Petition updateCa. 175 Deutsche Beamte, sitzen aktuell im Deutschen Bundestag..., wie geht der Trick?Die 7. Wahlbeschwerde ist beim Bundestagswahlprüfungsausschuss eingegangen.
Roland KrukHemsbach, Germany
Mar 15, 2025

Die 7. Bundestagswahlbeschwerde im Kontext der Petition ist beim Bundestagswahlprüfungsausschuss eingegangen und somit offiziell.

Ich glaube diesmal, bei der 7. Wahlbeschwerde besteht eine realistische Chance das der Sachverhalt wirklich „OFFIZIELL und BELASTBAR“ bewertet wird…, allerding NUR wenn die Bürgerinnen und Bürger… und die Presse, die einfache Frage stellen…:

„Warum dürfen die Berufs-Bundestagsabgeordneten von 1975-heute…, noch das ALTE, SELEKTIVE, grundgesetzlich garantierte Kündigungsverbot (Art. 48, Abs. 2, Satz 2 GG): „Eine Kündigung oder Entlassung aus diesem Grunde ist unzulässig“ der ehrenamtlichen Bundestagsabgeordneten (1949-1975) von gestern nutzen…,  wenn es doch die in der Petition aufgezeigte Gruppenbildung (Gruppe 1 und Gruppe 2) erzeugt und dadurch vor allem die Beamten (die Diener des Staates) in die gewählten Ämter des Deutschen Berufspolitiker-Bundestages (1975-heute) schiebt…, und somit die Herrschaft des Volkes, durch eine verfassungswidrige Beamtenoligarchie, in den gewählten politischen Ämtern (Bundestag usw.), des Deutschen Staates, unterwandert wird?!“

Ist es NICHT höchst erstaunlich das es auf diese relativ simple Frage, seit 2009-heute keine BELASTBARE, offizielle Antwort gibt…, sondern NUR: „Es ist doch ALLES in Ordnung…!“

Damit der Sachverhalt leichter zu verstehen ist…, habe ich eine kleine Geschichte dazu geschrieben… und die beginnt mit:

Es war einmal… und das ist kein Märchen…, denn schließlich war es im Jahre 1975, das Bundesverfassungsgericht (BVG) höchst selbst…, das sehr einflussreiche Teile des ehrenamtlichen Deutschen Bundestages (1949-1975) (die verbeamteten Teile), mit seinem so genannten Diätenurteil BVerfGE 40, 296 von 1975, in „Aufregung“ versetzt hat…, in dem es den Deutschen Gesetzgeber zwang, den bis dahin ausschließlich nebenberuflich ehrenamtlich tätigen Deutschen Bundestagsabgeordneten (1949-1975), durch den ganz anders funktionierenden Berufs-Bundestagsabgeordneten (1975-heute), zu ersetzen.

Dazu muss man wissen, dass die Deutschen Beamten, bereits als EHRENAMTLICHE Deutsche Bundestagsabgeordnete (1949-1975), sehr, sehr zahlreich im ehrenamtlichen Deutschen Bundestagsmandat (1949-1975) vertreten waren…, vielleicht sogar zahlreicher als heute im BERUFSPOLITIKER-Bundestagsmandat (1975-heute)…, den die Beamten konnten damals (1949-1975) sogar in den Ruhestand treten, Ruhestandsgehalt beziehen und gleichzeitig ehrenamtlich ein Bundestagsmandat ausüben… und nach Beendigung des Mandates, auch lukrativ befördert, in ihrem alten Beamtenjob weiterarbeiten… und das war damals ALLES, absolut LEGAL…, für EHRENAMTLICHE Deutsche Bundestagsabgeordnete (1949-1975)!

Das was insbesondere die verbeamteten Fachleute an den Universitäten, 1975 bei Einführung des neuen Berufs-Bundestagsabgeordneten (1975-heute) in „Aufregung“ versetzt hat…, war die Erkenntnis, dass, sobald ein ECHTES Berufspolitiker-Bundestagsmandat, rechtsstaatlich korrekt eingeführt wurde, NIEMAND seinen alten Hauptberuf mit in das NEUE Berufspolitiker-Bundestagsmandat (1975-heute) mitnehmen kann, denn im Berufspolitiker-Bundestagsmandat, gibt es HAUPTBERUFLICH NUR noch ZWINGEND gleichgestellte Berufs-Bundestagsabgeordnete und gerade keine anderen Hauptberufe mehr! Alle anderen Tätigkeiten der NEUEN Deutschen Berufs-Bundestagsabgeordneten (1975-heute), sind dann NUR noch private Nebenjob…, die ausdrücklich NICHT mehr gesetzlich berücksichtigt werden dürfen!

