Der Lammerskopf darf nicht aus der Windenergieplanung gestrichen werden!


Der Lammerskopf darf nicht aus der Windenergieplanung gestrichen werden!
Das Problem
Am 21. November berät zunächst der Planungsausschuss des Regionalverbands Rhein-Neckar über den Teilregionalplan Windenergie und am 12. Dezember beschließt ihn die Verbandsversammlung – und entscheidet damit über die Zukunft der Energiewende in unserer Region.
Besonders umstritten ist dabei die geplante Windvorrangfläche am Lammerskopf zwischen Heidelberg und Schönau.
Wir – Bürgerinnen und Bürger der Region – fordern den Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) und die Mitglieder des Planungsausschusses auf:
👉 Behalten Sie die Fläche Lammerskopf im Regionalplan und ermöglichen Sie die vertiefte Prüfung im weiteren Verfahren!
Warum der Lammerskopf bleiben muss
- Der Lammerskopf ist einer der besten Windstandorte Nordbadens.
Er gehört zu den windreichsten Gebieten der gesamten Metropolregion und bietet damit beste Voraussetzungen, um effizient und klimafreundlich Strom zu erzeugen – dort, wo er auch gebraucht wird. - Die Verträglichkeit mit dem Naturschutz ist prüfbar und lösbar. Die bisher vorliegenden, umfangreichen Gutachten zeigen: Ein Windprojekt ist unter Berücksichtigung geeigneter Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen grundsätzlich möglich. Selbst die Höhere Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe hält die vorgelegte FFH-Verträglichkeitsprüfung für plausibel. Offene Detailfragen – etwa zur Zuwegung – können und sollen im nachgelagerten Genehmigungsverfahren geklärt werden. Ein Abbruch des Verfahrens an dieser Stelle wäre voreilig und fachlich unbegründet.
- Das Projekt ist regional, bürgernah und vorbildlich. Am Lammerskopf plant kein auswärtiger Großkonzern, sondern ein Konsortium aus regionalen Energiegenossenschaften und den Stadtwerken Heidelberg. Über 50 % der Anteile liegen bei Bürgerenergiegenossenschaften – damit bleibt die Wertschöpfung in der Region und das Projekt unter demokratischer Kontrolle. Die Stadt Heidelberg unterstützt das Vorhaben ausdrücklich.
- Faire Lastenverteilung in der Energiewende. Während im Neckar-Odenwald-Kreis bereits 43 Windräder stehen und 14 weitere geplant sind, gibt es im Rhein-Neckar-Kreis bisher keine einzige Anlage. Wird der Lammerskopf aus der Planung genommen, müssen im Neckar-Odenwald-Kreis noch weitere kritische Flächen dazukommen, um das Flächenziel von 1,8% zu erreichen. Gerade deshalb wäre es ein falsches Signal, den Lammerskopf – das wichtigste Projekt im Kreis – zu streichen. Die Energiewende ist eine gemeinsame Aufgabe, und alle Regionen sollten ihren Beitrag leisten.
- Der Lammerskopf ist bereits der am besten untersuchte Standort der Region. In enger Abstimmung mit Behörden, Fachgutachtern und Naturschutzverbänden wurden in den letzten Jahren umfangreiche Untersuchungen durchgeführt – in einer Detailtiefe, die bereits Genehmigungsniveau erreicht. Dass nun kleinste Unklarheiten (z. B. zur Zuwegung auf nur 0,01 % der Fläche) als Ablehnungsgrund herangezogen werden, ist unverhältnismäßig.
Was auf dem Spiel steht
- 80–90 Millionen Euro Investition in eine klimafreundliche, regionale Energieversorgung
- Rund 150 Millionen kWh grüner Strom pro Jahr, genug für zehntausende Haushalte
- Versorgungssicherheit und regionale Wertschöpfung für Stadt und Umland
- Ein wichtiger Beitrag zur Wärmewende, z. B. durch den Betrieb der geplanten Flusswasserwärmepumpen der Stadtwerke Heidelberg
Unser Appell
Beenden Sie den Prozess am Lammerskopf nicht politisch, bevor er fachlich abgeschlossen ist.
