Gewaltschutz im Familiengericht JETZT

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Anja Guddorf und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Täglich werden Mütter und Kinder, die von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffen sind, vor deutschen Familiengerichten im Stich gelassen. Ich berate Betroffene und erlebe dabei immer wieder, wie geltendes Recht missachtet und Kinder Gewalttätern und Pädokriminellen ausgeliefert werden. Für Mütter gilt: Wer Schutz fordert, wird bestraft. Für Kinder gilt: Reden sie oder ihre Mütter über die Gewalt oder den sexuellen Missbrauch, werden sie häufig komplett in die Obhut des Täters übergeben. Das ist die Realität an deutschen Familiengerichten.

Deutschland verletzt damit seit Jahren die Istanbul-Konvention, die seit 2018 gilt – ein internationales Abkommen, das Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt verhindern und bekämpfen soll. Es verpflichtet Staaten wie Deutschland dazu, Opfer zu schützen, Täter konsequent zu verfolgen und wirksame Maßnahmen gegen Gewalt umzusetzen – besonders auch vor Gerichten und Behörden.

Ich fordere Bundesjustizministerin Hubig und die Bundesregierung deshalb auf: Schützen Sie Gewaltopfer endlich wirksam! Sorgen Sie dafür, dass die Istanbul-Konvention vollumfänglich umgesetzt wird – und dass Kinder nach einer Trennung der Eltern nicht länger Gewalt und Missbrauch ausgeliefert sind.

 

Die aktuelle LAGE:

"Häusliche Gewalt“ betrifft fast immer Frauen und Kinder und geht in knapp 92 % der Fälle von Männern aus. Eine Studie vom BMFSFJ zeigt: in jeder 5. aktuellen Beziehung findet Gewalt gegen Frauen durch den Partner statt.

Oft wird die Frage gestellt „Warum trennen sich die Frauen nicht?“ Ein Grund ist zum Beispiel, dass eine Trennung mit großer Wahrscheinlichkeit dem Täter ungehinderten Zugriff auf die gemeinsamen Kinder ermöglicht. Ganze 63% aller Sorgerechts- und Umgangsverfahren am Familiengericht sind von Gewalt betroffen.

Mütter und Kinder vor Gewalt zu schützen – auch bei getrennten Eltern – ist längst eine gesetzliche Verpflichtung. Die Istanbul Konvention trat am 1.2.2018 in Kraft und besagt mit Artikel 31, dass Gewaltschutz Priorität hat vor Umgangs- und Sorgerechtsansprüchen des gewalttätigen Elternteils.

Das bedeutet, dass in allen Fällen, in denen Mütter und Kinder Gewalt durch den Vater des Kindes erleben (und sich oft genau deshalb trennen), geprüft werden muss, ob ein gemeinsames Sorgerecht überhaupt zumutbar ist und ob ein Umgangsrecht überhaupt gewährt werden kann. Dies gilt auch, wenn die Gewalt „nur“ gegen die Mutter stattgefunden hat. Denn Gewalt gegen die Mutter stellt immer auch Gewalt gegen die Kinder dar.

 

DOCH deutsche Familiengerichte und Jugendämter ignorieren ihre Pflicht zum Gewaltschutz:

Bereits 2022 wurde Deutschland vom GREVIO-Komitee überprüft und gerügt: Die Umsetzung der Istanbul Konvention zur Verhütung von geschlechtsspezifischer Gewalt weist in Deutschland eklatante Mängel auf. Auch in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren wird der Gewaltschutz, zu dem Deutschland verpflichtet ist, nicht umgesetzt.

Ebenso kritisierte 2023 die UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem Deutschland:

„Berichte aus […] Deutschland […] melden Fälle, in denen Kinder vom Hauptbetreuer entfernt und gezwungen wurden, beim Täter-Elternteil zu wohnen, dem sie sich widersetzen.“

In Deutschland wird auch bei Gewalt und sexuellem Missbrauch durch den einen Elternteil der andere Elternteil verpflichtet, den Kontakt des Kindes zum gewalttätigen Elternteil zu fördern - auch wenn das Kind Widerstand leistet. Wenn versucht wird, das Kind vor dem Täter zu schützen, wird das Kind oft zwangsweise zum Täter umplatziert. Auch diesen Missstand kritisierte Alsalem scharf.

 

Die Techniken der Pädokriminellen und Täter:

Täter argumentieren tagtäglich in deutschen Familiengerichten mit einer Technik, die ich in meinem Buch „Mütter klagen an“ beschrieben habe. Sie wurde extra in den 1980er Jahren vom US-amerikanischen Kinderpsychiater Richard Gardner entwickelt, damit Kinder von ihren Müttern nicht vor Pädokriminellen geschützt werden können:  

Gardner erklärte sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern als natürlich. Mütter, die etwas dagegen hätten, seien das eigentliche Problem und auch schuld daran, wenn Kinder Täter nach (sexuellen) Übergriffen ablehnen. Die Mütter beabsichtigten nur, den Vater vom Kind fernzuhalten und hätten das von Gardner erfundene „Parental-Alienation-Syndrome“ (zu deutsch: Eltern-Kind-Entfremdung). Eine Täter-Opfer-Umkehr par excellence.