Das ist völlig anders als bei den bis dahin ausschließlich EHRENAMTLICH tätigen Deutschen Bundestagsabgeordneten (1949-1975), die ja ihren bereits vor dem Mandat ausgeübten Hauptberuf und das hinzugekommene ehrenamtliche Deutsche Bundestagsmandat (1949-1975), gleichzeitig und nebeneinander, ausübten!

Wenn man aber seinen alten Hauptberuf NICHT mit in das NEUE Berufspolitiker-Bundestagsmandat (1975-heute) mitnehmen kann, dann muss man ihn ganz einfach vorher aufgeben (kündigen) und man kann dann auch NICHT, nach dem Berufspolitiker-Bundestagsmandat, GESETZICH erzwungen und lukrativ befördert, zurück an seinen alten, VOR dem Berufspolitiker-Bundestagsmandat (1975-heute) ausgeübten Hauptberuf (Beamtenjob), zurückkehren.

Das bedeutet weiter, dass alle die vielen Beamten, die sehr gerne, zufrieden und wohlversorgt im EHRENAMTLICHEN Deutschen Bundestagsmandat (1949-1975) sitzen…, nun plötzlich, 1975 entscheiden müssen …, ob sie entweder das politische, EHRENAMTLICHE Deutsche Bundestagsmandat (1949-1975) beenden, an ihren alten Beamtenjob zurückkehren und somit Beamte bleiben…, oder ob sie in Zukunft, ein BERUFSPOLITIKER-Bundestagsmandat (1975-heute) übernehmen… und dann ihren alten Beamten Job endgültig aufgeben müssen…, genauso endgültig aufgeben wie dies die braven Bürgerinnen und Bürger von Gruppe 2 (in der Petition erklärt), bereits seit 1975-heute tun müssen…, ohne dass dies irgendjemand interessieren würde…! Die Hauptsache Gruppe 1, allen voran die Beamten, dürfen nach dem Berufspolitiker-Bundestagsmandat (1975-heute) ihren Job behalten…, ist das NICHT wirklich seltsam… in einer Demokratie der Gleichheit und Gewaltenteilung?!?!

Wenn also das Berufspolitiker-Bundestagsmandat, im Jahre 1975, rechtsstaatlich korrekt eingeführt worden wäre, wäre dies das komplette ENDE der Beamten in der Politik, genauer ausgedrückt in den BERUFS-politischen Ämtern des Deutschen Staates… und das gilt entsprechend auch für die Länder.

NICHT als Person müssten die Beamten die gewählten, BERUFS-politischen Ämter des Deutschen Staates verlassen, sondern NUR ihren Beamtenjob endgültig aufgeben und dann sind sie keine Beamte mehr! Sie müssten ihren Beamtenjob dann genauso aufgeben, wie die braven Bürgerinnen und Bürger von Gruppe 2, das schon seit 50 Jahren (1975-heute) tun müssen, denn die haben keinen finanzstarken Arbeitgeber, der ihnen die Rückkehr an den alten Arbeitsplatz, leisten und bezahlen kann!

Dann gäbe es bereits, seit 1975-heute, keinen einzigen Beamten mehr im Berufspolitiker-Bundestagsmandat (1975-heute) … und wir wären heute eine ganz andere Republik…, die ausdrücklich kein Problem mit der Gewaltenteilung hätte…!

Außerdem wäre der Unterschied zwischen Renten und Pensionen erheblich geringer… und das wäre…, ganz im Sinne der „Väter und Mütter des Grundgesetzes“!

Aber das ALLES ist NIE passiert…, denn das aufgezeigte „Problem“, für die Deutschen Beamten in der Politik, wurde EINFACH und ELEGANT, 1975 dadurch aus der Welt geschafft, dass man das grundgesetzlich garantierte Kündigungsverbot (Art. 48, Abs. 2, Satz 2 GG): „Eine Kündigung oder Entlassung aus diesem Grunde ist unzulässig“ für die abhängig Beschäftigten unter den ehrenamtlichen Bundestagsabgeordneten (1949-1975), bei Einführung des NEUEN Berufs-Bundestagsabgeordneten (1975-heute), gerade NICHT, mit den dazugehörigen ehrenamtlichen Bundestagsabgeordneten zusammen abgeschafft hat... und somit haben die Berufs-Bundestagsabgeordneten von heute, VORDERGRÜNDIG und ILLEGAL, selbst nach 20 Jahren im Berufspolitiker-Bundestagsmandat, das GLEICHE Rückkehrrecht an den alten Arbeitsplatz (Beamtenjob), wie die grundlegend anders funktionierenden EHRENAMTLICHEN Deutschen Bundestagsabgeordneten von gestern (1949-1975)… und das dies seit 1975-heute, gegen die Gleichheitsgarantien des Grundgesetzes verstößt, wird einfach IGNORIERT und VERTUSCHT und eine korrekte Prüfung des Sachverhalten, durch den zuständigen Bundestagswahlprüfungsausschuss, seit 2009 bis heute..., NICHT durchgeführt…! 

