

Liebe UnterstützerInnen für den Erhalt des SEZ,
das Konzept der Partei Die Linke wurde in einen realpolitischen Antrag an die BVV Friedrichshain-Kreuzberg eingebracht. Darüber soll in der heutigen Sitzung des Ausschusses Stadtentwicklung und Wohnen beim Tagesordnungspunkt 6 beschlossen werden. Die Sitzung ist öffentlich. Jeder kann daran teilnehmen.
Beginn der Sitzung: Do., 23.05.2024, 18 Uhr
Ort der Sitzung: Rathaus Friedrichshain-Kreuzberg, BVV-Saal, Yorckstr. 4-11, 10965 Berlin
Wortlaut des heutigen Antrags: https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=11475
Das war der ursprüngliche Antrag: https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo020.asp?VOLFDNR=11475
Ich werde heute vor Ort anzutreffen sein.
Nachtrag vom 24.05.:
Der Antrag wurde im StaWo-Ausschuss ohne größere Diskussion angenommen. Nun geht er noch einmal zurück in die BVV für den formellen Beschluss. Die BVV tagt am Mi., 29.05., ab 18 Uhr, wieder im Rathaus Friedrichshain-Kreuzberg. Der Antrag zum SEZ ist unter TOP Ö12.15 dran: https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/to010.asp?SILFDNR=10994. Es gibt eine Liveübertragung auf YouTube: http://videotron.de/friedrichshain-kreuzberg/
Nachtrag vom 29.05.:
In der heutigen BVV-Sitzung wurde der TOP zum SEZ ohne Änderungen mit folgendem Wortlaut beschlossen:
„Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Die BVV begrüßt, dass das SEZ nach dem Urteil des Berliner Kammergerichts aus dem Jahr 2022 und der Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2023 endlich zurück in öffentliches Eigentum gelangen wird und einer gemeinwohlorientierten Nutzung zugeführt werden kann.
Die BVV verweist auf ihre bisherigen Beschlüsse, die das SEZ-Grundstück als Standort für ein (neues) Hallen-/Spaßbad und eine Nutzung zu Sport- und Erholungszwecken sichern sollten (DS/1599/IV) und das SEZ als denkmalwürdiges Kulturerbe der DDR-Vergangenheit (siehe auch: https://www.ak-berlin.de/baukultur/meldungen/meldung/zum-erhalt-des-vom-abriss-bedrohten-sez-offener-brief.html als erhaltenswert einschätzen (DS/0878/IV).
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich weiterhin für den möglichen Erhalt oder Teil-Erhalt des SEZ einzusetzen und sich gegenüber der Landesebene für die folgenden Ziele stark zu machen:
- Der Bau einer inklusiven Gemeinschaftsschule sollte unverzüglich begonnen werden.
- Sobald das Land wieder über die Immobilien verfügen kann, sollen die Möglichkeiten der Zwischennutzung umfänglich genutzt werden: Die Nutzung der Sportflächen im Nordflügel durch Sportvereine der Umgebung soll wieder aufgenommen werden und die Möglichkeit zur Nutzung der Rollschuh- und Schlittschuhbahn im süd-westlichen Flügel untersucht werden.
- Es soll ein aktuelles Baugutachten zum Zustand der Gebäude erstellt und mit einer Machbarkeitsstudie aufgezeigt werden, unter welchem finanziellen Aufwand eine Wiederherstellung und Nutzung von Gebäudeteilen des SEZ möglich wäre. Dabei soll unter anderem die Wiederherstellung und Nutzung als Hallenbad, die Nutzung des Freibades, eine trockene Nutzung des mittleren Baukörpers, sowie die Weiterverwendung des bestehenden Verwaltungsgebäudes zwischen dem Westflügel und dem Schulneubau für Bedarfe der Jugendhilfe (zum Beispiel: Jugendfreizeiteinrichtung, Wohngruppe oder Kita) untersucht werden.
- Auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie soll ein städtebaulicher Ideenwettbewerb durchgeführt werden, um unter Beteiligung der Anwohnerschaft Konzeptvarianten zu untersuchen, in denen eine Wohnbebauung und eine stärkere Sport- und Erholungsnutzung kombiniert und das SEZ oder ggf. Teile davon erhalten werden können. Zusätzlich zur Sport- und Freizeitnutzung sollten auf dem Gelände 200 bis 300 Wohnungen in öffentlicher Hand gebaut werden, um dem Wohnungsmangel in der Stadt zu begegnen. Eine Bebauung in diesem Umfang erfordert nicht zwangsläufig den vollständigen Abriss des SEZ-Gebäudes.
Gemeinsam mit dem Land soll auch beraten werden, wie man mit dem beschlossenen Bebauungsplan und dem sich daraus ergebenen Baurecht umgeht, das man zwar ausschöpfen kann, aber nicht muss.“
Herzlichst, Susanne Lorenz