Deutsche Kolonialgeschichte und rassismuskritischen Unterricht an Berliner Schulen!

Das Problem

Die Morde an George Floyd, Breonna Taylor und Ahmaud Arbery haben die Welt erschüttert. Auch hier in Deutschland ist Rassismus ein alltägliches Problem. Dieses Problem muss jedoch entwurzelt werden, bevor Menschen zu Tode kommen. Wir haben diese Petition gestartet, weil wir daran glauben, dass Aufklärung bereits in der Schule geschehen muss. Für uns ist unverständlich, warum immer noch wichtige Teile der deutschen Geschichte ignoriert werden. Vielfältigere Perspektiven müssen verpflichtend in den Berliner Lehrplan integriert werden! 

Diese Petition fordert: 

- deutsche Kolonialgeschichte lehren
- deutsche Migrationsgeschichte lehren 
- Rassismuskritisches Training für Schüler:innen und Lehrer:innen
- Quellen (z.B. Bücher) von BIPOC* müssen im Deutschunterricht, Geschichtsunterricht, usw. behandelt werden
- über institutionellen und systematischen Rassismus gegen BIPOC* aufklären
- eurozentristische Perspektiven aus dem Kunstunterricht und Geschichtsunterricht (u. anderen Bereichen) aufarbeiten und entfernen
- Zugänglichkeit zu Antidiskriminierungsstellen in der Schule

Um in Deutschland gegen allgegenwärtigen Rassismus ankämpfen zu können, müssen diskriminierende Strukturen so früh wie möglich abgebaut werden. Hilf jetzt mit, diese Forderungen umzusetzen und sie an die Berliner Politik heranzutragen!

*BIPOC steht für Black, Indigenous und People of Color. Er dient als Begriff für Menschen, die Rassismuserfahrungen machen.

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Diese Petition ist Teil der deutschlandweiten Bewegung #blackhistoryindeutschland. Alle Unterschriften der regionalen Petitionen laufen auf einen Unterschriftenzähler. Auf dieser Webseite sind alle Petitionen der verschiedenen Bundesländer zu finden: blackhistoryindeutschland-change.org

124.227

Das Problem

Die Morde an George Floyd, Breonna Taylor und Ahmaud Arbery haben die Welt erschüttert. Auch hier in Deutschland ist Rassismus ein alltägliches Problem. Dieses Problem muss jedoch entwurzelt werden, bevor Menschen zu Tode kommen. Wir haben diese Petition gestartet, weil wir daran glauben, dass Aufklärung bereits in der Schule geschehen muss. Für uns ist unverständlich, warum immer noch wichtige Teile der deutschen Geschichte ignoriert werden. Vielfältigere Perspektiven müssen verpflichtend in den Berliner Lehrplan integriert werden! 

Diese Petition fordert: 

- deutsche Kolonialgeschichte lehren
- deutsche Migrationsgeschichte lehren 
- Rassismuskritisches Training für Schüler:innen und Lehrer:innen
- Quellen (z.B. Bücher) von BIPOC* müssen im Deutschunterricht, Geschichtsunterricht, usw. behandelt werden
- über institutionellen und systematischen Rassismus gegen BIPOC* aufklären
- eurozentristische Perspektiven aus dem Kunstunterricht und Geschichtsunterricht (u. anderen Bereichen) aufarbeiten und entfernen
- Zugänglichkeit zu Antidiskriminierungsstellen in der Schule

Um in Deutschland gegen allgegenwärtigen Rassismus ankämpfen zu können, müssen diskriminierende Strukturen so früh wie möglich abgebaut werden. Hilf jetzt mit, diese Forderungen umzusetzen und sie an die Berliner Politik heranzutragen!

*BIPOC steht für Black, Indigenous und People of Color. Er dient als Begriff für Menschen, die Rassismuserfahrungen machen.

