

Deutschland muss internationales Recht achten - Vollstreckung des Haftbefehls gg Netanjahu


Deutschland muss internationales Recht achten - Vollstreckung des Haftbefehls gg Netanjahu
Das Problem
Vollstreckung des IStGH-Haftbefehls gegen Netanjahu! Deutschland muss internationales Recht achten!
Adressiert an
Zuständige Generalanwaltschaft
Marco Buschmann (geschäftsführend im Amt)
die Bundesregierung (geschäftsführend sowie die kommende Regierung)
Begründung
Am 21. November 2024 erließ der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Joav Galant. Ihnen werden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg vorgeworfen, darunter der Einsatz von Aushungern als Kriegsmethode und systematische Angriffe auf die Zivilbevölkerung.
Deutschland ist als Vertragsstaat des Römischen Statuts des IStGH gemäß Art. 86 und 89 völkerrechtlich verpflichtet, an der Durchsetzung von Haftbefehlen mitzuwirken. Die Einladung Netanjahus durch Friedrich Merz ändert nichts an dieser Pflicht. Sollte Netanjahu deutschen Boden betreten, ist Deutschland zur Verhaftung verpflichtet.
Der IStGH selbst stellt klar, dass Staaten rechtlich an seine Entscheidungen gebunden sind. Es ist nicht Sache der Exekutive, die Stichhaltigkeit gerichtlicher Entscheidungen einseitig zu bewerten oder zu missachten.
Unmittelbare Festnahmepflicht ohne Ermessensspielraum
Nach §2 des deutschen IStGH-Gesetzes besteht für deutsche Behörden kein Ermessensspielraum bei der Vollstreckung eines Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs. Das Gesetz verpflichtet die zuständigen Stellen, eine gesuchte Person unverzüglich festzunehmen und an den Gerichtshof zu überstellen.
Daraus folgt, dass Benjamin Netanjahu bei einer Einreise nach Deutschland bereits bei seiner Ankunft am Flughafen von der Bundespolizei festgenommen werden müsste. Die Generalstaatsanwaltschaft wäre anschließend für die rechtliche Bearbeitung des Verfahrens und die Organisation der Überstellung nach Den Haag zuständig.
Die Bundesregierung wäre erst im weiteren Verlauf involviert, da das Bundesjustizministerium die Überstellung nach Den Haag formal bewilligen muss. Eine politische Einflussnahme ist jedoch ausgeschlossen, da die Überstellungspflicht völkerrechtlich bindend ist und keinen Ermessensspielraum zulässt.
Eine Verweigerung der Überstellung wäre ein klarer Rechtsbruch. Sollte die Bundesregierung versuchen, diesen Prozess zu behindern, könnte dies den Generalstaatsanwalt unter Druck setzen, den Haftbefehl gar nicht erst zu vollstrecken, was ebenfalls rechtswidrig und völkerrechtswidrig wäre.
Verfassungsrechtliche Verpflichtung Deutschlands zur Einhaltung des Völkerrechts
Die völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands sind zugleich verfassungsrechtlich bindend.
Art. 20 Abs. 3 GG verankert das Rechtsstaatsprinzip und verpflichtet alle Staatsorgane, sich an „Gesetz und Recht“ zu halten. Die Bundesregierung kann sich nicht über bestehende Rechtsnormen hinwegsetzen oder politische Erwägungen über die rechtliche Bindung stellen.
Art. 25 GG bestimmt, dass die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts sind und Vorrang vor einfachen Gesetzen haben. Die Pflicht zur Zusammenarbeit mit dem IStGH ist daher bindendes innerstaatliches Recht.
Art. 59 Abs. 2 GG regelt, dass völkerrechtliche Verträge, die die Bundesgesetzgebung betreffen, in nationales Recht überführt werden. Das Römische Statut wurde 2000 ratifiziert und ist damit für Deutschland verbindlich.
Völkerrechtliche Konsequenzen einer Missachtung des Haftbefehls
Die Weigerung, den Haftbefehl gegen Netanjahu zu vollstrecken, hätte schwerwiegende Konsequenzen.
Ein Verstoß gegen Art. 86 und 89 des Römischen Statuts würde eine völkerrechtswidrige Vertragsverletzung darstellen.
Nach den Artikeln 16 und 40 der UN-Resolution zu Staatenverantwortlichkeit (ARSIWA) kann Deutschland für die Verweigerung der Haftbefehlsvollstreckung international haftbar gemacht werden.
Die Bundesrepublik würde ihre Glaubwürdigkeit als Verfechter einer regelbasierten internationalen Ordnung verlieren. Internationale Partner könnten sich von der deutschen Rechtsstaatlichkeit distanzieren und das diplomatische Ansehen Deutschlands nachhaltig beschädigt werden.