Was Außenstehende kaum für möglich halten, ist für Betroffene Alltag: Jugendämter und Familiengerichte schenken dieser Täter-Opfer-Umkehr Glauben und zwingen die Kinder daher oft sogar, ganz beim Täter zu leben, während sie die Mutter dann häufig kaum noch sehen dürfen. Gewalt und Missbrauch werden geleugnet oder verharmlost. Als eigentliche Kindeswohlgefährdung betrachtet wird jede Mutter, die ihr Kind schützen will.

Es gab seit 2022 zahlreiche Publikationen und Medienberichte darüber, dass es in Deutschland unmöglich ist, Kinder vor sexuellem Missbrauch oder Gewalt durch einen Elternteil zu schützen. Angefangen mit der Studie „Familienrecht in Deutschland“ von Dr. Wolfgang Hammer im April 2022 und meinem Sachbuch „Mütter klagen an – Institutionelle Gewalt gegen Frauen und Kinder im Familiengericht“ im Februar 2023.

Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2023 geurteilt, dass es nicht mehr zulässig ist, die Technik der Pädokriminellen anzuwenden: das Konstrukt „Parental-Alienation-Syndrome“ gilt als widerlegt und darf nicht mehr verwendet werden. Und das OLG Frankfurt hat im September 2024 entschieden: Ein gewalttätiger Vater, der Todesdrohungen gegen die Mutter ausspricht, erhält nicht das gemeinsame Sorgerecht.

 

TROTZDEM hat sich bis heute in den allermeisten Gerichtssälen nichts geändert: Im April 2025 deckten JournalistInnen im Deutschlandfunk mit dem Feature „Die Entfremdungs-Lüge“ die Zusammenhänge auf zwischen den Techniken der Pädokriminellen seit den 1980ern, weitgreifenden rechten Netzwerken und dem mangelhaften Gewaltschutz in deutschen Familiengerichten.

Ich habe täglich in meiner Beratung Mütter, die berichten, dass ihre Kinder zum Umgang mit dem gewalttätigen Vater gezwungen werden, dass Äußerungen der Kinder über sexuellen Missbrauch nicht nachgegangen wird und dass Väter, die die Mutter verprügeln, sie mit Kind auf dem Arm schubsen, Morddrohungen aussprechen oder sogar Auftragsmörder engagieren, weiterhin Umgang mit dem Kind bekommen. Sogar Väter, die wegen schwerer Körperverletzung im Gefängnis sitzen, müssen von ihren Kindern dort besucht werden. Da Mütter Gefahr laufen, das Kind vollständig an den Täter zu verlieren, wenn sie Gewalt im Familiengericht oder Jugendamt ansprechen, müssen AnwältInnen den Müttern sogar raten, über die Gewalt besser zu schweigen.

 

DESHALB fordere ich von der Bundesjustizministerin Hubig, was längst überfällig ist:

1. Sofortige Schutzmaßnahmen für Betroffene entsprechend Istanbul Konvention (IK)

  • Kein gemeinsames Sorgerecht für Gewalttäter (Art. 31 u. 45 IK)
  • Gewaltschutz hat Priorität vor dem Umgangsrecht (Art. 31 u. 45 IK)
  • Kein Umgangszwang gegen den Kindeswillen (Art. 31 IK)                 
  • Schutz von ZeugInnen, die Kinder sind, also auch keine Befragungen der Kinder zur erlebten Gewalt in Anwesenheit des Täters (Art. 26 IK)   
  • Verbot, Mediationen mit dem Gewalttäter anzuordnen (Art. 48 IK)     
  • Verpflichtende psychosoziale Prozessbegleitung familienrechtlicher Verfahren z.B. durch TraumapädagogInnen für Kinder bei vorliegender Gewalt durch einen Elternteil (Art. 26 IK)                 
  • Stillen vor Umgangsrecht (kein gerichtlicher Zwang für die Mutter, das Kind abzustillen, um mehr oder längere Umgangskontakte zu ermöglichen)

2. Gewaltdefinition überarbeiten:                                                           

  • Die Instrumentalisierung der Behörden durch Täter mittels einer Flut aus Anträgen, Anzeigen und Meldungen muss als Symptom von Nachtrennungsgewalt eingeordnet werden                                        
  • Zwangskontrolle (Coercive Control) muss als psychische Gewalt anerkannt werden und dafür ein eigener Straftatbestand eingeführt werden                                                                                        
  • Unterhaltsverweigerungen müssen als finanzielle Gewalt gegen Kinder und Mütter anerkannt werden                                                 
  • Gewaltandrohungen müssen als psychische Gewalt ernst genommen werden und als Vorbote körperlicher Gewalt eingestuft werden (eine Studie vom BMFSFJ zeigt: Ja, Hunde, die bellen, beißen häufig auch. In rund der Hälfte aller Gewaltdrohungen werden diese auch wahr gemacht.)