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Diese Petition ist Teil der deutschlandweiten Bewegung #blackhistoryindeutschland. Alle Unterschriften der regionalen Petitionen laufen auf einen Unterschriftenzähler. Auf dieser Webseite sind alle Petitionen der verschiedenen Bundesländer zu finden: blackhistoryindeutschland-change.org

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124.227


Die Entscheidungsträger*innen

Antje Kapek
Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/ Die Grünen Berlin
Beantwortet
Uns als Grüner Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin ist es ein großes Anliegen, dass Berlin seiner Verantwortung als ehemalige Hauptstadt des Deutschen Kolonialreiches endlich gerecht wird. Das schließt explizit auch die in seinem Namen begangene Gewalt und die Verbrechen bis hin zum Völkermord an den Herero und Nama im heutigen Namibia ein. Deshalb haben wir einen Antrag der rot-rot-grünen Regierungsfraktionen initiiert, der den Senat dazu auffordert, ressortübergreifend und in Zusammenarbeit mit der organisierten Zivilgesellschaft sowie betroffenen Institutionen ein gesamtstädtisches Aufarbeitungs- und Erinnerungskonzept zu erarbeiten. An zentraler Stelle müssen dabei die Perspektiven Schwarzer Menschen und afro-diasporischer Gruppen sowie von Initiativen mit de- und postkolonialer Ausrichtung einbezogen werden, um endlich würdige Formen des gemeinsamen Erinnerns und Gedenkens zu entwickeln. Das Konzept soll zudem die Nach- und Langzeitwirkungen berücksichtigen, welche die koloniale Vergangenheit hierzulande wie in den ehemaligen deutschen Kolonien bis in die Gegenwart hinterlassen hat. Das Konzept soll vorsehen, das Thema auch in Bildung und Wissenschaft zu verankern. Denn wenn wir die „koloniale Amnesie“ überwinden möchten, müssen wir im Schulunterricht damit beginnen. Dort, wo die Wissensgrundlagen und auch das historische Bewusstsein gebildet werden. Junge Menschen müssen von Beginn an die Gelegenheit erhalten, sich kritisch mit der (gemeinsamen) Geschichte auseinanderzusetzen und ein Verständnis für koloniale Kontinuitäten zu entwickeln. Insofern danke ich Ihnen ausdrücklich für Ihre Initiative, deren Ziele ich teile. In Berlin haben wir einen Rahmenlehrplan, der versucht Kompetenzen zu vermitteln und sich nicht mehr auf einzelne festgelegte Inhalte konzentriert. Dabei geht es im Fach Geschichte zum Beispiel darum die Kompetenzen Verstehen, Analysieren, Deuten und historische Kontexte zu vermitteln. Dies geschieht anhand von übergreifenden Themen wie „Migration“ (Ursachen, Folgen, usw.). Der Rahmenlehrplan regt Stand jetzt auch an, im Unterricht eine kritische Auseinandersetzung mit dem Kolonialismus aufzugreifen. Wünschenswert wäre es, wenn die Auseinandersetzung fächerübergreifend stattfinden würde, da Kolonialismus viele Lebensbereiche berührt hat. Zudem ist es diskussionswürdig, ob eine höhere Verbindlichkeit hergestellt werden kann, um eine Auseinandersetzung mit der Kolonialvergangenheit zu gewährleisten. Letztlich werden aber die Schulen selbst in ihren jeweiligen Fachkonferenzen ihre Curricula festlegen, die sich dann im entsprechenden Fachunterricht widerspiegeln. Wir müssen sie dabei unterstützen, eine kritische und zeitgemäße Aufarbeitung der Kolonialgeschichte im Unterricht zu ermöglichen. Hierfür braucht es zuvorderst kompetentes Personal und Materialien, anhand derer eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema stattfinden kann. Wir wollen deshalb die pädagogische Fort-und Weiterbildung für das schulische Personal, für Lehrkräfte, Schulleitungen und Schulaufsichten im Bereich Antidiskriminierung, Intersektionalität und Diversitykompetenz stärken und mindestens für das Leitungspersonal als obligatorisches Angebot verankern. Aber auch in der pädagogischen Ausbildung muss eine dezidiert diskriminierungs-, rassismus- und antisemitismuskritische Wissensvermittlung in den Curricula der Universitäten und Hochschulen verankert sein. Für die Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung sind Qualitätsstandards zu entwickeln. Damit die in den Berliner Schulen eingesetzten Lehr- und Lernmaterialien keine Rassismen und Vorurteile verbreiten, wollen wir, dass Paragraph 16, Absatz 1 („Einführung von Schulbüchern...