Die Gewaltenteilung Schützen!

Das Problem

Die Gewaltenteilung ist im Grundgesetz festgeschrieben und eines der wichtigsten Konzepte zum Schutz der Demokratie. Ziel der Gewaltenteilung ist es, die wichtigsten Aufgaben eines Staates zu verteilen, um vor Machtmissbrauch und dem Wechsel in ein autokratisches Regime zu schützen. Dabei wird in Legislative, Exekutive und Judikative geteilt. Diese Gewalten sollen sich gegenseitig kontrollieren und regulieren.

Es ist aber so, dass die Mitglieder der Spitze der Exekutive, also der Bundesregierung, auch im Bundestag, also in der Legislative, vertreten sind. Wir sehen die Gewaltenteilung damit nicht ausreichend gewährleistet.

Es wäre naiv zu erwarten, dass ein Parlamentarier, der gleichzeitig Teil der Regierung ist, seiner Aufgabe, die Arbeit der Regierung – also auch seine eigene – zu kontrollieren, auch nur annähernd so gut nachkommt wie ein Parlamentarier, der nicht Mitglied der Regierung ist. Die entstehenden Interessenkonflikte sind unvermeidbar. Einem Minister fehlt schlichtweg das Interesse, Missstände in seiner eigenen Arbeit aufzudecken.

In Frankreich und in den USA ist eine strikte Gewaltenteilung gegeben. Dies zeigt, dass ein solches System also zweifellos funktionsfähig und umsetzbar ist.

Wir fordern die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, den Artikel 38 des Grundgesetzes um einen Satz zu ergänzen, der es verhindert, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gleichzeitig Mitglied der Regierung sind.

Unterstützen Sie diese Petition, um eine klare und verantwortungsvolle Trennung der Gewalten in Deutschland zu erreichen. Diese Gesetzesänderung soll eine ausreichende Kontrolle der Regierung und die Sicherheit unserer Demokratie gewährleisten.

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Georg AmbrasatPetitionsstarter*in

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Das Problem

Die Gewaltenteilung ist im Grundgesetz festgeschrieben und eines der wichtigsten Konzepte zum Schutz der Demokratie. Ziel der Gewaltenteilung ist es, die wichtigsten Aufgaben eines Staates zu verteilen, um vor Machtmissbrauch und dem Wechsel in ein autokratisches Regime zu schützen. Dabei wird in Legislative, Exekutive und Judikative geteilt. Diese Gewalten sollen sich gegenseitig kontrollieren und regulieren.

Es ist aber so, dass die Mitglieder der Spitze der Exekutive, also der Bundesregierung, auch im Bundestag, also in der Legislative, vertreten sind. Wir sehen die Gewaltenteilung damit nicht ausreichend gewährleistet.

Es wäre naiv zu erwarten, dass ein Parlamentarier, der gleichzeitig Teil der Regierung ist, seiner Aufgabe, die Arbeit der Regierung – also auch seine eigene – zu kontrollieren, auch nur annähernd so gut nachkommt wie ein Parlamentarier, der nicht Mitglied der Regierung ist. Die entstehenden Interessenkonflikte sind unvermeidbar. Einem Minister fehlt schlichtweg das Interesse, Missstände in seiner eigenen Arbeit aufzudecken.

In Frankreich und in den USA ist eine strikte Gewaltenteilung gegeben. Dies zeigt, dass ein solches System also zweifellos funktionsfähig und umsetzbar ist.

Wir fordern die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, den Artikel 38 des Grundgesetzes um einen Satz zu ergänzen, der es verhindert, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gleichzeitig Mitglied der Regierung sind.

Unterstützen Sie diese Petition, um eine klare und verantwortungsvolle Trennung der Gewalten in Deutschland zu erreichen. Diese Gesetzesänderung soll eine ausreichende Kontrolle der Regierung und die Sicherheit unserer Demokratie gewährleisten.

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Georg AmbrasatPetitionsstarter*in
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Die Entscheidungsträger*innen

Friedrich Merz
Friedrich Merz
Bundeskanzler
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Petition am 2. März 2026 erstellt