Netanjahu kann sich nicht auf Immunität berufen
Art. 27 des Römischen Statuts schließt Immunität für Staatsoberhäupter aus. Netanjahu kann sich als amtierender Regierungschef nicht auf einen besonderen Schutz berufen. Sollte er nach Deutschland einreisen, ist er nach internationalem und nationalem Recht zu verhaften.
Prinzipien der Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer und Kritik an der Doppelmoral
Unsere Partei steht für eine konsequente und wertegeleitete Außenpolitik, die sich an Gerechtigkeit, Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz der Menschenrechte orientiert. Die selektive Anwendung internationalen Rechts untergräbt dessen Legitimität und gefährdet die globale Rechtsordnung.
Das internationale Strafrecht basiert auf den Prinzipien der Universalität, der Individualstrafbarkeit und der Gleichbehandlung vor dem Recht. Ein fundamentales Element des Völkerstrafrechts ist es, dass kein Staat und keine Person über dem Gesetz steht. Die Missachtung des Haftbefehls gegen Netanjahu würde diese Grundsätze in Frage stellen und eine gefährliche Rechtspraxis der selektiven Strafverfolgung etablieren.
Deutschland hat in der Vergangenheit die Strafverfolgung anderer mutmaßlicher Kriegsverbrecher durch den IStGH unterstützt. Der gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassene Haftbefehl wurde von der Bundesregierung ausdrücklich begrüßt. Ein selektiver Umgang mit internationalen Haftbefehlen würde jedoch eine offenkundige Doppelmoral belegen. Wenn Deutschland den Haftbefehl gegen Netanjahu ignoriert, stellt sich die Frage, ob die Unterstützung für den Haftbefehl gegen Putin lediglich politischer Opportunität entspringt, anstatt auf rechtsstaatlichen Prinzipien zu beruhen.
Diese selektive Anwendung des Völkerstrafrechts würde das Vertrauen in die Unabhängigkeit internationaler Justizmechanismen untergraben. Sie würde zudem signalisieren, dass Deutschland seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nur dann nachkommt, wenn es geopolitisch opportun ist.
Die Einhaltung des Völkerrechts darf nicht von politischen Erwägungen abhängig gemacht werden. Eine selektive Anwendung entwertet das internationale Recht und sendet das Signal, dass sich Staaten bei politischer Nähe zu Deutschland nicht für Kriegsverbrechen verantworten müssen.
Historische Verantwortung Deutschlands für das internationale Strafrecht
Der Internationale Strafgerichtshof ist nicht zufällig entstanden, sondern als Konsequenz aus den beispiellosen Verbrechen des Zweiten Weltkriegs. Die Nürnberger Prozesse legten den Grundstein für das moderne Völkerstrafrecht und schufen erstmals ein internationales Tribunal zur Ahndung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord.
Dass ausgerechnet Deutschland nun Signale sendet, das internationale Strafrecht nur dann zu achten, wenn es den eigenen politischen Interessen dient, ist nicht nur ein moralisches Versagen, sondern auch eine Missachtung jener Prinzipien, die aus der eigenen Geschichte erwachsen sind. Die Verpflichtung, Kriegsverbrechen unabhängig von den beteiligten Akteuren zu ahnden, ist eine unmittelbare Lehre aus der Vergangenheit. Ein Land, das sich seiner historischen Verantwortung bewusst ist, kann es sich nicht leisten, das Völkerrecht selektiv zu behandeln.
Forderungen der Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer
Das Grundgesetz verpflichtet Deutschland zur Einhaltung völkerrechtlicher Normen. Die Missachtung des IStGH-Haftbefehls würde nicht nur dem eigenen Rechtsverständnis widersprechen, sondern auch das Fundament des internationalen Strafrechts schwächen.
WIR FORDERN
- eine offizielle Stellungnahme der Bundesregierung zur Anerkennung des Haftbefehls gegen Benjamin Netanjahu
- die Bestätigung, dass Deutschland seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommt und eine Verhaftung im Falle einer Einreise des israelischen Premierministers Benjamin Netanjahu durchführt
- eine Zusicherung des Bundesjustizministeriums, dass sich Deutschland weiterhin zur Durchsetzung internationalen Rechts bekennt
- Friedrich Merz muss als CDU – Vorsitzender und potenzieller Bundeskanzler seine Aussage zurücknehmen. Die Einladung eines international gesuchten mutmaßlichen Kriegsverbrechers ist bereits ein diplomatisches Fiasko. Sie mit der Ankündigung zu verbinden, einen Weg zu finden, um den Haftbefehl zu umgehen, macht es zu einem Angriff auf die internationale Rechtsordnung.
Das darf nicht unwidersprochen bleiben! Völkerrecht ist nicht verhandelbar!
