Herr Bürgermeister - Legen Sie Einspruch gegen die Kitagebührenerhöhung in Gründau ein

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Das Problem

Nach den letzten Jahren, in denen die Betreuungsgebühren in Gründau auf ein vorbildliches Niveau gesenkt worden waren, hat nun die Gemeindevertretung auf Antrag der FWG eine drastische Gebührenerhöhung schon ab dem 01.02.2017 beschlossen. So verteuert sich etwa der Betrag für die Ganztagsbetreuung Ü3 auf das mehr als Siebenfache.

Den Gründauer Eltern ist nicht ersichtlich, warum diese Gebührenerhöhung in dieser Form sinnvoll sein sollte. Es fehlen im Hinblick auf die positive Finanzsituation der Gemeinde Gründau und die bisher getroffenen Entscheidungen der Gemeindevertreter sowohl eine stimmige Begründung als auch jegliche Planungsmöglichkeit oder Reaktionszeit für die betroffenen Gründauer Familien.

Eine solche Erhöhung ist in so kurzer Zeit (oder grundsätzlich) für viele Familien nur sehr schwer zu bewältigen. So kommen zum Beispiel auf eine Familie mit zwei Kindern ganztags im Ü3 Bereich Mehrkosten in Höhe von 260,00 Euro pro Monat zu.

Wir bitten Sie daher dringend, rechtzeitig (innerhalb der zweiwöchigen Frist) von Ihrem Einspruchsrecht nach der Hessischen Gemeindeordnung § 63 Gebrauch zu machen:

"(1) 1 Verletzt ein Beschluss der Gemeindevertretung das Recht, so hat ihm der Bürgermeister zu widersprechen. 2 Der Bürgermeister kann widersprechen, wenn der Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet. 3 Der Widerspruch muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach der Beschlussfassung gegenüber dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung ausgesprochen werden. 4 Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung. 5 Über die strittige Angelegenheit ist in einer neuen Sitzung der Gemeindevertretung, die mindestens drei Tage nach der ersten liegen muss, nochmals zu beschließen."

Zeigen Sie sich solidarisch mit den Gründauer Eltern und setzen Sie ein Zeichen für Solidarität und gegen Willkür.

 

Die Entscheidungsträger*innen

Bürgermeister Gerald Helfrich
Bürgermeister Gerald Helfrich

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