Geben Sie der Fläche die Chance, in die zweite Offenlage zu gehen – für eine sachgerechte, vertiefte Prüfung durch Fachbehörden, Gutachter und für Bürgerbeteiligung.
Die Entscheidungen am 21. November und 12. Dezember sind eine Entscheidung für oder gegen eine faire, zukunftsfähige Energiewende in unserer Region.
Wir vertrauen darauf, dass Sie diese Verantwortung ernst nehmen – im Sinne von Klima, Natur und den Menschen vor Ort.
➡️ Wir fordern: Nehmen Sie den Lammerskopf in die zweite Offenlage des Teilregionalplans Windenergie auf!
Unterzeichnen Sie jetzt und setzen Sie ein Zeichen für eine faire, regionale und bürgergetragene Energiewende!
🕰️ Wie es zum Streit um den Windpark Lammerskopf kam – und wer beteiligt ist
1️⃣ Ausgangspunkt: Der Auftrag des Landes
Das Land Baden-Württemberg hat alle Regionalverbände verpflichtet, 1,8% ihrer Fläche für Windenergie bereitzustellen.
Für die Metropolregion Rhein-Neckar ist dafür der Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) zuständig. Er entscheidet im sogenannten Teilregionalplan Windenergie, wo Windräder grundsätzlich möglich sind – also welche Gebiete als „Vorrangflächen“ festgelegt werden.
Sobald dieses Flächenziel erreicht wird, darf auf anderen Flächen später kein Windpark mehr genehmigt werden, selbst wenn sie eigentlich geeignet wären. Das bedeutet: Wird der Lammerskopf gestrichen, kann dort nach Festlegung des Teilregionalplans kein Windpark mehr gebaut werden.
2️⃣ Die Ausschreibung durch das Land
Das Gebiet rund um den Lammerskopf gehört dem Land Baden-Württemberg. Verwalter dieser Waldflächen ist der Landesbetrieb ForstBW, der die Areale 2023 zur Nutzung für Windenergie ausgeschrieben hat.
Den Zuschlag erhielt ein regionales Konsortium, das den Standort umweltverträglich entwickeln möchte:
- Bürgerenergiegenossenschaft Starkenburg eG
- Bürgerenergiegenossenschaft Kraichgau eG
- Heidelberger Energiegenossenschaft eG
- Stadtwerke Heidelberg Umwelt GmbH
- Trianel Wind und Solar GmbH & Co. KG (kommunaler Projektpartner vieler Stadtwerke)
Dieses Bündnis steht für Bürgerbeteiligung und lokale Wertschöpfung – 51 % des Projekts liegen in Bürgerhand.
3️⃣ Die Untersuchungsphase
Nach dem Zuschlag durch ForstBW wurde der Standort fachlich untersucht, insbesondere im Hinblick auf den Natur- und Artenschutz.
Ein zentraler Punkt dabei war die sogenannte FFH-Vorprüfung (Vorprüfung nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie).
Sie prüft, ob ein geplantes Projekt nachteilige Auswirkungen auf geschützte Lebensräume oder Arten im FFH-Gebiet haben könnte.
Die Höhere Naturschutzbehörde kam zu dem Ergebnis:
👉 Die Verträglichkeit mit dem FFH-Gebiet ist grundsätzlich gegeben.
Noch offene Fragen betreffen nur die Zuwegung – ein Thema, das normalerweise erst im Genehmigungsverfahren geprüft wird.
4️⃣ Der Konflikt in der Regionalplanung
Nun hat die Planungskommission des Regionalverbands trotzdem angekündigt, den Lammerskopf nicht in die zweite Offenlage des Plans aufzunehmen zu wollen – obwohl alle Kriterien für eine weitere Prüfung erfüllt waren.
Begründung: Unsicherheiten bei Zuwegung und Naturschutz.
Kritiker bemängeln, dass hier Detailfragen der Genehmigungsebene zur Ablehnung in der groben Regionalplanungsebene geführt haben – ein ungewöhnlich restriktives Vorgehen.
5️⃣ Was passiert, wenn der Lammerskopf im Plan bleibt?
