierschutz.org
ARGUMENTARIUM
Motion Engler trägt Anliegen der Berggebiete Rechnung:
Die Eidg. Räte haben 2015 mit der überwiesenen Motion Engler 14.3151 eine Lösung gefunden, die den Anliegen der Berggebiete Rechnung trägt. Eine radikale Ausrottungspolitik ist nicht notwendig.
Der Wolf ist nicht gefährlich:
Es ist in der Schweiz noch nie zu einem Zwischenfall mit Wölfen gekommen, bei dem Menschen gefährdet wurden. Der Wolf ist ein scheues Tier und meidet den Kontakt mit Menschen.
Der Wolf hat sich in der Schweiz nicht massiv ausgebreitet:
In der Schweiz leben knapp 30 Wölfe. Zum Vergleich: In Italien wird der Bestand auf 800 bis 1‘000 Tiere geschätzt. Grundsätzlich geht man davon aus, dass die Schweiz für bis zu 300 Wölfe Platz bieten würde. Der Wolfsbestand hat sich dabei noch nicht stabilisiert, zumal bis heute rund 10 Wölfe – legal oder illegal – getötet worden sind.
Der Wolf richtet nicht Unmengen von Schäden an:
Der Wolf reisst in der Schweiz – neben kranken Wildtieren – nur wenige Nutztiere. 90 Prozent hiervon sind Schafe, die zumeist (zu 93 Prozent) unbewacht und ohne die empfohlenen Herdenschutzmassnahmen gehalten werden.
Der Wolf verursacht kaum Kosten für Steuerzahlende:
Für Vergütungen geben Bund und Kantone pro Jahr knapp CHF 100‘000 aus. Die Überwachung des Wolfsbestandes kostet CHF 200‘000. Und der Herdenschutz kostet jährlich nur CHF 3 Mio. Total gibt der Bund damit pro Jahr etwa CHF 3,3 Mio. für den Artenschutz beim Wolf aus, wogegen der Bund für die Schafhaltung alleine jährlich CHF 40 Mio. ausgibt.
Nutztiere können mit Herdenschutzmassnahmen geschützt werden:
Mit Herdenschutzhunden und elektrischen Zäunen kann ein sehr guter Schutz gewährleistet werden. Bei bewachten Herden hat der Wolf kaum eine Chance, ein Nutztier zu reissen.
Der Wolf ist für die Natur nützlich:
Als Jäger reguliert der Wolf auf natürliche Weise den Rotwildbestand und verhindert so übermässige Verbissschäden am Jungwald. Zudem profitieren viele Aasfresser von zurückgelassenen Resten und Kadavern, was der Artenvielfalt zu Gute kommt. Der Wolf trägt aktiv zu einem gesunden und artenreichen Ökosystem bei.
Der Wolf hat auch Rechte:
Verfassung und internationale Übereinkommen (Berner Artenschutz-Abkommen) verpflichten uns, bedrohte Arten vor der Ausrottung zu bewahren. Dabei ist der Schutz des Wolfes alles andere als absolut. Im Gegenteil: In den letzten Jahren ist es immer wieder zu Abschüssen gekommen, wobei die Behörden diese teilweise aufgrund der medialen Kampagnen der Wolfsgegner bewilligt haben.

Das Problem
Schluss mit der Ausrottungspolitik gegen den Wolf
Die Walliser Standesinitiative «Wolf. Fertig lustig!» welche im Frühling vom Ständerat klar abgelehnt wurde, wurde im September vom Nationalrat angenommen. Nun muss der Ständerat nochmals darüber entscheiden. Die Standesinitiative verlangt, dass die Wolfsjagd generell erlaubt sein soll, weshalb die Berner Konvention (Artenschutzabkommen) von der Schweiz gekündigt werden müsste. Damit würde der Wolf in der Schweiz zum Abschuss frei gegeben.
