
Liebe Unterstützer*innen, wir haben einen wichtigen Erfolg vor Gericht erstritten: Die Bundesregierung MUSS jetzt wirksame Klimaschutzsofortprogramme für die Sektoren Verkehr und Gebäude vorlegen! Und damit geht es erst richtig los: Werdet Teil unserer Klimaklagen und stärkt uns den Rücken für die nächsten Verhandlungen!
Nach der historischen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus 2021 – „Klimaschutz ist Grundrechtsschutz“ – haben wir gestern das nächste bahnbrechende Klima-Urteil erlangt. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg urteilte: Die Bundesregierung verstößt gegen das Klimaschutzgesetz. Auf unseren Antrag hin hat das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg die Bundesregierung dazu verurteilt, schnellstmöglich wirksame Klimaschutz-Sofortprogramme für die Sektoren Verkehr und Gebäude vorzulegen. Diese waren bislang völlig unzureichend: Drei Mal hat der Gebäudesektor die Emissionsgrenzen aus dem Klimaschutzgesetz verfehlt. Und der Verkehrssektor wird laut aktuellem Projektionsbericht bis 2030 sogar über als 200 Millionen Tonnen CO2 mehr ausstoßen als erlaubt.
Jetzt ist klar: Klimaschutzsofortprogramme müssen halten, was sie versprechen. Dafür braucht es z.B. ein Tempolimit und eine Sanierungsoffensive. Auch für die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen gibt es nun eine realistische Chance.
Aber hier hören wir nicht auf! Im Februar ziehen wir erneut vor Gericht. Dann werden drei weitere Klimaklagen von uns verhandelt, mit denen wir die Bundesregierung zu weiteren Klimaschutzmaßnahmen – in allen Sektoren – bis zum Jahr 2030 zwingen möchten. Und ihr könnt quasi dabei sein – als ideelle Mitklägerinnen und Mitkläger: Bitte stärkt uns vor Gericht den Rücken und stellt euch jetzt symbolisch hinter unsere Klimaklagen!
Wir klagen nicht nur fürs Klima. Wir klagen für uns alle!
Herzlichen Dank,
eure Deutsche Umwelthilfe