Fahrerflucht: Straffreiheit bei Selbstanzeige (bei Unfällen ohne Personenschäden)

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Das Problem

Laut einer Statistik des Auto Clubs Europa werden in Deutschland jährlich 500.000 Anzeigen wegen Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort erstattet (eine davon erst vorgestern von mir). Doch sehr häufig können die Täter nicht ermittelt werden. Selbst wenn der Flüchtige sich besinnt und darüber nachdenkt, was er eigentlich getan hat, wird er durch die ihm drohende Strafe oft daran gehindert, sich bei der Polizei zu melden und seinen Fehler zuzugeben. Deswegen finde ich es sinnvoll, bei Unfällen ohne Personenschäden von einer Verurteilung des Täters aufgrund des Entfernens vom Unfallort abzusehen, sofern sich dieser selbst innerhalb einer bestimmten Zeitspanne, z.B. 2 Tagen, bei der Polizei meldet. Ich finde es zwar selbst moralisch fragwürdig, ein Auto beim Ausparken zu rammen und sich dann aus dem Staub zu machen, aber der eigentliche Zweck dieses Gesetzes - nämlich die Begleichung des Schadens durch den Schuldigen zu erwirken - wird offenbar nicht erfüllt. Ich bin der Meinung bzw. habe die Hoffnung, dass sich ein nicht unerheblicher Teil der Flüchtigen stellen wird, wenn ihm Straffreiheit garantiert wird. Sollte sich der Flüchtige nicht selbst stellen oder sollten Personen verletzt worden sein, sollte der Täter - sofern er ermittelt werden kann - natürlich wie bisher bestraft werden. Ich bin - wie bereits erwähnt - erst kürzlich Opfer von Fahrerflucht geworden. Mir ist es egal, ob der Verursacher bestraft wird, ich möchte nur, dass mein Auto repariert wird und ich das eben nicht bezahlen muss. Ich würde mich sogar dafür einsetzen, dass der Schuldige nicht bestraft wird, wenn er sich denn nur melden würde. Ebenso sollte es dem Verursacher möglich sein, einen Zettel mit seinen Kontaktdaten am Auto des Geschädigten zu hinterlassen, sodass die Polizei entlastet wird (in dem Fall muss schließlich nicht erst eine Anzeige erstattet werden) und sich wichtigeren Dingen zuwenden kann (wie zum Beispiel der Bekämpfung von Einbrüchen). Auch dadurch wird die Begleichung des Schadens durch den Verursacher im Normalfall sichergestellt - und das ist ja, wie bereits erwähnt, der eigentliche Zweck des Gesetzes. Durch diese Gesetzesänderung sollten die Fälle von Fahrerflucht nicht zunehmen, da dies weiterhin unter Strafe gestellt ist. Wer aktuell nach einem Unfall nicht wegfährt, wird es wohl auch in Zukunft nicht tun - oder sich zumindest im Nachhinein bei der Polizei stellen.

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