Petitionstext zuhanden des Nationalrates:
Unter Berücksichtigung aller aufgeführten Argumente fordern nachfolgende Personen den Nationalrat im Sinne einer Petition auf, der Treibjagd auf den Wolf und der Ausrottungspolitik gegen den Wolf endlich ein Ende zu setzen. Entsprechend ist die Standesinitiative abzulehnen !!
Adressaten:
Die Petition richtet sich an die Mitglieder des Eidg. Räte (National- und Ständerat)Parlamentsdienste
Parlamentsgebäude
3003 Bern
Mail: zs.kanzlei@parl.admin.ch
Absender / Verfasser:
Alliance Animale Suisse
c/o ©ompetentia
Schauplatzgasse 39
3011 Bern
Kontaktperson:
Marion Theus, Präsidentin Verein Wildtierschutz Schweiz, info@wildtierschutz.org
ARGUMENTARIUM
Motion Engler trägt Anliegen der Berggebiete Rechnung:
Die Eidg. Räte haben 2015 mit der überwiesenen Motion Engler 14.3151 eine Lösung gefunden, die den Anliegen der Berggebiete Rechnung trägt. Eine radikale Ausrottungspolitik ist nicht notwendig.
Der Wolf ist nicht gefährlich:
Es ist in der Schweiz noch nie zu einem Zwischenfall mit Wölfen gekommen, bei dem Menschen gefährdet wurden. Der Wolf ist ein scheues Tier und meidet den Kontakt mit Menschen.
Der Wolf hat sich in der Schweiz nicht massiv ausgebreitet:
In der Schweiz leben knapp 30 Wölfe. Zum Vergleich: In Italien wird der Bestand auf 800 bis 1‘000 Tiere geschätzt. Grundsätzlich geht man davon aus, dass die Schweiz für bis zu 300 Wölfe Platz bieten würde. Der Wolfsbestand hat sich dabei noch nicht stabilisiert, zumal bis heute rund 10 Wölfe – legal oder illegal – getötet worden sind.
Der Wolf richtet nicht Unmengen von Schäden an:
Der Wolf reisst in der Schweiz – neben kranken Wildtieren – nur wenige Nutztiere. 90 Prozent hiervon sind Schafe, die zumeist (zu 93 Prozent) unbewacht und ohne die empfohlenen Herdenschutzmassnahmen gehalten werden.
Der Wolf verursacht kaum Kosten für Steuerzahlende:
Für Vergütungen geben Bund und Kantone pro Jahr knapp CHF 100‘000 aus. Die Überwachung des Wolfsbestandes kostet CHF 200‘000. Und der Herdenschutz kostet jährlich nur CHF 3 Mio. Total gibt der Bund damit pro Jahr etwa CHF 3,3 Mio. für den Artenschutz beim Wolf aus, wogegen der Bund für die Schafhaltung alleine jährlich CHF 40 Mio. ausgibt.
Nutztiere können mit Herdenschutzmassnahmen geschützt werden:
Mit Herdenschutzhunden und elektrischen Zäunen kann ein sehr guter Schutz gewährleistet werden. Bei bewachten Herden hat der Wolf kaum eine Chance, ein Nutztier zu reissen.
Der Wolf ist für die Natur nützlich:
Als Jäger reguliert der Wolf auf natürliche Weise den Rotwildbestand und verhindert so übermässige Verbissschäden am Jungwald. Zudem profitieren viele Aasfresser von zurückgelassenen Resten und Kadavern, was der Artenvielfalt zu Gute kommt. Der Wolf trägt aktiv zu einem gesunden und artenreichen Ökosystem bei.
Der Wolf hat auch Rechte:
Verfassung und internationale Übereinkommen (Berner Artenschutz-Abkommen) verpflichten uns, bedrohte Arten vor der Ausrottung zu bewahren. Dabei ist der Schutz des Wolfes alles andere als absolut. Im Gegenteil: In den letzten Jahren ist es immer wieder zu Abschüssen gekommen, wobei die Behörden diese teilweise aufgrund der medialen Kampagnen der Wolfsgegner bewilligt haben.

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Petition am 6. Juni 2016 erstellt