Wenn der Lammerskopf im Teilregionalplan Windenergie bleibt, bedeutet das noch keine Baugenehmigung, sondern nur, dass das Gebiet weiter fachlich geprüft werden darf. Der Ablauf ist danach klar geregelt:
- Öffentliche Auslegung: Der überarbeitete Regionalplan wird nochmals veröffentlicht („zweite Offenlage“). Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden und Verbände können Stellungnahmen abgeben.
- Abwägung und Beschluss: Der Regionalverband wertet die Rückmeldungen aus und beschließt anschließend den endgültigen Plan. Nur wenn der Lammerskopf darin enthalten bleibt, darf überhaupt ein Genehmigungsantrag gestellt werden.
- Genehmigungsverfahren: Das Projektkonsortium (Bürgerenergiegenossenschaften, Stadtwerke Heidelberg, Trianel) kann dann beim Regierungspräsidium Karlsruhe den Bauantrag einreichen. Hier werden alle technischen, landschaftlichen und umweltrechtlichen Fragen im Detail geprüft.
- Spezielle Artenschutzprüfung (sAP): Ein besonders wichtiger Teil dieses Verfahrens ist die spezielle Artenschutzprüfung (sAP). Sie untersucht im Detail, welche streng geschützten Tierarten (z. B. Fledermäuse, Schwarzstorch, Rotmilan) im Gebiet vorkommen, wie stark sie betroffen wären und welche Schutzmaßnahmen notwendig sind (z. B. zeitweise Abschaltungen bei Vogelflug oder Nachtaktivität). Ohne eine abgeschlossene und positive sAP darf der Windpark nicht gebaut werden.
- Fachliche Auflagen und Entscheidung: Erst wenn alle Umweltfragen, insbesondere aus der sAP, geklärt sind, kann das Regierungspräsidium über die Genehmigung des Windparks entscheiden. Das Verfahren ist transparent, mehrstufig und rechtlich streng geregelt – kein Windrad darf gebaut werden, solange offene Fragen zum Artenschutz bestehen.
Welche Optionen die Verbandsversammlung beim Lammerskopf hat, um eine dritte Offenlage zu vermeiden (dann könnte die Frist zur Beschlussfassung nicht mehr eingehalten werden), haben wir hier zusammengestellt.
Drei Zeitungsberichte zum Stand der Dinge:

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Das Problem
Am 21. November berät zunächst der Planungsausschuss des Regionalverbands Rhein-Neckar über den Teilregionalplan Windenergie und am 12. Dezember beschließt ihn die Verbandsversammlung – und entscheidet damit über die Zukunft der Energiewende in unserer Region.
Besonders umstritten ist dabei die geplante Windvorrangfläche am Lammerskopf zwischen Heidelberg und Schönau.
Wir – Bürgerinnen und Bürger der Region – fordern den Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) und die Mitglieder des Planungsausschusses auf:
👉 Behalten Sie die Fläche Lammerskopf im Regionalplan und ermöglichen Sie die vertiefte Prüfung im weiteren Verfahren!
Warum der Lammerskopf bleiben muss
- Der Lammerskopf ist einer der besten Windstandorte Nordbadens.
Er gehört zu den windreichsten Gebieten der gesamten Metropolregion und bietet damit beste Voraussetzungen, um effizient und klimafreundlich Strom zu erzeugen – dort, wo er auch gebraucht wird. - Die Verträglichkeit mit dem Naturschutz ist prüfbar und lösbar. Die bisher vorliegenden, umfangreichen Gutachten zeigen: Ein Windprojekt ist unter Berücksichtigung geeigneter Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen grundsätzlich möglich. Selbst die Höhere Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe hält die vorgelegte FFH-Verträglichkeitsprüfung für plausibel. Offene Detailfragen – etwa zur Zuwegung – können und sollen im nachgelagerten Genehmigungsverfahren geklärt werden. Ein Abbruch des Verfahrens an dieser Stelle wäre voreilig und fachlich unbegründet.
- Das Projekt ist regional, bürgernah und vorbildlich. Am Lammerskopf plant kein auswärtiger Großkonzern, sondern ein Konsortium aus regionalen Energiegenossenschaften und den Stadtwerken Heidelberg. Über 50 % der Anteile liegen bei Bürgerenergiegenossenschaften – damit bleibt die Wertschöpfung in der Region und das Projekt unter demokratischer Kontrolle. Die Stadt Heidelberg unterstützt das Vorhaben ausdrücklich.
