Mitnahme von S-Pedelecs in den Zügen des ÖPNV sollte erlaubt sein

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Das Problem

In den Beförderungsbestimmungen der Deutschen Bahn AG mit dem Stand vom 12.08.2021 heißt es unter

A8: "8.1.2 Fahrräder mit Elektromotor (bis 250 Watt), deren Hilfsantrieb das Treten erleichtert (Pedelecs), dürfen mitgenommen werden"

Die Mitnahme von S-Pedelecs (zulassungspflichtige Leichtkrafträder mit einem Elektromotor >250 Watt) ist untersagt, obwohl sie von den Abmessungen und den allgemeinen Gefahren beim Transport einem E-Bike entsprechen.

Objektiv ist diese Einschränkung daher nicht nachvollziehbar.

Gefordert wird mit dieser Petition:
Die Mitnahme von S-Pedelecs/Leichtkrafträdern in den Zügen des ÖPNV soll erlaubt sein bzw. mit E-Bikes gleichgestellt werden, wenn diese hinsichtlich der Abmessungen einem handelsüblichen E-Bike bzw. Fahrrad soweit gleich bzw. vergleichbar sind.

Nur so kann eine Verkehrswende wirklich gelingen.

Ich persönlich möchte für den Weg zur Arbeit vom Auto zu einem S-Pedelec in Kombination mit der Nutzung der Bahn wechseln. Dieses Verbot ist ein echtes Hindernis.

 

 

Symbolbild oben: "DB Fahrradabteil" by 7C0 under Attribution 2.0 Generic (CC BY 2.0)

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Joel HessePetitionsstarter*in

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