

Der Petitionsausschuss vom Deutschen Bundestag hat unsere Gewaltschutz-Petition behandelt.
DAS ist das Ergebnis:
Der Petitionsausschuss hat unsere Petition geprüft und empfiehlt dem Bundesjustizministerium diese bei der Reform des Kindschaftsrechts zu berücksichtigen!
Das ist großartig - insbesondere da ja auch noch ein Gespräch zur Petition mit dem BMJV ansteht!
Der Petitionsausschuss schreibt:
"Der Ausschuss hält die Petition deshalb insoweit für geeignet, in die diesbezüglichen politischen Beratungen und Entscheidungsprozesse mit einbezogen zu werden."
=> das heißt:
Der Petitionsausschuss stellt die Petition der Bundesregierung und den Fraktionen des Bundestages zur Verfügung und empfiehlt, die Petition bei der Arbeit an Gesetzesentwürfen einzubeziehen.
Weitere interessante Punkte aus dem Beschluss des Petitionsausschusses:
"Die Istanbul-Konvention hat den Rang eines einfachen Bundesgesetzes und muss bereits jetzt bei der Auslegung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches herangezogen werden."
=> das heißt:
Der Petitionsausschuss macht nochmal deutlich: Auch wenn es noch genauere Regelungen braucht, müssen die Gerichte schon jetzt die Istanbul-Konvention berücksichtigen und dürfen sie nicht ignorieren. Gerichte dürfen sich nicht damit rausreden, die IK sei kein Gesetz.
Und:
"Auf psychologische Tests [...] sollte es [...] nicht ankommen, weil diese wenig über die Auswirkungen auf das Wohl des betroffenen Kindes aussagen."
=> das heißt:
Der Petitionsausschuss kritisiert ebenso wie meine Petition die Massenbegutachtung im Familiengericht und hält diese nicht für aussagekräftig (270.000 Gutachten jährlich, bis zu 85% davon falsch; eine Milliardenindustrie mit oft schädlichem Einfluss auf das Kindeswohl).
Danke für Eure Unterstützung ❤️
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Und bitte stimmt weiter ab bis zum 31.3. für unseren Vorschlag zum Gewaltschutz bei Abstimmung21!