Die DVG stellt ab sofort keine Strafanzeigen nach § 265a wegen Beförderungserschleichung

Das Problem

Liebe Duisburgerinnen und Duisburger,

liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Sören Link der Stadt Duisburg,

sehr geehrte Ratsfrauen und Ratsherren der Stadt Duisburg,

die Kriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein schafft und verstärkt Ungerechtigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Straftat der "Beförderungserschleichung" wird oft von Menschen begangen, die es sich schlichtweg nicht leisten können, einen Fahrschein zu erwerben. Das Fahren ohne Fahrschein wird von den Duisburger Verkehrsbetrieben zur Anzeige gebracht und mündet dann meist in einer Geldstrafe. Diese Geldstrafen betragen mehrere hundert Euro und für jemanden, der sich schon keine Fahrkarte leisten kann, stellen diese Geldstrafen eine weitere Schikane und eine nicht stemmbare finanzielle Belastung dar. Bei einer Nicht-Zahlung werden die Betroffenen zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Diese Strafe steht offensichtlich in keinem Verhältnis zur sogenannten "kriminellen Handlung", die sie durch das Fahren ohne Fahrschein begangen haben. Die Duisburger Verkehrsgesellschaft muss aufhören, Strafanzeigen und Strafanträge nach § 265a wegen Beförderungserschleichung zu stellen – eine Praxis, die die Armen stigmatisiert und kriminalisiert. Durch diesen Vorstoß kann außerdem die Justiz entlastet werden. Als Massendelikt stellt das Fahren ohne Fahrschein fast ein Viertel aller Betrugsfälle dar und bindet somit erhebliche Ressourcen, die an anderer Stelle für die Verfolgung von schwerwiegender Kriminalität fehlen.

Es ist Zeit für eine Entlastung der Justiz und für Gerechtigkeit und Menschlichkeit in unserer Gesellschaft und im öffentlichen Nahverkehr, in dem wir alle täglich unterwegs sind. Bitte unterstützen Sie diese Forderung, indem Sie diese Petition unterzeichnen und damit Druck auf den Duisburger Stadtrat ausüben. 

Andere Städte zeigen bereits, das dies möglich ist:

https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/stadtrat-duesseldorf-gegen-anzeigen-wegen-schwarzfahren-100.html

https://www.tag24.de/dresden/keine-strafanzeigen-mehr-ist-schwarzfahren-bald-nur-noch-eine-bagatelle-3218610

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/schwarzfahren-koeln-100.html

 

Auf der Sitzung des Duisburger Stadtrates im September wird folgender Antrag zur Abstimmung gestellt:

Der Rat der Stadt Duisburg möge beschließen:
1. Die Stadt als alleinige Gesellschafterin der Duisburger Versorgungs-und Verkehrsgesellschaft mbH (nachfolgend nur DVV) (bzw. die entsprechenden Vertreter*innen der Stadt) wird (werden) aufgefordert, die Einberufung einer Gesellschafterversammlung der DVV durch die Geschäftsführung zu verlangen (§ 50 GmbHG), die den Beschluss fassen soll, die Geschäftsführung der DVV auf Grundlage von § 37 Abs. 1 GmbHG anzuweisen, den Vorstand der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG auf der Rechtsgrundlage des Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrages zwischen DVV und der DVG anzuweisen:
- Die Duisburger Verkehrsgesellschaft stellt ab sofort weder Strafanzeigen noch Strafanträge nach § 265a wegen
Beförderungserschleichung.
2. Die Vertreter*innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der
DVV werden sodann angewiesen, die notwendigen Beschlüsse zu fassen, um die Geschäftsführung der DVV auf Grundlage von § 37 Abs.
1 GmbHG anzuweisen, dass diese wiederum den Vorstand der DVG auf der Rechtsgrundlage des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der DVV und der DVG anweist:
- Die DVG stellt ab sofort weder Strafanzeigen noch Strafanträge nach § 265a wegen Beförderungserschleichung.