Und durch diesen Kunstgriff GESETZGEBERISCHER Hand…, kann sich NUN, seit 1975-heute, insbesondere die große Berufsgruppe der Beamten (gehören ALLE zu Gruppe 1), in ihrer NEUEN Eigenschaft als BERUFS- Bundestagsabgeordnete (1975-heute), auf das alte und für Berufs-Bundestagsabgeordnete, völlig inkompatible Kündigungsverbot (Art. 48, Abs. 2, Satz 2 GG) für EHRENAMTLICHE Bundestagsabgeordnete (1949-1975) berufen… und darf zur Belohnung dafür, selbst nach 20 Jahren im Berufspolitiker-Bundestagsmandat (1975-heute), lukrativ befördert, wieder an ihren alten, VOR dem Berufspolitiker-Bundestagsmandat ausgeübten Arbeitsplatz (Beamtenjob) zurück… und das gegen die Gewaltenteilung und die Gleichheitsgarantien des Grundgesetzes!

Gruppe 2 dagegen kann das, auf Grund ihrer beruflichen Herkunft, gar NICHT nutzen und geht leer aus!

Und seit 50 Jahren bemerken unsere verbeamteten  Fachleute an den Universitäten NICHT…, dass der Text des grundgesetzlich garantierten Kündigungsverbotes (Art. 48, Abs. 2, Satz 2 GG): „Eine Kündigung oder Entlassung aus diesem Grunde ist unzulässig“, ausschließlich im Kontext zum EHRENAMTLICHEN Deutschen Bundestagsabgeordneten (1949-1975) SINN ergibt und für die NEUEN Berufs-Bundestagsabgeordneten (1975-heute), völlig sinnlos ist, da es im BERUFSPOLITIKER-Bundestagsmandat, weder hauptberuflich abhängig Beschäftigte, noch ehrenamtliche Bundestagsabgeordnete gibt???

Das hier sind ungeheuerliche, aber aus meiner Sicht zwingend logische Anschuldigungen…, die in der ECHTEN Deutschen Demokratie, NIEMALS unwiderlegt stehen bleiben dürfen… und würden…, denn ALLEIN schon die Möglichkeit das das stimmt, verlangt eine BELASTBARE Wiederlegung und dies ist durch die unantastbaren Gleichheits-Garantien des Grundgesetzes, zwingend vorgegeben!

Aber wen interessiert das schon…, wenn man an der politischen Macht bleiben will?!

Die Fachleute und Verantwortlichen müssen ganz einfach NUR BELASTBAR erklären…, warum die BERUFS-Bundestagsabgeordneten (1975-heute) von heute, noch das ALTE, SELEKTIVE, grundgesetzlich garantierte Kündigungsverbot (Art. 48, Abs. 2, Satz 2 GG): „Eine Kündigung oder Entlassung aus diesem Grunde ist unzulässig“ der EHRENAMTLICHEN Bundestagsabgeordneten von gestern (1949-1975) nutzen dürfen und warum die dabei entstehende Gruppenbildung (Gruppe 1 und Gruppe 2), die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages und somit die Wahlen, gerade NICHT manipuliert. 

Zumindest für Fachleute sollte das zeimlich einfach sein!

Der zuständige Bundestagswahlprüfungsausschuss hat seit 2009 – heute, bei 6 abgearbeiteten (ich muss wohl richtiger Weiße schreiben) vertuschten Wahlbeschwerden, diese Frage VORSÄTZLICH NICHT beantwortet und somit diese schweren Vorwürfe, VORSÄTZLICH einer BELASTBAREN Aufklärung entzogen.

Jetzt zum Jubiläum (50 Jahre GESETZLICHE Wahlmanipulation…, (1975-2025)), können wir das beenden!

Helfen Sie bitte mit, senden Sie diese Petition und die kleine Deutsche Geschichte (1975-heute) an FAKE-NEWS Aufklärer und die Presse und bitten sie NUR um Erklärung warum das ALLES falsch ist…, denn wenn es NICHT falsch ist…, sind die Deutschen Bundestagswahlen GESETZLICH manipuliert… und das bereits seit 50 Jahren!

Vielen Dank für die Unterstützung!

Herzlichst!

Roland Kruk

 

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