3. Instrumentalisierung des Gerichts durch Täter verhindern               

  • Verbot der Verwendung der Begriffe „Parental Alienation Syndrome“ / „Eltern-Kind-Entfremdung“ / „Bindungsintoleranz“ / „Belastungseifer“ durch das Jugendamt und durch sämtliche AkteurInnen im familienrechtlichen Kontext und entsprechende Bestrafung bei Zuwiderhandlung                                                         
  • Verbot von Sorgerechts- oder Umgangsrechtsentzügen als Bestrafung der Eltern, z.B. weil sie über Gewalt und Missbrauch durch den anderen Elternteil oder einen Verfahrensbeteiligten sprechen oder diesen anzeigen (entsprechend Beschluss vom OLG Frankfurt vom 29.1.2025)                                                                    
  • Keine Massenbegutachtungen mehr zur Erörterung der Erziehungsfähigkeit, wenn diese bis zur Trennung außer Frage stand, insbesondere wenn der zu begutachtende Elternteil vor der Trennung einen Großteil der Erziehungsarbeit unbeanstandet geleistet hat           
  • Begutachtungen dürfen nicht länger mittels Drohungen (z.B. dass Mütter sonst das Sorgerecht verlieren) vom Gericht erzwungen werden             
  • Anhörungen der Kinder durch Gericht und VerfahrensbeiständInnen müssen zum Schutz der Kinder aufgezeichnet werden                       
  • Einrichten einer unabhängigen Meldestelle zu Institutioneller Gewalt im Jugendamt u. Familiengericht

4. Aufarbeitung & Prävention:                                                               

  • Fortbildung der Verfahrensbeteiligten im Familiengericht zu Täter-Techniken und Trauma-Symptomatiken bei Betroffenen                    
  • Unabhängigkeit der Verfahrensbeistände stärken über die Bestellung per Liste, um den typischen Kartellbildungen vorzubeugen                   
  • Einrichten einer Enquete-Kommission im Bundestag zur Aufarbeitung der Mängel im Kinder- und Jugendschutz und zur Erarbeitung von politischen Lösungen wie auch von Dr. Hammer gefordert
  • Die Aufarbeitung beinhaltet, dass auch die bereits nach diesen Mustern fehlgelaufene Gewalt- und Kinderschutzfälle nochmal neu aufgerollt und die Rückführungen der Kinder geprüft werden müssen                   
  • Analyse der Häufigkeit von Pseudodiagnosen wie Mutter-Kind-Symbiose oder Münchhausen by Proxy durch familienrechtliche Akteure und Analyse der Art, wie diese Begriffe Einfluss auf Gerichtsbeschlüsse nehmen

Die neue Bundesjustizministerin muss JETZT dafür sorgen, den Gewaltschutz, zu dem Deutschland entsprechend der Istanbul Konvention bereits seit 2018 verpflichtet ist, ENDLICH konsequent anzuwenden!

 

Verfasserin:

Christina Mundlos, Soziologin, Coach & Autorin, Braunschweig,  www.christina-mundlos.de; www.umgang-sorgerecht-coaching.de , @christina.mundlos (Instagram)

 

UnterstützerInnen der Petition:

Alltagsheld:innen, Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden, www.alltagsheldinnen.org

Laura Bals, @muensterlandmamas

Julia Baust, staatl. anerkannte Erzieherin, Studentin im Master of Education, Petitionsstarterin "Reform des Umgangsrechts"

Rainer Becker, Ehrenvorsitzender Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e. V., Polizeidirektor und Hochschuldozent a. D., www.kindervertetung.de

Sara Buschmann, Gründerin von SOLOMÜTTER, Autorin und Expertin für Alleinerziehende, https://solomuetter.de

Team der Bundesinitiative für Gewaltschutz, www.frauen-gewaltschutz.de, @frauenfuergewaltschutz (Instagram)

Andrea Czak, Geschäftsführende Obfrau, Verein Feministische Alleinerzieherinnen - FEM.A, Website: https://verein-fema.at/

Christina Diamantis, Therapeutin und Expertin für toxische Beziehungen, https://www.projekt-beziehung.de/

Initiative #DieNächste, Initiatorinnen der Initiative gegen häusliche Gewalt, @dienaechste

Verena Dusik, Rechtsanwältin, Nürnberg

Prof. Dr. Simone Emmert, LL.M.Eur., Professur für Familienrecht, Kinder- und Jugendhilferecht, Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm

Fair für Kinder e.V., @fair.fuer.kinder

Christine Finke, Autorin „Allein, alleiner, alleinerziehend. Wie die Gesellschaft uns verrät und unsere Kinder im Stich lässt“ und „Finanzratgeber Alleinerziehende“

Beatrice Frasl, Autorin (u.a. „Entromantisiert Euch“, 2025), Podcasterin (Podcast „Große Töchter“), Kulturwissenschafterin

Mascha Grieschat, Studienrätin, Schleswig-Holstein, Geburtshilfeaktivistin, Initiative für gerechte Geburtshilfe, www.gerechte-geburt.de

Gerhard Hafner, Psychologe, Fachkraft Täterarbeit häusliche Gewalt, Initiative HeForShe, Berlin

Dr. phil. Wolfgang Hammer, Soziologe, Fachautor „Familienrecht in Deutschland“, 2022 und „Macht und Kontrolle in familienrechtlichen Verfahren in Deutschland“, 2024

Asha Hedayati, Rechtsanwältin, Berlin, Autorin „Die stille Gewalt“

Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV)

