Die Bundesregierung soll Kosmetiker/innen die Kosten der NiSV-Fachkunde erstatten

Das Problem

Forderung:

Durch die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) entstehen den Kosmetikinstituten im Jahr 2022 erhebliche, außerordentliche und häufig nicht tragbare Kosten. Die Bundesregierung bzw. das Wirtschaftsministerium soll diese Kosten im Rahmen der Entlastungspakete den Instituten erstatten.

Begründung:

Kosmetikinstitute waren in den Jahren 2020 und 2021 stark von der Corona-Pandemie betroffen. Je nach Bundesland waren die Institute bis zu 9 Monate geschlossen, was zu erheblichen Einnahmeausfällen der Institute und Einkommensverlusten für die Betreiberinnen geführt hat. Durch die lange Schließzeit haben sehr viele Institute Kunden verloren, die erst wieder mit viel Aufwand zurückgeholt werden müssen.

Ein Indiz dafür, wie massiv diese Verluste waren, ist, dass es 2020 ein Rückgang von 24 % der Kosmetikinstitute gab (DESTATIS). 

Die bisherigen Entlastungspakete sind vor allem auf große Unternehmen zugeschnitten. Kleinste Handwerksunternehmen, die vor allem das Auskommen der Unternehmerin/des Unternehmers sichern, wurden vom Wirtschaftsministerium nicht ausreichend berücksichtigt. Dabei ist gerade die wirtschaftliche Förderung von Kosmetikinstituten in mehrfacher Hinsicht auch unter sozialen Gesichtspunkten geboten. So wird der Beruf Kosmetiker/in und die Selbstständigkeit als Betreiber/innen von Kosmetikinstituten

  • überdurchschnittlich von Frauen ausgeübt (92%, ZDH), 
  • gerne als Wiedereinstieg in das Erwerbsleben nach der Familienphase und 
  • häufig von Menschen mit Migrationshintergrund ohne in Deutschland formal anerkannte Ausbildung ergriffen.

Für andere Berufszweige wie Ärzte handelt es sich bei den Kosten für die NiSV-Fachkundekurse um gut verkraftbare Ausgaben, bei den Kosmetikinstituten werden jedoch wesentlich kleinere Umsätze erwirtschaftet: 2020 hatten 88% der Kosmetikinstitute einen Umsatz kleiner 50.000 EUR und nur 5 % der Unternehmen einen Umsatz von größer 100.000 EUR. Da sind 5.000 EUR Fortbildungskosten dann eben meist über 10% des Jahresumsatzes.

Statt einer „Aufholjagd“ kam jedoch die Energiekrise mit einer hohen Teuerungsrate in 2022. In der Folge „strecken“ Kunden ihre Termine und kaufen weniger Produkte in den Instituten. 

Außerdem handelt es sich bei den NiSV-Fachkundeschulungen eigentlich um eine Bildungsaufgabe. Bildung sollte in Deutschland nicht nur für Akademiker kostenfrei sein.

Wir bitten die Bundesregierung darum, den Kosmetikinstituten, die Kosten der NiSV-Fachkundeschulungen zu erstatten.

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Das Problem

Forderung:

Durch die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) entstehen den Kosmetikinstituten im Jahr 2022 erhebliche, außerordentliche und häufig nicht tragbare Kosten. Die Bundesregierung bzw. das Wirtschaftsministerium soll diese Kosten im Rahmen der Entlastungspakete den Instituten erstatten.

Begründung:

Kosmetikinstitute waren in den Jahren 2020 und 2021 stark von der Corona-Pandemie betroffen. Je nach Bundesland waren die Institute bis zu 9 Monate geschlossen, was zu erheblichen Einnahmeausfällen der Institute und Einkommensverlusten für die Betreiberinnen geführt hat. Durch die lange Schließzeit haben sehr viele Institute Kunden verloren, die erst wieder mit viel Aufwand zurückgeholt werden müssen.

Ein Indiz dafür, wie massiv diese Verluste waren, ist, dass es 2020 ein Rückgang von 24 % der Kosmetikinstitute gab (DESTATIS). 

Die bisherigen Entlastungspakete sind vor allem auf große Unternehmen zugeschnitten. Kleinste Handwerksunternehmen, die vor allem das Auskommen der Unternehmerin/des Unternehmers sichern, wurden vom Wirtschaftsministerium nicht ausreichend berücksichtigt. Dabei ist gerade die wirtschaftliche Förderung von Kosmetikinstituten in mehrfacher Hinsicht auch unter sozialen Gesichtspunkten geboten. So wird der Beruf Kosmetiker/in und die Selbstständigkeit als Betreiber/innen von Kosmetikinstituten

  • überdurchschnittlich von Frauen ausgeübt (92%, ZDH), 
  • gerne als Wiedereinstieg in das Erwerbsleben nach der Familienphase und 
  • häufig von Menschen mit Migrationshintergrund ohne in Deutschland formal anerkannte Ausbildung ergriffen.

Für andere Berufszweige wie Ärzte handelt es sich bei den Kosten für die NiSV-Fachkundekurse um gut verkraftbare Ausgaben, bei den Kosmetikinstituten werden jedoch wesentlich kleinere Umsätze erwirtschaftet: 2020 hatten 88% der Kosmetikinstitute einen Umsatz kleiner 50.000 EUR und nur 5 % der Unternehmen einen Umsatz von größer 100.000 EUR. Da sind 5.000 EUR Fortbildungskosten dann eben meist über 10% des Jahresumsatzes.

Statt einer „Aufholjagd“ kam jedoch die Energiekrise mit einer hohen Teuerungsrate in 2022. In der Folge „strecken“ Kunden ihre Termine und kaufen weniger Produkte in den Instituten. 

Außerdem handelt es sich bei den NiSV-Fachkundeschulungen eigentlich um eine Bildungsaufgabe. Bildung sollte in Deutschland nicht nur für Akademiker kostenfrei sein.

Wir bitten die Bundesregierung darum, den Kosmetikinstituten, die Kosten der NiSV-Fachkundeschulungen zu erstatten.

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