Petition updateVolksabstimmungsgesetz auf Bundesebene jetzt!DIE ERSTEN REAKTIONEN AUF MEINE PETITION!

Marianne GrimmensteinGermany

Nov 2, 2016
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer meiner Petition,
zuerst ganz herzlichen Dank an alle für die vielen Unterschriften in dieser kurzen Zeit. Inzwischen habe ich ziemlich interessante Stellungnahmen zu dieser Petition erhalten.
Einige haben Angst vor Volksabstimmungen. Volksabstimmungen beleben jedoch die Demokratie und fördern die breite Diskussion in der Gesellschaft Die Bürgerinnen und Bürger können zwischen den Wahlen die Politik stets korrigieren. Die gewählten Volksvertreter werden besser im Sinne des Gemeinwohls agieren und Entscheidungen treffen. Direkte Demokratie stärkt nachweislich die repräsentative Demokratie und fördert die gegenseitige Verantwortung in der Gesellschaft.
Andere schreiben, dass der größte Teil der Juristen die Meinung vertritt, dass eine Grundgesetzänderung zur Einführung der Volksabstimmung auf Bundesebene absolut notwendig sei. Das ist zurzeit wirklich die herrschende juristische Auffassung. Deshalb schreibt Heribert Prantl in seinem Kommentar darüber so:
„Es gibt ein Wort im Grundgesetz, das dort an prominentester Stelle steht, aber trotzdem nie respektiert worden ist. Die Politik hat diese Stelle jahrzehntelang überlesen, der Gesetzgeber hat sie überblättert. Und die Wissenschaft hat so getan, als sei sie ein Lapsus der Mütter und Väter des Grundgesetzes. Die Staatsrechtler brachten die IRRWITZIGSTEN Auslegungsmethoden in Stellung, um nachzuweisen, dass diese Stelle so auszulegen sei, dass sie keinen Anwendungsbereich und keinen Sinn hat. Kurz: Man hat sich das Wort "Abstimmungen" aus dem Grundgesetz einfach weggedacht.“
Der ganze Kommentar noch einmal:
http://www.sueddeutsche.de/politik/verfassungsmaessigkeit-von-plebisziten-die-zeit-ist-reif-fuer-volksentscheide-1.1392376
Auf dieser Stelle möchte ich Sie auf das herrschende Völkerrecht noch aufmerksam machen. Danach gilt es:
„Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung.“
Das Völkerrecht ist ein absoluter Bestandteil des Bundesrechts und es steht sogar darüber.
Daraus folgt:
1. Das Selbstbestimmungsrecht ist ein NATURRECHT JEDES VOLKES
.
2. Für die Einführung der Volksabstimmung auf Bundesebene ist die Voraussetzung KEINE Grundgesetzänderung. Dass diese Einführung eine Grundgesetzänderung nachvollzieht, ist es selbstverständlich, jedoch KEINE VORAUSSETZUNG.
Wenn wir die Geschichte überblicken, dann sehen wir, dass die Herrschenden in aller Welt immer Rechtsgelehrte hatten, die ihnen die Gesetze oder das Recht stets in ihrem Interesse ausgelegt haben. Was die Mehrheit der Juristen vertritt, muss nicht immer der Wirklichkeit oder sogar der Wahrheit entsprechen.
Das Volk ist heute so gebildet und informiert wie noch nie. Es wird höchste Zeit, dass viele Menschen in unserer Gesellschaft Verantwortung übernehmen. Es sind mehr Bürgerinnen und Bürger dazu bereit denn je.
Mit herzlichen Grüßen
Marianne Grimmenstein
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