Lena Jensen, Survivorin von sexualisierter Gewalt Speakerin, Vize Miss Germany, Unternehmerin, @lenajensn

Delia Keller, Künstlerin und Designerin, Petitionstarterin, #kindergeldfürallekinder

Stefanie Knaab, Gründerin von Gewaltfrei in die Zukunft e.V., https://gewaltfrei-in-die-zukunft.de

Antje Krause, Mitinitiatorin der Kampagne „Hunderttausend Mütter“, https://hunderttausendmuetter.de/

Tanja M., Bekannt aus dem Deutschlandfunk-Feature (siehe Berichte)

Lea Martin, Autorin und Verlegerin („Bis das Geld euch scheidet“ und „Du mit deiner Scheiß-Altersarmut!“), Expertin für finanzielle Gewalt gegen Frauen, https://finanzielle-gewalt.de

Golestaneh Mayer-Uellner, Dipl.-Juristin, Erstritt das obige Urteil vom BVerfG - 1 BvR 1076/23 - 

Münsteraner Mamas e.V., Mütterinitiative gegen institutionelle Gewalt
in familiengerichtlichen Verfahren

Dr. Jennifer Nadolny, Rechtsanwältin, Essen, Autorin (u.a. "Tatort Familiengericht"), https://diekanzlei-nadolny.de/

Jacinta Nandi, Autorin (u.a. „50 Ways To Leave Your Ehemann“, 2022)

Dr. med. Herbert Renz-Polster, Kinder- und Jugendarzt, Publizist und Autor (u.a. „Kinder verstehen“, 2018, „Mit Herz und Klarheit“, 2024), www.kinder-verstehen.de

Pajam Rokni-Yazdi, Rechtsanwalt, Hannover

Mirja Siegl, Koordinationskraft bei der Frauenberatungsstelle Land-Grazien www.land-grazien.de, Online-Aktivistin (@seiten.verkehrt)

Tina Steiger, Journalistin und Autorin, Gründerin der Bildungs-Initiative Gewaltschutz

Dipl.-Päd. Sebastian Tippe, Sachverständiger für familiengerichtliche Verfahren, Verfahrensbeistand, Autor („Toxische Männlichkeit“, 2021)

@wandelfamilienrecht (Instagram)

Claudia Watzel, Diplom-Psychologin, Berlin

Carola Wilcke, Sozialpädagogin, Sachverständige der Kinderkommission des Bundestages

@zachi_unplugged, Content-Creatorin für Feminismus, Frauenrechtsaktivistin

Evelyn Zander, Rechtsanwältin, Schwabach, Mitglied im Runden Tisch "Häusliche Gewalt" Nürnberg

Olesja Zimmermann, Alltagsbetreuung und Pflegeberatung, Petitionsstarterin #mutbruecke, www.astliebe.net

 

Berichterstattungen zur Petition:

Kaija Kutter: "Müttern wird systematisch Lüge unterstellt", taz, 27.8.25

Matthias Meisner: "Väterrechtler: Wenn Medien eine Pseudowissenschaft verteidigen", Volksverpetzer.de, 20.6.25

Warum Gewaltschutz im Familienrecht auch die Geburtshilfe betrifft, Gerechte Geburt, 20.6.25

Bericht zur Petition, EMMA Magazin, 25.6.25

 

Weitergehende Informationen und Berichte:

Flyer und Poster zur Petition zum Ausdrucken

Hubig will Sorgerecht für Gewalttäter einschränken, ARD

Häusliche Gewalt: 91,7 Prozent der Täter sind männlich

Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen - BMFSFJ

Barnett, Adrienne (2020): Domestic Abuse and Private Law Children Cases. Hg. Vom Ministry of Justice (UK), S. 20, Tab. 4.1.

Istanbul-Konvention Deutschland

Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland: Erste Bewertung durch die Expert*innengruppe GREVIO | Institut für Menschenrechte

UN-Report von Reem Alsalem

Familienrecht in Deutschland - Studie Dr. Hammer

Christina Mundlos: Mütter klagen an – Institutionelle Gewalt gegen Frauen und Kinder im Familiengericht, 2023.

Bundesverfassungsgericht - Entscheidung finden - Beschluss vom 17. November 2023

Gewalt und Todesdrohungen rechtfertigen alleiniges Sorgerecht | Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen

Feature: Die Entfremdungs-Lüge

Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen - BMFSFJ

Kindesschutzrechliche Maßnahmen dienen nicht der Bestrafung eines Elternteils | Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen

Anita Heiliger, Traudl Wischnewski (Hg.): Verrat am Kindeswohl: Erfahrungen von Müttern mit dem Sorge- und Umgangsrecht: Erfahrungen von Müttern mit dem Sorge- und Umgangsrecht in hochstreitigen Fällen, 2003.

avatar of the starter
Christina MundlosPetitionsstarter*inSoziologin, Autorin von 8 Sachbüchern, Aktivistin, Mutter

115.510

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Anja Guddorf und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Täglich werden Mütter und Kinder, die von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffen sind, vor deutschen Familiengerichten im Stich gelassen. Ich berate Betroffene und erlebe dabei immer wieder, wie geltendes Recht missachtet und Kinder Gewalttätern und Pädokriminellen ausgeliefert werden. Für Mütter gilt: Wer Schutz fordert, wird bestraft. Für Kinder gilt: Reden sie oder ihre Mütter über die Gewalt oder den sexuellen Missbrauch, werden sie häufig komplett in die Obhut des Täters übergeben. Das ist die Realität an deutschen Familiengerichten.

