Bundesweites Register für verurteilte Tierquäler und Personen mit Tierhalteverbot jetzt !

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Ute und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Der Fall des Tierschutzhundes Jette hat in der Bevölkerung große Trauer, Entsetzen und Empörung ausgelöst. Jette ist die grausame Spitze vom Eisberg.  Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich seitdem, wie es sein kann, dass Personen, die bereits durch tierschutzwidriges Verhalten aufgefallen sind oder gegen die sogar Tierhalteverbote bestehen, weiterhin Zugang zu Tieren erhalten können. Leider handelt es sich dabei nicht um ein Einzelfallproblem. In Deutschland werden immer wieder Fälle bekannt, in denen Tiere unter schwersten Bedingungen gehalten, misshandelt, vernachlässigt und getötet werden. Zwar können Gerichte und Behörden bereits heute Tierhalteverbote verhängen, jedoch fehlt eine bundesweit einheitliche Möglichkeit, diese Verbote effektiv zu kontrollieren und durchzusetzen.
Veterinärämter, Tierheime, Tierschutzvereine und andere berechtigte Stellen verfügen häufig nicht über die notwendigen Informationen, um vor einer Tiervermittlung oder Tierabgabe zu prüfen, ob gegen eine Person bereits ein rechtskräftiges Tierhalteverbot besteht oder ob diese wegen schwerwiegender Verstöße gegen das Tierschutzrecht verurteilt wurde.

Besonders unverständlich ist, dass die Forderung nach einem bundesweiten Register für Tierhaltungs- und Betreuungsverbote seit Jahren bekannt ist. Bereits 2022 sprach sich der Bundesrat für die Schaffung eines solchen Registers aus. Dennoch fehlt bis heute eine bundesweit einheitliche Umsetzung. Auch jüngste Initiativen aus den Ländern zeigen, dass der Handlungsbedarf weiterhin besteht.
Dass trotz der offensichtlichen Notwendigkeit und der wiederholten Forderungen aus Politik und Tierschutzverbänden noch immer kein wirksames Register existiert, ist nicht akzeptabel. Jeder weitere Aufschub bedeutet, dass bestehende Tierhalteverbote weiterhin umgangen werden können und Tiere unnötigen Risiken ausgesetzt bleiben.
Wir fordern den Bundesrat und die Bundesregierung daher auf, ihre bisherigen Beschlüsse und Ankündigungen endlich in konkretes Handeln umzusetzen und unverzüglich die rechtlichen Voraussetzungen für ein bundesweites Register über verhängte Tierhaltungs- und Betreuungsverbote zu schaffen.

Dieses Register soll:

  • rechtskräftig verhängte Tierhalteverbote erfassen,
  • nur für autorisierte Stellen zugänglich sein,
  • Veterinärämtern, Tierheimen und anerkannten Tierschutzorganisationen eine Prüfung vor Tierabgaben ermöglichen,
  • die Durchsetzung bestehender Tierhalteverbote verbessern,
  • Tiere wirksam vor bekannten Wiederholungstätern schützen.

Dabei müssen selbstverständlich die Anforderungen des Datenschutzes und der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Das Register soll nicht öffentlich zugänglich sein, sondern ausschließlich befugten Behörden und Einrichtungen zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben dienen.

Wir fordern den Bundesrat und die Bundesregierung daher auf, ihre bisherigen Beschlüsse und Ankündigungen endlich in konkretes Handeln umzusetzen und unverzüglich die rechtlichen Voraussetzungen für ein bundesweites Register über verhängte Tierhaltungs- und Betreuungsverbote zu schaffen.

Wer nachweislich Tiere misshandelt oder durch sein Verhalten ein Tierhalteverbot erhalten hat, darf nicht einfach durch einen Umzug in einen anderen Landkreis oder ein anderes Bundesland erneut Tiere übernehmen können, ohne dass dies erkannt wird.

Der Schutz von Tieren darf nicht an Verwaltungsgrenzen scheitern.

Wir fordern deshalb die Einführung eines bundesweiten Registers für rechtskräftig verurteilte Tierquäler und Personen mit Tierhalteverbot, damit bestehende Schutzmaßnahmen endlich wirksam kontrolliert und durchgesetzt werden können.

Jede Unterschrift setzt ein Zeichen für mehr Tierschutz, mehr Transparenz und einen besseren Schutz derjenigen, die sich nicht selbst verteidigen können.

 

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Nicole ErdmannPetitionsstarter*in

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