- Faire Lastenverteilung in der Energiewende. Während im Neckar-Odenwald-Kreis bereits 43 Windräder stehen und 14 weitere geplant sind, gibt es im Rhein-Neckar-Kreis bisher keine einzige Anlage. Wird der Lammerskopf aus der Planung genommen, müssen im Neckar-Odenwald-Kreis noch weitere kritische Flächen dazukommen, um das Flächenziel von 1,8% zu erreichen. Gerade deshalb wäre es ein falsches Signal, den Lammerskopf – das wichtigste Projekt im Kreis – zu streichen. Die Energiewende ist eine gemeinsame Aufgabe, und alle Regionen sollten ihren Beitrag leisten.
- Der Lammerskopf ist bereits der am besten untersuchte Standort der Region. In enger Abstimmung mit Behörden, Fachgutachtern und Naturschutzverbänden wurden in den letzten Jahren umfangreiche Untersuchungen durchgeführt – in einer Detailtiefe, die bereits Genehmigungsniveau erreicht. Dass nun kleinste Unklarheiten (z. B. zur Zuwegung auf nur 0,01 % der Fläche) als Ablehnungsgrund herangezogen werden, ist unverhältnismäßig.
Was auf dem Spiel steht
- 80–90 Millionen Euro Investition in eine klimafreundliche, regionale Energieversorgung
- Rund 150 Millionen kWh grüner Strom pro Jahr, genug für zehntausende Haushalte
- Versorgungssicherheit und regionale Wertschöpfung für Stadt und Umland
- Ein wichtiger Beitrag zur Wärmewende, z. B. durch den Betrieb der geplanten Flusswasserwärmepumpen der Stadtwerke Heidelberg
Unser Appell
Beenden Sie den Prozess am Lammerskopf nicht politisch, bevor er fachlich abgeschlossen ist.
Geben Sie der Fläche die Chance, in die zweite Offenlage zu gehen – für eine sachgerechte, vertiefte Prüfung durch Fachbehörden, Gutachter und für Bürgerbeteiligung.
Die Entscheidungen am 21. November und 12. Dezember sind eine Entscheidung für oder gegen eine faire, zukunftsfähige Energiewende in unserer Region.
Wir vertrauen darauf, dass Sie diese Verantwortung ernst nehmen – im Sinne von Klima, Natur und den Menschen vor Ort.
➡️ Wir fordern: Nehmen Sie den Lammerskopf in die zweite Offenlage des Teilregionalplans Windenergie auf!
Unterzeichnen Sie jetzt und setzen Sie ein Zeichen für eine faire, regionale und bürgergetragene Energiewende!
🕰️ Wie es zum Streit um den Windpark Lammerskopf kam – und wer beteiligt ist
1️⃣ Ausgangspunkt: Der Auftrag des Landes
Das Land Baden-Württemberg hat alle Regionalverbände verpflichtet, 1,8% ihrer Fläche für Windenergie bereitzustellen.
Für die Metropolregion Rhein-Neckar ist dafür der Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) zuständig. Er entscheidet im sogenannten Teilregionalplan Windenergie, wo Windräder grundsätzlich möglich sind – also welche Gebiete als „Vorrangflächen“ festgelegt werden.
Sobald dieses Flächenziel erreicht wird, darf auf anderen Flächen später kein Windpark mehr genehmigt werden, selbst wenn sie eigentlich geeignet wären. Das bedeutet: Wird der Lammerskopf gestrichen, kann dort nach Festlegung des Teilregionalplans kein Windpark mehr gebaut werden.
2️⃣ Die Ausschreibung durch das Land
Das Gebiet rund um den Lammerskopf gehört dem Land Baden-Württemberg. Verwalter dieser Waldflächen ist der Landesbetrieb ForstBW, der die Areale 2023 zur Nutzung für Windenergie ausgeschrieben hat.
