Volksabstimmungsgesetz auf Bundesebene jetzt!

Volksabstimmungsgesetz auf Bundesebene jetzt!

Startdatum
31. Oktober 2016
Petition an
CDU / CSU Fraktion im Bundestag und
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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Marianne Grimmenstein

"Volksabstimmungen auf Bundesebene sind keine Keckheit der Bürger, sondern ein Verfassungsgebot - das viel zu lange ignoriert wurde. Die Behauptung, für Plebiszite bedürfe es einer Grundgesetzänderung, ist Unsinn: Notwendig ist allein ein regelndes Ausführungsgesetz”, schreibt der Jurist und Journalist Heribert Prantl in einem Kommentar in der Süddeutschen Zeitung.

Und er hat Recht. Denn Art. 20 (2) Grundgesetz sagt ausdrücklich, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und in Wahlen UND Abstimmungen ausgeübt wird.

Wir brauchen endlich bundesweite Volksabstimmungen und diese können mit der Verabschiedung eines Ausführungsgesetzes per einfacher Bundestagsmehrheit eingeführt werden. Es braucht dazu keine Änderung des Grundgesetzes und damit die Zustimmung der Union. Zur Erinnerung: einzig die CDU blockiert seit über 60 Jahren die Einführung von bundesweiten Volksentscheiden.

Wir können nicht mehr länger warten, dass die Union sich aufs GEMEINWOHL besinnt. Denn die Missachtung der Mehrheitsinteressen zu Lasten Millionen von Menschen und der Umwelt ist fatal. Freihandelsabkommen CETA, TiSA, TTIP, Bankrettungen, Hartz 4, Erlauben von Glyphosat zeigen, dass wir Bürgerinnen und Bürger wichtige Entscheidungen besser selbst treffen.

Mein Name ist Marianne Grimmenstein. Ich bin Musiklehrerin aus Lüdenscheid und habe vor zwei Jahren die erste Bürgerklage gegen CETA angestoßen. Doch wir müssen mehr machen als nur klagen. Wir müssen handeln und dafür brauchen wir Volksabstimmungen auch auf Bundesebene.

Die juristische Einschätzung von Heribert Prantl zur Einführung des bundesweiten Volksentscheids wurde mir übrigens von mehreren renommierten Juristen bestätigt, wie z.B. Jörg Schmidt-Wottrich aus Berlin oder aber Professor Dr. Dietrich Murswiek von der Universität Freiburg.

„Man braucht also für ein Plebiszit auf Bundesebene keine Verfassungsänderung mit Zwei-Drittel-Mehrheit, sondern nur ein einfaches Ausführungsgesetz - so wie beim Wahlrecht auch. Der Mythos von der Notwendigkeit einer Verfassungsänderung ist der letzte falsche Mythos, der dem Plebiszit auf Bundesebene noch im Wege steht.“ So steht es in dem Kommentar von Heribert Prantl:  

http://www.sueddeutsche.de/politik/verfassungsmaessigkeit-von-plebisziten-die-zeit-ist-reif-fuer-volksentscheide-1.1392376

Entlarven wir GEMEINSAM den letzten falschen Mythos, der den VOLKSABSTIMMUNGEN auf Bundesebene noch im Wege steht. Volksabstimmungsgesetz auf Bundesebene jetzt !

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