Deutschland verletzt damit seit Jahren die Istanbul-Konvention, die seit 2018 gilt – ein internationales Abkommen, das Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt verhindern und bekämpfen soll. Es verpflichtet Staaten wie Deutschland dazu, Opfer zu schützen, Täter konsequent zu verfolgen und wirksame Maßnahmen gegen Gewalt umzusetzen – besonders auch vor Gerichten und Behörden.

Ich fordere Bundesjustizministerin Hubig und die Bundesregierung deshalb auf: Schützen Sie Gewaltopfer endlich wirksam! Sorgen Sie dafür, dass die Istanbul-Konvention vollumfänglich umgesetzt wird – und dass Kinder nach einer Trennung der Eltern nicht länger Gewalt und Missbrauch ausgeliefert sind.

 

Die aktuelle LAGE:

"Häusliche Gewalt“ betrifft fast immer Frauen und Kinder und geht in knapp 92 % der Fälle von Männern aus. Eine Studie vom BMFSFJ zeigt: in jeder 5. aktuellen Beziehung findet Gewalt gegen Frauen durch den Partner statt.

Oft wird die Frage gestellt „Warum trennen sich die Frauen nicht?“ Ein Grund ist zum Beispiel, dass eine Trennung mit großer Wahrscheinlichkeit dem Täter ungehinderten Zugriff auf die gemeinsamen Kinder ermöglicht. Ganze 63% aller Sorgerechts- und Umgangsverfahren am Familiengericht sind von Gewalt betroffen.

Mütter und Kinder vor Gewalt zu schützen – auch bei getrennten Eltern – ist längst eine gesetzliche Verpflichtung. Die Istanbul Konvention trat am 1.2.2018 in Kraft und besagt mit Artikel 31, dass Gewaltschutz Priorität hat vor Umgangs- und Sorgerechtsansprüchen des gewalttätigen Elternteils.

Das bedeutet, dass in allen Fällen, in denen Mütter und Kinder Gewalt durch den Vater des Kindes erleben (und sich oft genau deshalb trennen), geprüft werden muss, ob ein gemeinsames Sorgerecht überhaupt zumutbar ist und ob ein Umgangsrecht überhaupt gewährt werden kann. Dies gilt auch, wenn die Gewalt „nur“ gegen die Mutter stattgefunden hat. Denn Gewalt gegen die Mutter stellt immer auch Gewalt gegen die Kinder dar.

 

DOCH deutsche Familiengerichte und Jugendämter ignorieren ihre Pflicht zum Gewaltschutz:

Bereits 2022 wurde Deutschland vom GREVIO-Komitee überprüft und gerügt: Die Umsetzung der Istanbul Konvention zur Verhütung von geschlechtsspezifischer Gewalt weist in Deutschland eklatante Mängel auf. Auch in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren wird der Gewaltschutz, zu dem Deutschland verpflichtet ist, nicht umgesetzt.

Ebenso kritisierte 2023 die UN-Sonderberichterstatterin Reem Alsalem Deutschland:

„Berichte aus […] Deutschland […] melden Fälle, in denen Kinder vom Hauptbetreuer entfernt und gezwungen wurden, beim Täter-Elternteil zu wohnen, dem sie sich widersetzen.“

In Deutschland wird auch bei Gewalt und sexuellem Missbrauch durch den einen Elternteil der andere Elternteil verpflichtet, den Kontakt des Kindes zum gewalttätigen Elternteil zu fördern - auch wenn das Kind Widerstand leistet. Wenn versucht wird, das Kind vor dem Täter zu schützen, wird das Kind oft zwangsweise zum Täter umplatziert. Auch diesen Missstand kritisierte Alsalem scharf.

 

Die Techniken der Pädokriminellen und Täter:

Täter argumentieren tagtäglich in deutschen Familiengerichten mit einer Technik, die ich in meinem Buch „Mütter klagen an“ beschrieben habe. Sie wurde extra in den 1980er Jahren vom US-amerikanischen Kinderpsychiater Richard Gardner entwickelt, damit Kinder von ihren Müttern nicht vor Pädokriminellen geschützt werden können:  

Gardner erklärte sexuelle Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern als natürlich. Mütter, die etwas dagegen hätten, seien das eigentliche Problem und auch schuld daran, wenn Kinder Täter nach (sexuellen) Übergriffen ablehnen. Die Mütter beabsichtigten nur, den Vater vom Kind fernzuhalten und hätten das von Gardner erfundene „Parental-Alienation-Syndrome“ (zu deutsch: Eltern-Kind-Entfremdung). Eine Täter-Opfer-Umkehr par excellence.

