Der Wahl-O-Mat für die Europawahl 2019 muss sofort zurückkehren

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Das Problem

Der Wahl-O-Mat ist ein seit Jahren beliebtes Tool vor Wahlen und hilft Wählern bei der Entscheidung für und gegen Parteien. Auch für die Europawahl am 26. Mai 2019 hat die Bundeszentrale für politische Bildung wieder einen Wahl-O-Mat veröffentlicht.

Am 20. Mai 2019 hat das Verwaltungsgericht Köln beschlossen, dass der Wahl-O-Mat für die Europawahl 2019 in seiner bisherigen Form kleine Parteien benachteiligt. Kritisiert wurde die Beschränkung der Ergebnis-Anzeige auf nur maximal acht Parteien. Der Betrieb in der bisherigen Form wurde untersagt. 

Die nötigen technischen Änderungen sind jedoch mit großer Wahrscheinlichkeit sehr leicht umsetzbar. Der Wahl-O-Mat könnte sofort wieder online gehen und die Wähler bei ihrer Entscheidung am kommenden Sonntag unterstützen, ohne ein Auswahllimit bei den Parteien.

Ich fordere die Bundeszentrale für politische Bildung deswegen dringend dazu auf, die einfachen Änderungen sofort vorzunehmen und den Wahl-O-Mat wieder online zu stellen.

Ich bitte die Bundeszentrale dringend darum, nicht weitere Verfahren und Urteile abzuwarten, sondern konstruktiv mit dem Urteil umzugehen. Die Wahl ist schon diesen Sonntag. Sollten in Zukunft Gerichte anders entscheiden, lässt sich eine solche Änderung auch leicht wieder rückgängig machen.

Die Entscheidungsträger*innen

Bundeszentrale für politische Bildung
Bundeszentrale für politische Bildung

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