Legalisierung Kastration von Hunden
Legalisierung Kastration von Hunden
Kastration Hunde
Lasse ich meinen Hund kastrieren? Die Selbstbestimmung dieser Entscheidung wurde Hundehalterinnen und Hundehaltern per Gesetz genommen.
Warum wird in den folgenden Zeilen erläutert:
Mittlerweile gibt es ca. 500 Millionen Haushunde weltweit. Von diesen 500 Millionen Hunden leben ca. 75% frei (Quelle: https://www.biologie-seite.de/Biologie/Haushund).
Dies bedeutet, dass ungefähr 375 Millionen Haushunde besitzerlos sind. Sie sind freilebend. Gezüchtet und vermehrt für den Haushalt der Menschen.
375.000.000 Hunde leben auf den Straßen dieser Welt. Ohne dass Ihnen das zugestanden wird, wofür wir Menschen sie produziert haben.
Diese Zahl ist erschreckend hoch. Diese Hunde vermehren sich willkürlich und stetig. Dazu kommen Züchter, welche stetig neue Hunde produzieren, dazu kommen private Hobbyzüchter, dazu kommen unseriöse Massenvermehrer, und dazu kommen die „aus Versehen“ in diese Welt geborenen Hunde.
In dieser Petition geht es gezielt um die ungewollten Deckakte in privaten Haushalten, da die Kastration per Gesetz verboten wird.
Wenn es für einen Hund optimal läuft, lebt er innerhalb einer Familie und hat gute soziale Kontakte. Soziale Kontakte bedeutet unter anderem auch, dass es zu einer ungewollten Paarung zweier Hunde kommen kann. Dieses Risiko könnte mit einer Kastration gleich Null gesetzt werden. Ein kleiner Schritt in Richtung Population begrenzen. Menschen die aus diesem Grund ihren Hund kastrieren lassen, begehen eine Straftat!
Per deutschem Gesetz ist entschieden:
Am 1. August 2002 wurde das Tierschutzgesetz verabschiedet. Somit obliegt die Entscheidung der Kastration nicht mehr der Person, welche den Hund hält.
Auszug aus dem Tierschutzgesetz:
§ 6 Abs. 1 Satz 1 TierSchG verbietet das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entfernen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres und damit grundsätzlich auch die Kastration oder Sterilisation.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__6.html
Liegt demnach keine medizinische Notwendigkeit vor, darf ein Hund nicht mehr kastriert werden. Kastrationen gelten rechtlich als Amputation.
Nach § 1 TierSchG trägt der Mensch die Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf und hat dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen“.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__1.html
Freilaufende Katzen sind hiervon ausgenommen, da sie sich sonst unkontrolliert fortpflanzen könnten. Im Gegenteil zum Hund gibt es in manchen Gebieten sogar eine Pflicht zur Kastration von Freigängerkatzen. Bei Katzen ist das Leid, was laut Tierschutzgesetz bei einer Kastration dem Tier zugefügt wird, also vollkommen irrelevant.
Unter acht Tage alte Ferkel dürfen ebenfalls kastriert werden, auch hier wird offensichtlich nicht mit dem Tierwohl sondern, mit der Art des Tieres gemessen.
Auch dürfen unter vier Wochen alte Rinder, Schafe und Ziegen kastriert werden. Hier ist noch Anzumerken, dass laut Tierschutzgesetz § 5 Abs. 3 Nr. 1 bei diesen Tierarten in diesem Alter KEINE Betäubung notwendig ist.
(Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__5.html)
Es ist also in Deutschland ganz klar geregelt, dass die Kastration bestimmter Tierarten als Leid oder Schaden angesehen wird, bei wiederum anderen Tierarten durchaus per Pflicht sinnig ist und bei noch anderen Arten es nicht einmal einer Betäubung bedarf. Das Maß was eine Kastration an Leid verrichtet ist per Gesetz willkürlich gesetzt.
Zurück zu den Hunden: Hier ist also ein solcher Eingriff tierschutzrechtlich strafbar. In Deutschland leben 2021 ca. 10,1 Millionen Hunde, 2012 waren es noch 7,4 Millionen. (Quellen: https://pdf.zzf.de/zzf_jahresbericht_2021/; https://www.zzf.de/fileadmin/files/ZZF/Intranet/Jahresbericht/ZZF-Jahresbericht_2011-2012.pdf)
Es gibt selbstverständlich weitere „gute“ Gründe warum ein Hund kastriert werden darf. Die medizinische Notwendigkeit, oder auch z.B. aggressives Verhalten. Es gibt also „Lücken* weshalb der Hund dann ohne, dass eine Straftat begangen wird einer Kastration unterzogen werden darf. Um dies zu erreichen Bedarf es einer ausführlichen medizinischen und auch verhaltenstechnischer Einschätzung des Hundes. Wie bereits erwähnt muss sich z.B. ein Katzenbesitzer nicht rechtfertigen. Der Grund „Freigänger" ist ausreichend, bzw. liegt dann die Kastrationspflicht vor. Die Hundepopulation auf dieser Welt spricht streng genommen für eine Kastrationspflicht jeglicher Haushunde.