Was Außenstehende kaum für möglich halten, ist für Betroffene Alltag: Jugendämter und Familiengerichte schenken dieser Täter-Opfer-Umkehr Glauben und zwingen die Kinder daher oft sogar, ganz beim Täter zu leben, während sie die Mutter dann häufig kaum noch sehen dürfen. Gewalt und Missbrauch werden geleugnet oder verharmlost. Als eigentliche Kindeswohlgefährdung betrachtet wird jede Mutter, die ihr Kind schützen will.

Es gab seit 2022 zahlreiche Publikationen und Medienberichte darüber, dass es in Deutschland unmöglich ist, Kinder vor sexuellem Missbrauch oder Gewalt durch einen Elternteil zu schützen. Angefangen mit der Studie „Familienrecht in Deutschland“ von Dr. Wolfgang Hammer im April 2022 und meinem Sachbuch „Mütter klagen an – Institutionelle Gewalt gegen Frauen und Kinder im Familiengericht“ im Februar 2023.

Das Bundesverfassungsgericht hat im November 2023 geurteilt, dass es nicht mehr zulässig ist, die Technik der Pädokriminellen anzuwenden: das Konstrukt „Parental-Alienation-Syndrome“ gilt als widerlegt und darf nicht mehr verwendet werden. Und das OLG Frankfurt hat im September 2024 entschieden: Ein gewalttätiger Vater, der Todesdrohungen gegen die Mutter ausspricht, erhält nicht das gemeinsame Sorgerecht.

 

TROTZDEM hat sich bis heute in den allermeisten Gerichtssälen nichts geändert: Im April 2025 deckten JournalistInnen im Deutschlandfunk mit dem Feature „Die Entfremdungs-Lüge“ die Zusammenhänge auf zwischen den Techniken der Pädokriminellen seit den 1980ern, weitgreifenden rechten Netzwerken und dem mangelhaften Gewaltschutz in deutschen Familiengerichten.

Ich habe täglich in meiner Beratung Mütter, die berichten, dass ihre Kinder zum Umgang mit dem gewalttätigen Vater gezwungen werden, dass Äußerungen der Kinder über sexuellen Missbrauch nicht nachgegangen wird und dass Väter, die die Mutter verprügeln, sie mit Kind auf dem Arm schubsen, Morddrohungen aussprechen oder sogar Auftragsmörder engagieren, weiterhin Umgang mit dem Kind bekommen. Sogar Väter, die wegen schwerer Körperverletzung im Gefängnis sitzen, müssen von ihren Kindern dort besucht werden. Da Mütter Gefahr laufen, das Kind vollständig an den Täter zu verlieren, wenn sie Gewalt im Familiengericht oder Jugendamt ansprechen, müssen AnwältInnen den Müttern sogar raten, über die Gewalt besser zu schweigen.

 

DESHALB fordere ich von der Bundesjustizministerin Hubig, was längst überfällig ist:

1. Sofortige Schutzmaßnahmen für Betroffene entsprechend Istanbul Konvention (IK)

  • Kein gemeinsames Sorgerecht für Gewalttäter (Art. 31 u. 45 IK)
  • Gewaltschutz hat Priorität vor dem Umgangsrecht (Art. 31 u. 45 IK)
  • Kein Umgangszwang gegen den Kindeswillen (Art. 31 IK)                 
  • Schutz von ZeugInnen, die Kinder sind, also auch keine Befragungen der Kinder zur erlebten Gewalt in Anwesenheit des Täters (Art. 26 IK)   
  • Verbot, Mediationen mit dem Gewalttäter anzuordnen (Art. 48 IK)     
  • Verpflichtende psychosoziale Prozessbegleitung familienrechtlicher Verfahren z.B. durch TraumapädagogInnen für Kinder bei vorliegender Gewalt durch einen Elternteil (Art. 26 IK)                 
  • Stillen vor Umgangsrecht (kein gerichtlicher Zwang für die Mutter, das Kind abzustillen, um mehr oder längere Umgangskontakte zu ermöglichen)

2. Gewaltdefinition überarbeiten:                                                           

  • Die Instrumentalisierung der Behörden durch Täter mittels einer Flut aus Anträgen, Anzeigen und Meldungen muss als Symptom von Nachtrennungsgewalt eingeordnet werden                                        
  • Zwangskontrolle (Coercive Control) muss als psychische Gewalt anerkannt werden und dafür ein eigener Straftatbestand eingeführt werden                                                                                        
  • Unterhaltsverweigerungen müssen als finanzielle Gewalt gegen Kinder und Mütter anerkannt werden                                                 
  • Gewaltandrohungen müssen als psychische Gewalt ernst genommen werden und als Vorbote körperlicher Gewalt eingestuft werden (eine Studie vom BMFSFJ zeigt: Ja, Hunde, die bellen, beißen häufig auch. In rund der Hälfte aller Gewaltdrohungen werden diese auch wahr gemacht.)

