BUNDESTAGSWAHLBESCHWERDE

Das Problem

ART. 41 GG: WAHLPRÜFUNGSBESCHWERDE ZU DEN WAHLEN ZUM 19. DEUTSCHEN BUNDESTAG

Die Bundestagswahlen 2017 sind abgehalten worden unter Verstoß gegen

a) Art. 38 GG, wonach ausschließlich die Wahl von Direktkandidaten zugelassen ist (Erststimme), während die indirekte Wahl von Parteien (Zweitstimme) gegen das Grundgesetz verstößt, sowie

b) die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 131, 316 - Landeslisten i.V.m. BVerfGE 95, 335 - Überhangmandate II, wonach maximal 16 Überhangmandate zugelassen sind im Gegensatz zu aktuell 46 Überhangmandaten.

Aus diesen Gründen fechten die Beschwerdeführer die Wahlen zum 19. Bundestag an.

Es wird gemäß Art. 41 GG beantragt,
die Feststellung der Ungültigkeit der Wahlen zum 19. Bundestag.

Hiermit ermächtigen die Unterzeichner die GRUNDRECHTEPARTEI als Beschwerdeführerin zur Erhebung der Beschwerde in ihrem Namen.

Beschwerdeführerin (im Namen der Unterzeichner):

GRUNDRECHTEPARTEI

Lindenstraße 15, 87600 Kaufbeuren (https://grundrechtepartei.de)

HINWEISE

1. Weitere Informationen: http://bundeswahlbeschwerde.de/.

2. Die ausführliche Begründung wird aus prozesstechnischen Gründen erst kurz vor der Einreichung der Wahlprüfungsbeschwerde veröffentlicht.

3. Die Wahlprüfungsbeschwerde muss eingereicht werden bis zum 24. November 2017.  Beitritte zur Beschwerde sind auch nach deren Einreichung in jeder Phase des Verfahrens möglich.

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Das Problem

ART. 41 GG: WAHLPRÜFUNGSBESCHWERDE ZU DEN WAHLEN ZUM 19. DEUTSCHEN BUNDESTAG

Die Bundestagswahlen 2017 sind abgehalten worden unter Verstoß gegen

a) Art. 38 GG, wonach ausschließlich die Wahl von Direktkandidaten zugelassen ist (Erststimme), während die indirekte Wahl von Parteien (Zweitstimme) gegen das Grundgesetz verstößt, sowie

b) die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts BVerfGE 131, 316 - Landeslisten i.V.m. BVerfGE 95, 335 - Überhangmandate II, wonach maximal 16 Überhangmandate zugelassen sind im Gegensatz zu aktuell 46 Überhangmandaten.

Aus diesen Gründen fechten die Beschwerdeführer die Wahlen zum 19. Bundestag an.

Es wird gemäß Art. 41 GG beantragt,
die Feststellung der Ungültigkeit der Wahlen zum 19. Bundestag.

Hiermit ermächtigen die Unterzeichner die GRUNDRECHTEPARTEI als Beschwerdeführerin zur Erhebung der Beschwerde in ihrem Namen.

Beschwerdeführerin (im Namen der Unterzeichner):

GRUNDRECHTEPARTEI

Lindenstraße 15, 87600 Kaufbeuren (https://grundrechtepartei.de)

HINWEISE

1. Weitere Informationen: http://bundeswahlbeschwerde.de/.

2. Die ausführliche Begründung wird aus prozesstechnischen Gründen erst kurz vor der Einreichung der Wahlprüfungsbeschwerde veröffentlicht.

3. Die Wahlprüfungsbeschwerde muss eingereicht werden bis zum 24. November 2017.  Beitritte zur Beschwerde sind auch nach deren Einreichung in jeder Phase des Verfahrens möglich.

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Petition am 16. Oktober 2017 erstellt