Unterzeichnen Sie diese Petition und setzen Sie ein Zeichen für die Rechtsstaatlichkeit und die konsequente Anwendung des Völkerrechts!
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Das Problem
Vollstreckung des IStGH-Haftbefehls gegen Netanjahu! Deutschland muss internationales Recht achten!
Adressiert an
Zuständige Generalanwaltschaft
Marco Buschmann (geschäftsführend im Amt)
die Bundesregierung (geschäftsführend sowie die kommende Regierung)
Begründung
Am 21. November 2024 erließ der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den ehemaligen Verteidigungsminister Joav Galant. Ihnen werden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg vorgeworfen, darunter der Einsatz von Aushungern als Kriegsmethode und systematische Angriffe auf die Zivilbevölkerung.
Deutschland ist als Vertragsstaat des Römischen Statuts des IStGH gemäß Art. 86 und 89 völkerrechtlich verpflichtet, an der Durchsetzung von Haftbefehlen mitzuwirken. Die Einladung Netanjahus durch Friedrich Merz ändert nichts an dieser Pflicht. Sollte Netanjahu deutschen Boden betreten, ist Deutschland zur Verhaftung verpflichtet.
Der IStGH selbst stellt klar, dass Staaten rechtlich an seine Entscheidungen gebunden sind. Es ist nicht Sache der Exekutive, die Stichhaltigkeit gerichtlicher Entscheidungen einseitig zu bewerten oder zu missachten.
Unmittelbare Festnahmepflicht ohne Ermessensspielraum
Nach §2 des deutschen IStGH-Gesetzes besteht für deutsche Behörden kein Ermessensspielraum bei der Vollstreckung eines Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs. Das Gesetz verpflichtet die zuständigen Stellen, eine gesuchte Person unverzüglich festzunehmen und an den Gerichtshof zu überstellen.
Daraus folgt, dass Benjamin Netanjahu bei einer Einreise nach Deutschland bereits bei seiner Ankunft am Flughafen von der Bundespolizei festgenommen werden müsste. Die Generalstaatsanwaltschaft wäre anschließend für die rechtliche Bearbeitung des Verfahrens und die Organisation der Überstellung nach Den Haag zuständig.
Die Bundesregierung wäre erst im weiteren Verlauf involviert, da das Bundesjustizministerium die Überstellung nach Den Haag formal bewilligen muss. Eine politische Einflussnahme ist jedoch ausgeschlossen, da die Überstellungspflicht völkerrechtlich bindend ist und keinen Ermessensspielraum zulässt.
Eine Verweigerung der Überstellung wäre ein klarer Rechtsbruch. Sollte die Bundesregierung versuchen, diesen Prozess zu behindern, könnte dies den Generalstaatsanwalt unter Druck setzen, den Haftbefehl gar nicht erst zu vollstrecken, was ebenfalls rechtswidrig und völkerrechtswidrig wäre.
Verfassungsrechtliche Verpflichtung Deutschlands zur Einhaltung des Völkerrechts
Die völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands sind zugleich verfassungsrechtlich bindend.
Art. 20 Abs. 3 GG verankert das Rechtsstaatsprinzip und verpflichtet alle Staatsorgane, sich an „Gesetz und Recht“ zu halten. Die Bundesregierung kann sich nicht über bestehende Rechtsnormen hinwegsetzen oder politische Erwägungen über die rechtliche Bindung stellen.
Art. 25 GG bestimmt, dass die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts sind und Vorrang vor einfachen Gesetzen haben. Die Pflicht zur Zusammenarbeit mit dem IStGH ist daher bindendes innerstaatliches Recht.
Art. 59 Abs. 2 GG regelt, dass völkerrechtliche Verträge, die die Bundesgesetzgebung betreffen, in nationales Recht überführt werden. Das Römische Statut wurde 2000 ratifiziert und ist damit für Deutschland verbindlich.
Völkerrechtliche Konsequenzen einer Missachtung des Haftbefehls
Die Weigerung, den Haftbefehl gegen Netanjahu zu vollstrecken, hätte schwerwiegende Konsequenzen.
Ein Verstoß gegen Art. 86 und 89 des Römischen Statuts würde eine völkerrechtswidrige Vertragsverletzung darstellen.
Nach den Artikeln 16 und 40 der UN-Resolution zu Staatenverantwortlichkeit (ARSIWA) kann Deutschland für die Verweigerung der Haftbefehlsvollstreckung international haftbar gemacht werden.
Die Bundesrepublik würde ihre Glaubwürdigkeit als Verfechter einer regelbasierten internationalen Ordnung verlieren. Internationale Partner könnten sich von der deutschen Rechtsstaatlichkeit distanzieren und das diplomatische Ansehen Deutschlands nachhaltig beschädigt werden.
