Petition updateCorona: Flüchtlinge aus Hotspots retten - Abschiebung stoppen - SOFORT!Verwaltungsgericht Stuttgart gibt Urteil zur Klage Alassa Mfouapons bekannt
Adelheid GruberKorb, Germany
Mar 26, 2021

In der Klage Alassa Mfouapon gegen das Land Baden-Württemberg gibt das Gericht das Urteil bekannt (PM des Verwaltungsgerichts vom 17.03.21). Die Verhandlung war von bundesweiten Protesten gegen die aktuelle Flüchtlingspolitik begleitet worden – nicht nur gegen die wieder aufgenommenen, teilweise völlig unverständlichen und inhumanen Abschiebungen der letzten Zeit, sondern auch gegen die Europäische Flüchtlingspolitik, die auf den Ausbau von Abschottung, Abschreckung und Verhinderung von Flucht bis hin zu „Pushbacks“ im Mittelmeer abzielt. Der Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des Polizeieinsatzes in der Landeserstaufnahmeeinrichtung Ellwangen (LEA Ellwangen) wurde vom Gericht in wichtigen Teilen stattgegeben: Das Urteil stellt fest, dass der Polizeieinsatz, soweit er den Kläger Alassa Mfouapon betraf, rechtswidrig war. Da aber alle Einwohner der Landeserstaufnahmestelle in dieser Nacht ähnlich behandelt wurden, ergibt sich daraus nach gesundem Menschenverstand, dass der gesamte Einsatz rechtswidrig war! Den Standpunkt des Klägers (und auch anderer Gerichte in Deutschland), dass es sich bei einem Zimmer in einer Flüchtlingsunterkunft um eine Wohnung handelt, für die der Schutz des Artikel 13 GG zur Unverletzlichkeit der Wohnung gilt und daher vor einer Durchsuchung ein Durchsuchungsbefehl nach klaren Kriterien erforderlich ist, lehnte das Gericht jedoch ab. Allerdings wurde die Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim zugelassen. Zu diesem Thema wird weiter vor Gericht gestritten werden. Ob ein Flüchtling u.a. das Recht auf sichere Wohnung hat oder nicht, ist auch Gegenstand eines Eilantrags der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) gegen die Hausordnung der Erstaufnahmeeinrichtung Freiburg beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg. Sie klagt gemeinsam mit Aktion Bleiberecht Freiburg, Pro Asyl, dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg und 4 Geflüchteten. Sarah Lincon, Juristin und Verfahrenskoordinatorin der GFF sagt dazu: „Es gibt wenige Orte in Deutschland, wo Grundrechte so wenig gelten wie in Geflüchtetenunterkünften. Die Landesregierung schränkt zentrale Rechte in den Einrichtungen unverhältnismäßig ein – und das ohne jede gesetzliche Grundlage.“

Die menschenunwürdige Behandlung von Flüchtlingen muss aufhören!

 

Der Freundeskreis Flüchtlingssolidarität informiert:

In Bremen wird es erneut eine Protestdemonstration von geflüchteten Müttern geben, die Papiere für ihre in Bremen geborenen Kinder fordern: Montag, 29.3.21, 15-18 Uhr, Stresemannstraße 48, 28207 Bremen, vor dem Ausänderamt. Dazu ruft die mit dem Freundeskreis verbundene Gruppe „Together we are Bremen“ auf und bittet um finanzielle Unterstützung für Materialien wie Transparentstoff und Farbe für diese Demonstration. Konto Sparkasse Bremen, Anna Meyhofer, IBAN: DE16 2905 0101 0012 8195 61

Einen Erfolg gibt es in Biberach: Die Frau des im Kosovo infolge der brutalen Abschiebung verstorbenen Sali Krasniqi – Mire - darf wieder in die BRD einreisen!

Zum Schluss noch eine Meldung: „Spiegel online“ berichtet, dass das EU-Parlament die Bestätigung des Budgets der Grenzschutzagentur Frontex wegen illegaler Pushbacks verweigert. Abgeordnete des Europaparlaments verweisen auf mehrere Verstöße von Frontex gegen die Menschenrechte, Kritisiert wird außerdem „fehlende Transparenz“. Das ist zumindest ein Anerkenntnis der Tatsache, auf die Geflüchtete und Aktivisten beharrlich hinweisen, dass illegale Pushbacks – das heißt, dass Flüchtlingsboote wieder ins Meer zurückgeschleppt werden – von Frontex geduldet und sogar aktiv unterstützt werden!

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