
Braucht`s des – braucht es DAS? (frei nach Gerhard Polt) jetzt, wo der fossile Ausstieg, eben auch der Erdgas-Ausstieg, angesagt ist, neue Gasförderprojekte planen und wohl dann auch noch genehmigen?
Das kann doch nur der falsche Weg sein!
Erdgas ist fossil und dies mit seinen zusätzlichen Treibhausgasemissionen als Mittel zur CO2-neutraliät in höchst umweltschädlicher Art und Weise, aus dem Boden zu holen, das ist schon paradox
Bayrisches Fernsehn - Quer.de
Zum Stand der Dinge des Wintershall-Gasförderprojekt im oberbayrischen Halfing informiert der BR-Beitrag der Sendung Quer auf ein bisschen ironische Art und Weise.
Die örtlichen Gegner*innen geben dabei einleuchtende Erklärungen für ihren Widerstand.
Minute 15.4
"Unterirdische Energiepolitik: Chiemgauer Gasbohrung in der Kritik
Prominente Unterstüzuung bekommen sie dabei auch von Schauspieler Eisy Gulp.
Hier nochmal der Link zur Petition Gegen die Gasbohrung in Halfing/Irlach und zur Bürgerinitiative Halfing gegen Gasbohrung
Fracking in GER - Berichtsentwurf Er ist online!
Es ist soweit, die Expertenkommission Fracking hat ihren Berichtsentwurf online gestellt. Auf den ersten Blick beruht der Bericht auf den hierzu beauftragten Gutachen zu internationaler Frackingtätigkeit. Eigene Erfahrungen durch Erprobungsbohrungen liegen ja nicht vor, es wurde bis dto. kein Antrag hierfür gestellt. Was auf Anhieb allerdings herausgelesen werden kann, ist unsere Vorahnung: die Erkenntnisse aus den Gutachten lassen keinen Vergleich zur Situation in Deutschland zu.
Wir dürfen bis 14.06. Stellung nehmen
"...Der Berichtsentwurf ist im Internet auf der Webseite der Expertenkommission Fracking veröffentlicht. Für die Öffentlichkeit besteht die Möglichkeit der Stellungnahme bis zum Redaktionsschluss am 14.06.2021 um 10 Uhrvormittags, bevor der Bericht zum 30. Juni 2021 an den Deutschen Bundestag übermittelt wird. Konstruktive Hinweise, Anfragen und Kommentare werden entweder im Bericht aufgenommen oder auf der Webseite unter FAQ anonymisiert aufgeführt und beantwortet. Deren Veröffentlichung auf der Webseite erfolgt schrittweise ab Juli 2021..."
Die Kommission sieht somit die wichtigen geowissenschaftlich-technischen Grundlagen gegeben, eine Entscheidung zum Fracking unkonventioneller Lagerstätten auf Basis gemäß § 13a des Wasserhaushaltsgesetzesim politischen Raum treffen zu können und empfiehlt den zuständigen politischen Gremien, eine solche Entscheidung umgehend zu treffen. Auf ein Restrisiko wird abschließend hingewiesen, wobei die Kommission Forschung und Erprobung als mögliche Lösung dafür sieht, dieses zu vermindern –
Zu guter Letzt: „...die Entscheidung und der Einfluss darauf liegt beim Gesetzgeber und bei uns allen. „….schließlich bedürfe es eines gesellschafts-, wirtschafts- und klimapolitischen Abwägungs- und Entscheidungsprozesses, ob die Option von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten in Betracht gezogen wird.--"
Ganz genau, und wir werden das uns Mögliche beitragen, damit es eine vernünftige, zukunftstaugliche Entscheidung wird.
Schwerwiegende Argumente könnte uns hierbei die aktualisierte irische Studie ICHR-Report Interntioinal Human Rights Impacts of Fracking - Verletzt Fracking Menschenrecht – Völkerrecht? liefern, die zu dem Schluss kommt: (frei übersetzt) „..Angesichts der reichhaltigen Beweise, die zeigen, wie internationale und regionale Menschenrechte durch Fracking verletzt wird, kann kaum angenommen werden, dass ein Staat, der erlaubt Fracking-Tätigkeiten keine Menschenrechtsverletzung begeht.
Es werden genannt:• The International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR);
• The International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights (ICESCR);
• The United Nations Convention on the Rights of the Child (CRC);
• The United Nations Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women (CEDAW);
• The United Nations Convention on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD); and
• The International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination (ICERD)
- Umweltverträge und Konventionen, wie den Pariser Klimaschutzvertrag.Die Fracking-Studie der Aarhus Konvention Initiative sieht auch eine mögliche Verletzuung der Rechte aus Aarhus Konvention.
Ganz die Situation, wie 2016, Fußballmeisterschaft , die in kürze wieder die Medien beherrschen und von der Wirklichkeit und dem, was in der Politik vorgeht, z.B. Diskussion über Frackingverbot, vorgeht Parteiengeplänkel, Rassismus, Antisemitismus, Rechtsexremismus..., Corona... massiv ablenken wird. (#WirSindFansVonNäher*innen)
Weitere aktuelle Info zu unseren brennenden Themen
ENDE GELÄNDE Sauberes Erdgas ist eine dreckige Lüge
Sommeraktion in Brunsbüttel vom 29.07. bis 02.08.2021
Dieser Tage:
Berlin:
Okavango - Schützen Sie Afrikas Eden! Keine Ölbohrungen im größten Naturschutzgebiet der Welt!
- 02. Juni Übergabe der Petition an den persönlichen Afrika-Beauftragten der Bundeskanzlerin Günter Nooke.
- 04. Juni um 12 Uhr Protestaktion
vor der Kandadischen Botschaft Leipziger Str 17 Berlin
Bundesweit:
- 5./6. Juni
Sozial- und klimagerechte Mobilitätswende jetzt! Bundesweite dezentrale Aktionstage
- 8.-16. Juni Aktionswoche Solidarisch geht anders
Vielen Dank für Ihre Unterstützung – das Frackingverbot darf nicht aufgehoben werden, im
Gegenteil, es muss erweitert und dauerhaft festgeschrieben werden.
Herzliche Grüße
Hilde Lindner-Hausner
Umweltvölkerrecht Aarhus Konvenition umsetzen
Aarhus Konvention Initiative Rechtshilfefonds Spendenkonto