Petition updateHände weg von der Demokratie - Volksabstimmung im Grundsatzprogramm erhalten!Künftig keine Bürger:innenbegehren mehr zur Erreichung der Klimaziele in Schleswig-Holstein
Felicitas OszwaldGermany
Oct 15, 2022

Liebe Unterstützer:innen!

Künftig soll es keine Bürger:innenbegehren mehr geben, die die Umsetzung und Erreichung der Klimazielen der Landesregierung Schleswig-Holstein tangieren.

Fast zwei Jahre ist es nun her, dass die Bundespartei der Grünen mit einer Urabstimmung knapp entschieden hat, ihren Einsatz für die direkte Demokratie auf Bundesebene zu streichen und sich  auf Bürger:innenräte zu beschränken. Von direkter Mitwirkung der Bürger:innnen nimmt die Partei Abstand und setzt ganz auf Führung von oben. Nun ziehen die Regierungsparteien in Schleswig-Holstein nach.

Eine unmögliche Generalklausel!

Im neuen Koalitionsvertrag (1) haben sich CDU und Grüne verbindlich darauf geeinigt, bestimmte Regelungen für die Bürger:innenbegehren in Schleswig-Holstein zu ändern. Die Änderungen zielen darauf, die Mitbestimmung der Bürger:innen zu beschränken oder ganz zu unterbinden. Was uns persönlich am meisten wütend macht, ist die Absichtserklärung von CDU und Grüne folgende Generalklausel einzuführen:

Ein Bürgerbegehren findet nicht statt über Entscheidungen in Selbstverwaltungsaufgaben, die nach Feststellung der Landesregierung unverzichtbare Voraussetzung für Infrastruktur- oder Investitionsvorhaben von landes- oder bundesweiter Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung mit wichtigen Gütern oder Dienstleistungen sind oder Projekte, die der Erreichung der Klimaziele der Landesregierung dienen. (…)”((1) Seite 83f.).

Maßnahmen für die Klimaschutzziele nach Vorbild des Pariser Klimaabkommen müssen unserer Meinung nach von einer breiten Mehrheit der Bürger:innen getragen werden. Eine solche Klausel, die Bürgerbegehren zu dieser wirklich umfassenden Thematik als nicht zulässig definiert, würde daher besonders weh tun!

Des Weiteren werden „Bürgerbegehren (…) bei Bauleitplanungen, die Voraussetzung für den Krankenhaus-, Schul- , Kita- oder Wohnungsbau (wenn mindestens 30 Prozent der Wohnungen sozialer Wohnungsbau sind) oder zur Erzeugung regenerativer Energien sind, unzulässig.“ ((1) Seite 83f.).  Die Begründung: „Damit stärken wir die kommunale Selbstverwaltung.“ (ebd.). Gleichzeitig schwächen sie damit die Bürger:innen. Das ist eine Anmaßung der Volksvertreter:innen in Schleswig-Holstein.

In einer Pressemitteilung von Mehr Demokratie e.V. positioniert sich Karl-Martin Hentschel aus dem Bundesvorstand des Vereins wie folgt dazu: „Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Bürgerbegehren und Volksinitiativen sich entgegen von Befürchtungen bundesweit als großer Motor für Klimaschutz, Verkehrs- und Energiewende erwiesen haben. Fast die Hälfte aller Bürgerbegehren zielen auf mehr Klimaschutz.“ (2).

Höhere Hürden für Bürger:innenbegehren

Dazu sollen die Beteiligungsquoren für unterschiedlich einwohnerstarke Gemeinden hochgesetzt werden. Die Quoren definieren, wie viel Prozent der stimmberechtigten Bürger:innen das Begehren unterschreiben müssen, damit es zum Bürger:innenentscheid kommen kann.

Laut Koalitionsvertrag werden die Quoren von 9% auf 10% für Gemeinden bis zu 20.000 Einwohner:innen angehoben. Hat eine Gemeinde bis zu 100.000 Einwohner:innen steigt das Quorum sogar um 2% auf 8% ((1), (3)).