3. Instrumentalisierung des Gerichts durch Täter verhindern               

  • Verbot der Verwendung der Begriffe „Parental Alienation Syndrome“ / „Eltern-Kind-Entfremdung“ / „Bindungsintoleranz“ / „Belastungseifer“ durch das Jugendamt und durch sämtliche AkteurInnen im familienrechtlichen Kontext und entsprechende Bestrafung bei Zuwiderhandlung                                                         
  • Verbot von Sorgerechts- oder Umgangsrechtsentzügen als Bestrafung der Eltern, z.B. weil sie über Gewalt und Missbrauch durch den anderen Elternteil oder einen Verfahrensbeteiligten sprechen oder diesen anzeigen (entsprechend Beschluss vom OLG Frankfurt vom 29.1.2025)                                                                    
  • Keine Massenbegutachtungen mehr zur Erörterung der Erziehungsfähigkeit, wenn diese bis zur Trennung außer Frage stand, insbesondere wenn der zu begutachtende Elternteil vor der Trennung einen Großteil der Erziehungsarbeit unbeanstandet geleistet hat           
  • Begutachtungen dürfen nicht länger mittels Drohungen (z.B. dass Mütter sonst das Sorgerecht verlieren) vom Gericht erzwungen werden             
  • Anhörungen der Kinder durch Gericht und VerfahrensbeiständInnen müssen zum Schutz der Kinder aufgezeichnet werden                       
  • Einrichten einer unabhängigen Meldestelle zu Institutioneller Gewalt im Jugendamt u. Familiengericht

4. Aufarbeitung & Prävention:                                                               

  • Fortbildung der Verfahrensbeteiligten im Familiengericht zu Täter-Techniken und Trauma-Symptomatiken bei Betroffenen                    
  • Unabhängigkeit der Verfahrensbeistände stärken über die Bestellung per Liste, um den typischen Kartellbildungen vorzubeugen                   
  • Einrichten einer Enquete-Kommission im Bundestag zur Aufarbeitung der Mängel im Kinder- und Jugendschutz und zur Erarbeitung von politischen Lösungen wie auch von Dr. Hammer gefordert
  • Die Aufarbeitung beinhaltet, dass auch die bereits nach diesen Mustern fehlgelaufene Gewalt- und Kinderschutzfälle nochmal neu aufgerollt und die Rückführungen der Kinder geprüft werden müssen                   
  • Analyse der Häufigkeit von Pseudodiagnosen wie Mutter-Kind-Symbiose oder Münchhausen by Proxy durch familienrechtliche Akteure und Analyse der Art, wie diese Begriffe Einfluss auf Gerichtsbeschlüsse nehmen

Die neue Bundesjustizministerin muss JETZT dafür sorgen, den Gewaltschutz, zu dem Deutschland entsprechend der Istanbul Konvention bereits seit 2018 verpflichtet ist, ENDLICH konsequent anzuwenden!

 

Verfasserin:

Christina Mundlos, Soziologin, Coach & Autorin, Braunschweig,  www.christina-mundlos.de; www.umgang-sorgerecht-coaching.de , @christina.mundlos (Instagram)

 

UnterstützerInnen der Petition:

Alltagsheld:innen, Stiftung für die Rechte von Alleinerziehenden, www.alltagsheldinnen.org

Laura Bals, @muensterlandmamas

Julia Baust, staatl. anerkannte Erzieherin, Studentin im Master of Education, Petitionsstarterin "Reform des Umgangsrechts"

Rainer Becker, Ehrenvorsitzender Deutsche Kinderhilfe - Die ständige Kindervertretung e. V., Polizeidirektor und Hochschuldozent a. D., www.kindervertetung.de

Sara Buschmann, Gründerin von SOLOMÜTTER, Autorin und Expertin für Alleinerziehende, https://solomuetter.de

Team der Bundesinitiative für Gewaltschutz, www.frauen-gewaltschutz.de, @frauenfuergewaltschutz (Instagram)

Andrea Czak, Geschäftsführende Obfrau, Verein Feministische Alleinerzieherinnen - FEM.A, Website: https://verein-fema.at/

Christina Diamantis, Therapeutin und Expertin für toxische Beziehungen, https://www.projekt-beziehung.de/

Initiative #DieNächste, Initiatorinnen der Initiative gegen häusliche Gewalt, @dienaechste

Verena Dusik, Rechtsanwältin, Nürnberg

Prof. Dr. Simone Emmert, LL.M.Eur., Professur für Familienrecht, Kinder- und Jugendhilferecht, Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm

Fair für Kinder e.V., @fair.fuer.kinder

Christine Finke, Autorin „Allein, alleiner, alleinerziehend. Wie die Gesellschaft uns verrät und unsere Kinder im Stich lässt“ und „Finanzratgeber Alleinerziehende“

Beatrice Frasl, Autorin (u.a. „Entromantisiert Euch“, 2025), Podcasterin (Podcast „Große Töchter“), Kulturwissenschafterin

Mascha Grieschat, Studienrätin, Schleswig-Holstein, Geburtshilfeaktivistin, Initiative für gerechte Geburtshilfe, www.gerechte-geburt.de

Gerhard Hafner, Psychologe, Fachkraft Täterarbeit häusliche Gewalt, Initiative HeForShe, Berlin

Dr. phil. Wolfgang Hammer, Soziologe, Fachautor „Familienrecht in Deutschland“, 2022 und „Macht und Kontrolle in familienrechtlichen Verfahren in Deutschland“, 2024

Asha Hedayati, Rechtsanwältin, Berlin, Autorin „Die stille Gewalt“

Daniela Jaspers, Bundesvorsitzende Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV)