“) des Berliner Schulgesetzes in der Praxis endlich Anwendung findet. Dafür wird die Fachstelle für intersektionale Bildung in Kooperation mit Schulbuchverlagen Empfehlungen für Lern- und Lehrmaterialien erarbeiten, die an den Berliner Schulen bei der Auswahl von Schulmaterialien berücksichtigt werden sollen. Um das Recht auf eine diskriminierungsfreie Bildung an den Schulen durchzusetzen, muss der individuelle Schutz vor Diskriminierung in den schulgesetzlichen Regelungen selbst normiert und für den schulischen Kontext konkretisiert werden, damit die Vorgaben in der Praxis – in alltäglichen schulischen Interaktionen bis hin zu der Auswahl von diskriminierungssensiblen Lehr- und Lernmitteln – Beachtung finden. Wir haben deshalb bereits die Regelungen im Berliner Schulgesetz erweitert. In Paragraph 2, Absatz 1 wird die Nennung der Vielfaltsmerkmale nun als nicht abgeschlossene und für Intersektionalität offene Aufzählung gefasst, indem die Auflistung um die Formulierung „oder aus vergleichbaren Gründen“ ergänzt wurde. Zusätzliche Diskriminierungsdimensionen wie „rassistische Zuschreibung“, „soziale Herkunft“ oder „sexuelle Orientierung und Geschlechtsidentität“ finden nun ausdrücklich Berücksichtigung. Eine weitere Vereinheitlichung der Diversitätsmerkmale im Sinne des künftigen Landesantidiskriminierungsgesetzes wollen wir mittelfristig erreichen. Mit dem novellierten Schulgesetz wird nun das Recht „junger Menschen“ auf eine „zukunftsfähige schulische Bildung und Erziehung“ künftig auch Diskriminierungsfreiheit umfassen. Die Schulen werden darüber hinaus explizit dazu verpflichtet, ihre Schüler*innen vor Diskriminierung wegen der in § 2, Absatz 1 genannten Gründe zu schützen. Die rot-rot-grüne Koalition hat an einigen Stellen bereits die Förderung für zivilgesellschaftliche Projekte im Bereich Antidiskriminierungs- und Präventionsarbeit an Schulen und für pädagogisches Personal verstärkt. Unser Ziel bleibt es, diese Unterstützung weiter auszubauen und die Strukturen dauerhaft abzusichern. Im Rahmen der politischen Bildung stehen zudem erstmals 100.000 Euro pro Haushaltsjahr für Dekolonialisierungsprojekte an Schulen zur Verfügung, die durch freie Projektträger realisiert werden sollen. All diese Punkte sind Teil unseres Gesamtkonzeptes gegen Diskriminierung an Berliner Schulen. Gerade in Berlin müssen, wegen der historischen Rolle der Stadt, aber auch wegen der Diversität der Stadtgesellschaft viele Geschichte(n) erzählt werden, statt die immer gleichen linearen (historischen) Erzählstränge zu reproduzieren. Die Frage danach, wer sichtbar ist und wessen Lebensrealitäten im Bildungskanon abgebildet werden, muss dafür ständig neu überprüft werden. Verweise: Antrag "Berlin übernimmt Verantwortung für seine koloniale Vergangenheit": https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/18/DruckSachen/d18-1788.pdf Positionspapier der Grünen Fraktion im Abgeordnetenhaus zu einem Gesamtkonzept gegen Diskriminierung an Berliner Schulen: https://gruene-fraktion.berlin/download/positionspapier-gesamtkonzept-gegen-diskriminierung-an-berliner-schulen/ Paragraph 16, Absatz 1 des Berliner Schulgesetzes: http://gesetze.berlin.de/jportal/portal/t/wgv/page/bsbeprod.psml/action/portlets.jw.MainActionp1=n&eventSubmit_doNavigate=searchInSubtreeTOC&showdoccase=1&doc.hl=0&doc.id=jlr-SchulGBEV36P16&doc.part=S&toc.poskey=#focuspoint
Dr. Martin Brendebach
Fachreferent, Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Beantwortet
Ich danke Ihnen und allen Unterzeichnenden für Ihr Engagement. Berlin hat bereits vor Jahren damit begonnen, Forderungen nach einer Stärkung antirassistischer Inhalte in die Lehrpläne und die Schulrealität umzusetzen. Daher enthält der 2017 in Kraft getretene Rahmenlehrplan 1-10 für Berlin und Brandenburg zahlreiche diskriminierungs- und kolonialismuskritische Lerninhalte, vor allem im übergreifenden Thema „Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt“. Außerdem sind die Themen in den Fachteilen mehrerer Fächer, vor allem im Fach Geschichte, verankert. Dort sind bspw. in der Doppeljahrgangsstufe 7/8 das Wahlpflichtthema „Europäische Expansion und Kolonialismus“ sowie in der Doppeljahrgangsstufe 9/10 das Wahlpflichtthema „Völkermorde und Massengewalt“ vorgesehen. Hier können zentrale Aspekte der Aufarbeitung Deutschlands kolonialer Vergangenheit behandelt werden. Im Rahmenlehrplan Geschichte für die Sek II nimmt der kritische Umgang mit Geschichtskultur breiten Raum ein. In allen vier Semestern sind in den Wahlbereichen explizit einschlägige Themen genannt, wie „antike und moderne Sklaverei“, „Kolonialreiche“ und „Imperialismus“. Da die Ausbildung der Geschichtslehrkräfte vorsieht, bei der Themenwahl aktuelle gesellschaftliche Relevanz und Schülerorientierung besonders zu beachten, ist davon auszugehen, dass diskriminierungs– und kolonialismuskritische Lerninhalte im Geschichtsunterricht angemessenen Raum einnehmen. Um die Umsetzung des Rahmenlehrplans für den fachbezogenen wie fachübergreifenden Unterricht weiter zu unterstützen, fördert die Senatsverwaltung für Bildung in diesem Jahr erstmals ein eigenes Programm „Bildungsarbeit in Schulen zu Kolonialismus und Verantwortung (BIKO)“ , in dem Nichtregierungsorganisationen gemeinsam mit Lehrkräften kolonialismus- und rassismuskritische Unterrichtsmaterialien entwickeln. Seit 2017 hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie eine eigene Stelle eines/einer Antidiskriminierungsbeauftragten geschaffen, dessen/deren Ressourcen 2019 noch erweitert wurden. Damit gibt es ein niedrigschwelliges Angebot für jede und jeden an Schule von Diskriminierung Betroffene/n, seien es Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte oder weiteres pädagogisches Personal, sich direkt an die Senatsverwaltung zu wenden. In den letzten drei Jahren ist also viel auf den Weg gebracht worden, um die antirassistische Bildungsarbeit an den Berliner Schulen zu stärken. Das bedeutet aber keineswegs, dass das Thema damit als erledigt zu betrachten ist. Auch in Zukunft wird die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bei diesem Thema sehr aufmerksam aktuelle Entwicklungen verfolgen und bei der Fortentwicklung curricularer Vorgaben sowie der Förderung schulischer Projekte dem Thema die gebührende Bedeutung beimessen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Martin Brendebach Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Fachaufsicht über die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer
Katina Schubert
MdA, DIE LINKE, Landesvorsitzende des Landesverbandes Berlin
Beantwortet
Der deutsche Kolonialismus war ein Verbrechen. Dieses Unrechtsregime hat weltweit Gesellschaftsstrukturen, Religionen und Kulturen zerstört, von europäischen Interessen bestimmte politische Grenzziehungen hervorgebracht und dabei auch Deutschland selbst und unsere Gesellschaft tiefgreifend geprägt. Die kolonialen Nachwirkungen sind bis heute spürbar, in Deutschland in Form von anhaltendem, institutionellem und strukturellem Rassismus, mangelnder erinnerungspolitischer Aufarbeitung - auch des ersten von Deutschland verübten Genozids an den Herero und Nama - in der schulischen, kulturellen und politischen Bildung und unzureichender Restitution geraubter Kunst- und Kulturgüter. Den Initiatorinnen der Petition ist beizupflichten, dass rassistischen und diskriminierenden Denkmustern und Strukturen so früh wie möglich entgegengewirkt werden muss. Da liegt noch ein langer Weg vor uns. Berlin will sich seiner Verantwortung als ehemalige koloniale Metropole stellen. Aus diesem Grund hat der LINKE Kultursenator Klaus Lederer ein stadtweites Kulturprojekt aufgelegt, bestehend aus Ausstellungen, Konferenzen und Kulturveranstaltungen, die sich dieser Vergangenheit widmen sollen. Dies ist ein erster wichtiger Schritt hin zu einer Aufarbeitung, viele weitere müssen noch folgen. Zu diesen Schritten gehört auch, den deutschen Kolonialismus verpflichtend an Berliner Schulen zu unterrichten – bisher ist er lediglich ein Wahlmodul in Klasse 7/8 bzw. im zweiten oder dritten Kurshalbjahr der Oberstufe, jeweils im Fach Geschichte. Angesichts der tiefgreifenden Prägung unserer Gesellschaft durch den Kolonialismus gehört dieser aber tatsächlich nicht nur ins Fach Geschichte, sondern er muss umfassender in der Schule vorkommen, ebenso wie außereuropäische Kultur, Literatur und Geschichte. Ich unterstütze die Intention der Petition daher ausdrücklich.
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