Netanjahu kann sich nicht auf Immunität berufen
Art. 27 des Römischen Statuts schließt Immunität für Staatsoberhäupter aus. Netanjahu kann sich als amtierender Regierungschef nicht auf einen besonderen Schutz berufen. Sollte er nach Deutschland einreisen, ist er nach internationalem und nationalem Recht zu verhaften.
Prinzipien der Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer und Kritik an der Doppelmoral
Unsere Partei steht für eine konsequente und wertegeleitete Außenpolitik, die sich an Gerechtigkeit, Rechtsstaatlichkeit und dem Schutz der Menschenrechte orientiert. Die selektive Anwendung internationalen Rechts untergräbt dessen Legitimität und gefährdet die globale Rechtsordnung.
Das internationale Strafrecht basiert auf den Prinzipien der Universalität, der Individualstrafbarkeit und der Gleichbehandlung vor dem Recht. Ein fundamentales Element des Völkerstrafrechts ist es, dass kein Staat und keine Person über dem Gesetz steht. Die Missachtung des Haftbefehls gegen Netanjahu würde diese Grundsätze in Frage stellen und eine gefährliche Rechtspraxis der selektiven Strafverfolgung etablieren.
Deutschland hat in der Vergangenheit die Strafverfolgung anderer mutmaßlicher Kriegsverbrecher durch den IStGH unterstützt. Der gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassene Haftbefehl wurde von der Bundesregierung ausdrücklich begrüßt. Ein selektiver Umgang mit internationalen Haftbefehlen würde jedoch eine offenkundige Doppelmoral belegen. Wenn Deutschland den Haftbefehl gegen Netanjahu ignoriert, stellt sich die Frage, ob die Unterstützung für den Haftbefehl gegen Putin lediglich politischer Opportunität entspringt, anstatt auf rechtsstaatlichen Prinzipien zu beruhen.
Diese selektive Anwendung des Völkerstrafrechts würde das Vertrauen in die Unabhängigkeit internationaler Justizmechanismen untergraben. Sie würde zudem signalisieren, dass Deutschland seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nur dann nachkommt, wenn es geopolitisch opportun ist.
Die Einhaltung des Völkerrechts darf nicht von politischen Erwägungen abhängig gemacht werden. Eine selektive Anwendung entwertet das internationale Recht und sendet das Signal, dass sich Staaten bei politischer Nähe zu Deutschland nicht für Kriegsverbrechen verantworten müssen.
Historische Verantwortung Deutschlands für das internationale Strafrecht
Der Internationale Strafgerichtshof ist nicht zufällig entstanden, sondern als Konsequenz aus den beispiellosen Verbrechen des Zweiten Weltkriegs. Die Nürnberger Prozesse legten den Grundstein für das moderne Völkerstrafrecht und schufen erstmals ein internationales Tribunal zur Ahndung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord.
Dass ausgerechnet Deutschland nun Signale sendet, das internationale Strafrecht nur dann zu achten, wenn es den eigenen politischen Interessen dient, ist nicht nur ein moralisches Versagen, sondern auch eine Missachtung jener Prinzipien, die aus der eigenen Geschichte erwachsen sind. Die Verpflichtung, Kriegsverbrechen unabhängig von den beteiligten Akteuren zu ahnden, ist eine unmittelbare Lehre aus der Vergangenheit. Ein Land, das sich seiner historischen Verantwortung bewusst ist, kann es sich nicht leisten, das Völkerrecht selektiv zu behandeln.
Forderungen der Gerechtigkeitspartei – Team Todenhöfer
Das Grundgesetz verpflichtet Deutschland zur Einhaltung völkerrechtlicher Normen. Die Missachtung des IStGH-Haftbefehls würde nicht nur dem eigenen Rechtsverständnis widersprechen, sondern auch das Fundament des internationalen Strafrechts schwächen.
WIR FORDERN
- eine offizielle Stellungnahme der Bundesregierung zur Anerkennung des Haftbefehls gegen Benjamin Netanjahu
- die Bestätigung, dass Deutschland seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen nachkommt und eine Verhaftung im Falle einer Einreise des israelischen Premierministers Benjamin Netanjahu durchführt
- eine Zusicherung des Bundesjustizministeriums, dass sich Deutschland weiterhin zur Durchsetzung internationalen Rechts bekennt
- Friedrich Merz muss als CDU – Vorsitzender und potenzieller Bundeskanzler seine Aussage zurücknehmen. Die Einladung eines international gesuchten mutmaßlichen Kriegsverbrechers ist bereits ein diplomatisches Fiasko. Sie mit der Ankündigung zu verbinden, einen Weg zu finden, um den Haftbefehl zu umgehen, macht es zu einem Angriff auf die internationale Rechtsordnung.
Das darf nicht unwidersprochen bleiben! Völkerrecht ist nicht verhandelbar!
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Petition am 28. Februar 2025 erstellt