Den Zuschlag erhielt ein regionales Konsortium, das den Standort umweltverträglich entwickeln möchte:
- Bürgerenergiegenossenschaft Starkenburg eG
- Bürgerenergiegenossenschaft Kraichgau eG
- Heidelberger Energiegenossenschaft eG
- Stadtwerke Heidelberg Umwelt GmbH
- Trianel Wind und Solar GmbH & Co. KG (kommunaler Projektpartner vieler Stadtwerke)
Dieses Bündnis steht für Bürgerbeteiligung und lokale Wertschöpfung – 51 % des Projekts liegen in Bürgerhand.
3️⃣ Die Untersuchungsphase
Nach dem Zuschlag durch ForstBW wurde der Standort fachlich untersucht, insbesondere im Hinblick auf den Natur- und Artenschutz.
Ein zentraler Punkt dabei war die sogenannte FFH-Vorprüfung (Vorprüfung nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie).
Sie prüft, ob ein geplantes Projekt nachteilige Auswirkungen auf geschützte Lebensräume oder Arten im FFH-Gebiet haben könnte.
Die Höhere Naturschutzbehörde kam zu dem Ergebnis:
👉 Die Verträglichkeit mit dem FFH-Gebiet ist grundsätzlich gegeben.
Noch offene Fragen betreffen nur die Zuwegung – ein Thema, das normalerweise erst im Genehmigungsverfahren geprüft wird.
4️⃣ Der Konflikt in der Regionalplanung
Nun hat die Planungskommission des Regionalverbands trotzdem angekündigt, den Lammerskopf nicht in die zweite Offenlage des Plans aufzunehmen zu wollen – obwohl alle Kriterien für eine weitere Prüfung erfüllt waren.
Begründung: Unsicherheiten bei Zuwegung und Naturschutz.
Kritiker bemängeln, dass hier Detailfragen der Genehmigungsebene zur Ablehnung in der groben Regionalplanungsebene geführt haben – ein ungewöhnlich restriktives Vorgehen.
5️⃣ Was passiert, wenn der Lammerskopf im Plan bleibt?
Wenn der Lammerskopf im Teilregionalplan Windenergie bleibt, bedeutet das noch keine Baugenehmigung, sondern nur, dass das Gebiet weiter fachlich geprüft werden darf. Der Ablauf ist danach klar geregelt:
- Öffentliche Auslegung: Der überarbeitete Regionalplan wird nochmals veröffentlicht („zweite Offenlage“). Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden und Verbände können Stellungnahmen abgeben.
- Abwägung und Beschluss: Der Regionalverband wertet die Rückmeldungen aus und beschließt anschließend den endgültigen Plan. Nur wenn der Lammerskopf darin enthalten bleibt, darf überhaupt ein Genehmigungsantrag gestellt werden.
- Genehmigungsverfahren: Das Projektkonsortium (Bürgerenergiegenossenschaften, Stadtwerke Heidelberg, Trianel) kann dann beim Regierungspräsidium Karlsruhe den Bauantrag einreichen. Hier werden alle technischen, landschaftlichen und umweltrechtlichen Fragen im Detail geprüft.
- Spezielle Artenschutzprüfung (sAP): Ein besonders wichtiger Teil dieses Verfahrens ist die spezielle Artenschutzprüfung (sAP). Sie untersucht im Detail, welche streng geschützten Tierarten (z. B. Fledermäuse, Schwarzstorch, Rotmilan) im Gebiet vorkommen, wie stark sie betroffen wären und welche Schutzmaßnahmen notwendig sind (z. B. zeitweise Abschaltungen bei Vogelflug oder Nachtaktivität). Ohne eine abgeschlossene und positive sAP darf der Windpark nicht gebaut werden.
- Fachliche Auflagen und Entscheidung: Erst wenn alle Umweltfragen, insbesondere aus der sAP, geklärt sind, kann das Regierungspräsidium über die Genehmigung des Windparks entscheiden. Das Verfahren ist transparent, mehrstufig und rechtlich streng geregelt – kein Windrad darf gebaut werden, solange offene Fragen zum Artenschutz bestehen.
Welche Optionen die Verbandsversammlung beim Lammerskopf hat, um eine dritte Offenlage zu vermeiden (dann könnte die Frist zur Beschlussfassung nicht mehr eingehalten werden), haben wir hier zusammengestellt.
Drei Zeitungsberichte zum Stand der Dinge:

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Petition am 12. November 2025 erstellt