Tierheime und Tierschutzvereine kämpfen tagtäglich gegen das große Leid der Vermehrung. Viele Organisationen in Europa haben Kastrationskampagnen ins Leben gerufen um die Population einzudämmen.
Deutschland hingegen macht es per Gesetz zu einem Marathon der Rechtfertigungen, wenn sich eine Privatperson für eine Kastration entscheiden möchte.
Hier wird zunächst auf das Tierschutzgesetz hingewiesen. Tierärzte*innen weißen darauf hin, dass es verboten ist einen solchen Eingriff ohne Grund durchzuführen. Der Grund, dass es Millionen von Haushunden elendig schlecht geht ist irrelevant.
Ebenfalls ein gerne genutztes Argument: In Deutschland ist es einem Hund nicht gestattet sich frei zu bewegen. Es besteht die sogenannte Leinenpflicht. Daher ist eine ungewollte Verpaarung ausgeschlossen. Dieser Trugschluss ist ein enormes Problem. Die Praxis zeigt ganz klar, dass Hunde nicht nur in den Freilaufflächen ohne Leine laufen, sondern überall dort, wo es der Hundehalter*in für möglich oder in Ordnung hält.
Diese gängige Praxis wird vollkommen außer acht gelassen. Dazu kommt, dass es auf den Freilaufflächen ebenfalls zu einem ungewollten Deckakt kommen kann. Hunde sind also ebenso wie Katzen zeitlich begrenzte Freigänger.
Die weitere Argumentation warum sich Hunde niemals ungewollt paaren können ist, dass eine läufige Hündin niemals abgeleint werden sollte. Der unkastrierte Rüde darf jedoch auf der Freilauffläche herumtollen.
Kommt eine läufige Hündin an der Leine vorbei, ist es dem Rüden untersagt einen Deckakt zu vollziehen. Es gibt entsprechende Hundeschulen, welche das Sexualverhalten der Rüden so trainiert, dass nur der Alphawolf decken darf. Da es sich beim Alphawolf stets um den/die Besitzer*in handelt, weiß der Rüde selbstverständlich, dass er die läufige Hündin nicht decken darf. Der nächste Trugschluss im Expertenrat.
Von „Experten“ wird ausgegangen, es gibt in Deutschland kaum Streuner, das pro Kastrationsargument „unkontrollierte Fortpflanzung“ ist damit für sie ausgehebelt und im Haushalt lebende Hündinnen und Rüden können durch den Menschen vorübergehend eingesperrt, angeleint oder permanent beaufsichtigt werden. So die vollkommen unrealistische Theorie. Wie lange müssen die Hunde getrennt werden? Die Läufigkeit einer Hündin ist nach kurzen drei Wochen wieder vorbei. Die Dauer kann sich sogar bis bis zu 28 Tage hinziehen und tritt wiederkehrend alle sechs bis zwölf Monate auf. Die Mehrhundehaltung unterschiedlicher Geschlechter sollte bei aktueller Gesetzeslage sehr sehr gut durchdacht sein. Denn die Realität, das echte Leben der vielen erwerbstätigen Menschen funktioniert so definitiv nicht. Die psychischen Aspekte der Trennung oder auch die räumlichen Möglichkeiten, oder die zeitlichen Aspekte, all diese im Alltag auftretenden Punkte werden unbedacht gelassen. Es wird der perfekt erzogene, durch Erziehung sexuell inaktiv gesetzte Rüde vorausgesetzt. Hundefreilaufflächen, Felder, Wiesen, Wälder, etc. entsprechen dieser utopischen Realität nicht.
Kommt es dennoch zu einer Verpaarung, steht der/die Hundehalter*in der Hündin alleine mit der Verantwortung da. Diese Person darf sich dann zwischen einer Abtreibung oder einem Wurf entscheiden. Der/Die Hundehalter*in des Rüden steht in keiner Verantwortung und darf weder eine Entscheidung zur Abtreibung treffen, noch müssen Kosten getragen werden. Wir erinnern uns, an der Leine sollte aber die läufige Hündin geführt werden.
Die Frage der Gleichberechtigung stellt sich nicht nur in der Menschenwelt. Auch unter der Gattung Hund findet Diskriminierung des weiblichen Parts statt.
Ich fordere mit dieser Petition, dass Rüden sowie Hündinnen per Gesetz kastriert werden dürfen, wenn Hundehalter*innen dies wünschen. Die Population der vielen Hunde muss gebremst werden und das Risiko einer ungewollten Verpaarung muss gleich Null gesetzt werden.
Gibt es die Möglichkeit zur Fortpflanzung wird ein Hund diese Möglichkeit nutzen.
Das Leid der vielen vielen Hunde muss endlich an der Spitze angepackt werden. Die Spitze ist die Produktion von neuem Leid. Die Produktion kann durch wenig Aufwand, durch Menschen mit Verstand, gebremst werden.
Ich fordere den Erlass der Selbstbestimmung zur Kastration des eigenen Hundes! Jeder Mensch, welcher der Vermehrung entgegenwirken möchte und den eigenen Hund einer Kastration unterziehen möchte, sollte dies, ohne Gegenwehr von deutschen Gesetzen, durch Tierärzte*innen durchführen lassen dürfen.
Link: 1200 !!! Welpen sitzen allein in einem einzigen Tierheim