… und höhere Hürden für Bürger:innenentscheide

Hat ein Bürger:innenbegehren die Hürde des jeweiligen Quorums geschafft steht ein Bürger:innenentscheid bevor. Hier regeln nun weitere Quoren, wie viel Prozent der stimmberechtigten Bürger:innen einem Abstimmungsvorschlag zustimmen muss, damit dieser erfolgreich ist.

Gemeinden mit bis zu 20.000 Einwohner:innen steigt der Prozentsatz um 2% auf insgesamt 20%. Nach einer Einwohner:innenschätzung (Stand 31.12.2022) des Statistischen Bundesamtes haben von insgesamt 1101 Städten und Gemeinden in Schleswig-Holstein 1083 unter 20.000 Einwohner:innen (4). Es sind also ziemlich viele Bürger:innen von der angekündigten Gesetzesänderung betroffen.

Fristen über Fristen

Auf zwei von drei Friständerungsvorhaben, die im Koalitionsvertrag Erwähnung finden, wollen wir kurz eingehen, da sie zum Nachteil der Bürger:innen sind. Einmal soll eine Frist für „kassatorische Bürger:innenbegehren“ von drei Monaten eingeführt werden. Kassatorische Bürger:innenbegehren unterscheiden sich von anderen Bürgerbegehren, da hier kein Vorschlag von den Bürger:innen eingebracht wird. Stattdessen können die Bürger:innen mit einem solchen Begehren einen kürzlich gefassten Beschluss von Seiten der kommunalen Vertreter:innen aufheben bzw. rückgängig machen.

Als zweites soll es „eine Sperrfrist von drei Jahren für Wiederholungsbürgerbegehren“ (1) geben. Beide Fristen erschweren es den Bürger:innen, von den Vertreter:innen getroffenen Entscheidungen mit der Zustimmung einer Mehrheit zu korrigieren.

Mehr direkte Demokratie statt weniger!

Dieser Koalitionsvertrag ist nicht nur für die Menschen in Schleswig-Holstein von Bedeutung. Die anderen Bundesländer werden nun ganz genau beobachten, wie die Bürger:innen im nördlichsten Bundesland auf das Vorhaben ihrer neuen Landesregierung reagieren werden. Werden sich die kritischen Stimmen Gehör bei ihren Abgeordneten verschaffen können? Oder werden CDU und Grüne ihr Vorhaben umsetzen können? Noch gibt es die Möglichkeit, den Rückschritt der Regierungsparteien weg von der direkten Bürger:innenbeteiligung in Schleswig-Holstein zu verhindern und den anderen Bundesländer zu zeigen: So einfach könnt ihr uns nicht von der politischen Beteiligung ausschließen!

Demokratie-Bündnis

Allein werden wir dem Demokratieabbau nicht begegnen können, aber wir werden weiter wachsam bleiben und uns zukünftig mit anderen Akteuren der Zivilgesellschaft zusammenschließen, um Druck zu machen und zu erinnern:

Wir, die Bürger:innen, waren und sind der Motor für Klimaschutz, Verkehrs- und Energiewende. Entscheidungen über uns - nur mit uns! 

Wir werden euch auch zukünftig auf dem Laufenden halten, wie es in Schleswig-Holstein weitergeht und natürlich bleiben wir auch an dem Projekt ABSTIMMUNG21 weiter dran, dazu mehr in dem nächsten Update. Es geht auf jeden Fall bei ABSTIMMUNG21 weiter!

Wer jetzt schon weiß, dass er bei der zweiten, bundesweiten Volksabstimmung 2023 dabei sein möchte, kann sich hier anmelden.

 

Herzliche Grüße

Eure Lisa und Felicitas

 

 

Quellen:

(1)   Koalitionsvertrag Schleswig-Holstein (Abschnitt zu Bürger:innenbegehren auf den Seiten 83 und 84)

(2)   Pressemitteilung Mehr Demokratie: „Kiel: Neue Koalitionsvertrag entmündigt Bürger“

(3)    Aktuell gültige Gesetzeslage (Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003 - § 16 g - Bürgerentscheid, Bürgerbegehren)

(4)   Einwohner:innenschätzung (Stand 31.12.2022)

 

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