Lena Jensen, Survivorin von sexualisierter Gewalt Speakerin, Vize Miss Germany, Unternehmerin, @lenajensn

Delia Keller, Künstlerin und Designerin, Petitionstarterin, #kindergeldfürallekinder

Stefanie Knaab, Gründerin von Gewaltfrei in die Zukunft e.V., https://gewaltfrei-in-die-zukunft.de

Antje Krause, Mitinitiatorin der Kampagne „Hunderttausend Mütter“, https://hunderttausendmuetter.de/

Tanja M., Bekannt aus dem Deutschlandfunk-Feature (siehe Berichte)

Lea Martin, Autorin und Verlegerin („Bis das Geld euch scheidet“ und „Du mit deiner Scheiß-Altersarmut!“), Expertin für finanzielle Gewalt gegen Frauen, https://finanzielle-gewalt.de

Golestaneh Mayer-Uellner, Dipl.-Juristin, Erstritt das obige Urteil vom BVerfG - 1 BvR 1076/23 - 

Münsteraner Mamas e.V., Mütterinitiative gegen institutionelle Gewalt
in familiengerichtlichen Verfahren

Dr. Jennifer Nadolny, Rechtsanwältin, Essen, Autorin (u.a. "Tatort Familiengericht"), https://diekanzlei-nadolny.de/

Jacinta Nandi, Autorin (u.a. „50 Ways To Leave Your Ehemann“, 2022)

Dr. med. Herbert Renz-Polster, Kinder- und Jugendarzt, Publizist und Autor (u.a. „Kinder verstehen“, 2018, „Mit Herz und Klarheit“, 2024), www.kinder-verstehen.de

Pajam Rokni-Yazdi, Rechtsanwalt, Hannover

Mirja Siegl, Koordinationskraft bei der Frauenberatungsstelle Land-Grazien www.land-grazien.de, Online-Aktivistin (@seiten.verkehrt)

Tina Steiger, Journalistin und Autorin, Gründerin der Bildungs-Initiative Gewaltschutz

Dipl.-Päd. Sebastian Tippe, Sachverständiger für familiengerichtliche Verfahren, Verfahrensbeistand, Autor („Toxische Männlichkeit“, 2021)

@wandelfamilienrecht (Instagram)

Claudia Watzel, Diplom-Psychologin, Berlin

Carola Wilcke, Sozialpädagogin, Sachverständige der Kinderkommission des Bundestages

@zachi_unplugged, Content-Creatorin für Feminismus, Frauenrechtsaktivistin

Evelyn Zander, Rechtsanwältin, Schwabach, Mitglied im Runden Tisch "Häusliche Gewalt" Nürnberg

Olesja Zimmermann, Alltagsbetreuung und Pflegeberatung, Petitionsstarterin #mutbruecke, www.astliebe.net

 

Berichterstattungen zur Petition:

Kaija Kutter: "Müttern wird systematisch Lüge unterstellt", taz, 27.8.25

Matthias Meisner: "Väterrechtler: Wenn Medien eine Pseudowissenschaft verteidigen", Volksverpetzer.de, 20.6.25

Warum Gewaltschutz im Familienrecht auch die Geburtshilfe betrifft, Gerechte Geburt, 20.6.25

Bericht zur Petition, EMMA Magazin, 25.6.25

 

Weitergehende Informationen und Berichte:

Flyer und Poster zur Petition zum Ausdrucken

Hubig will Sorgerecht für Gewalttäter einschränken, ARD

Häusliche Gewalt: 91,7 Prozent der Täter sind männlich

Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen - BMFSFJ

Barnett, Adrienne (2020): Domestic Abuse and Private Law Children Cases. Hg. Vom Ministry of Justice (UK), S. 20, Tab. 4.1.

Istanbul-Konvention Deutschland

Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland: Erste Bewertung durch die Expert*innengruppe GREVIO | Institut für Menschenrechte

UN-Report von Reem Alsalem

Familienrecht in Deutschland - Studie Dr. Hammer

Christina Mundlos: Mütter klagen an – Institutionelle Gewalt gegen Frauen und Kinder im Familiengericht, 2023.

Bundesverfassungsgericht - Entscheidung finden - Beschluss vom 17. November 2023

Gewalt und Todesdrohungen rechtfertigen alleiniges Sorgerecht | Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen

Feature: Die Entfremdungs-Lüge

Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen - BMFSFJ

Kindesschutzrechliche Maßnahmen dienen nicht der Bestrafung eines Elternteils | Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen

Anita Heiliger, Traudl Wischnewski (Hg.): Verrat am Kindeswohl: Erfahrungen von Müttern mit dem Sorge- und Umgangsrecht: Erfahrungen von Müttern mit dem Sorge- und Umgangsrecht in hochstreitigen Fällen, 2003.

avatar of the starter
Christina MundlosPetitionsstarter*inSoziologin, Autorin von 8 Sachbüchern, Aktivistin, Mutter
87 Personen haben diese Woche unterzeichnet

115.510


Die Entscheidungsträger*innen

Dr. Stefanie Hubig
Dr. Stefanie Hubig
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Kommentare von Unterstützer*innen

Neuigkeiten zur Petition
Diese Petition teilen
Petition am 18. Juni 2025 erstellt