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Das Problem

Liebe Duisburgerinnen und Duisburger,

liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Sören Link der Stadt Duisburg,

sehr geehrte Ratsfrauen und Ratsherren der Stadt Duisburg,

die Kriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein schafft und verstärkt Ungerechtigkeiten in unserer Gesellschaft. Die Straftat der "Beförderungserschleichung" wird oft von Menschen begangen, die es sich schlichtweg nicht leisten können, einen Fahrschein zu erwerben. Das Fahren ohne Fahrschein wird von den Duisburger Verkehrsbetrieben zur Anzeige gebracht und mündet dann meist in einer Geldstrafe. Diese Geldstrafen betragen mehrere hundert Euro und für jemanden, der sich schon keine Fahrkarte leisten kann, stellen diese Geldstrafen eine weitere Schikane und eine nicht stemmbare finanzielle Belastung dar. Bei einer Nicht-Zahlung werden die Betroffenen zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Diese Strafe steht offensichtlich in keinem Verhältnis zur sogenannten "kriminellen Handlung", die sie durch das Fahren ohne Fahrschein begangen haben. Die Duisburger Verkehrsgesellschaft muss aufhören, Strafanzeigen und Strafanträge nach § 265a wegen Beförderungserschleichung zu stellen – eine Praxis, die die Armen stigmatisiert und kriminalisiert. Durch diesen Vorstoß kann außerdem die Justiz entlastet werden. Als Massendelikt stellt das Fahren ohne Fahrschein fast ein Viertel aller Betrugsfälle dar und bindet somit erhebliche Ressourcen, die an anderer Stelle für die Verfolgung von schwerwiegender Kriminalität fehlen.

Es ist Zeit für eine Entlastung der Justiz und für Gerechtigkeit und Menschlichkeit in unserer Gesellschaft und im öffentlichen Nahverkehr, in dem wir alle täglich unterwegs sind. Bitte unterstützen Sie diese Forderung, indem Sie diese Petition unterzeichnen und damit Druck auf den Duisburger Stadtrat ausüben. 

Andere Städte zeigen bereits, das dies möglich ist:

https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/stadtrat-duesseldorf-gegen-anzeigen-wegen-schwarzfahren-100.html

https://www.tag24.de/dresden/keine-strafanzeigen-mehr-ist-schwarzfahren-bald-nur-noch-eine-bagatelle-3218610

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/schwarzfahren-koeln-100.html

 

Auf der Sitzung des Duisburger Stadtrates im September wird folgender Antrag zur Abstimmung gestellt:

Der Rat der Stadt Duisburg möge beschließen:
1. Die Stadt als alleinige Gesellschafterin der Duisburger Versorgungs-und Verkehrsgesellschaft mbH (nachfolgend nur DVV) (bzw. die entsprechenden Vertreter*innen der Stadt) wird (werden) aufgefordert, die Einberufung einer Gesellschafterversammlung der DVV durch die Geschäftsführung zu verlangen (§ 50 GmbHG), die den Beschluss fassen soll, die Geschäftsführung der DVV auf Grundlage von § 37 Abs. 1 GmbHG anzuweisen, den Vorstand der Duisburger Verkehrsgesellschaft AG auf der Rechtsgrundlage des Beherrschungs-und Gewinnabführungsvertrages zwischen DVV und der DVG anzuweisen:
- Die Duisburger Verkehrsgesellschaft stellt ab sofort weder Strafanzeigen noch Strafanträge nach § 265a wegen
Beförderungserschleichung.
2. Die Vertreter*innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der
DVV werden sodann angewiesen, die notwendigen Beschlüsse zu fassen, um die Geschäftsführung der DVV auf Grundlage von § 37 Abs.
1 GmbHG anzuweisen, dass diese wiederum den Vorstand der DVG auf der Rechtsgrundlage des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der DVV und der DVG anweist:
- Die DVG stellt ab sofort weder Strafanzeigen noch Strafanträge nach § 265a wegen Beförderungserschleichung.

Die Entscheidungsträger*innen

DER RAT DER STADT DUISBURG
DER RAT DER STADT DUISBURG

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