Der nächste Bundestag muss kleiner werden: jetzt rasch handeln!

Das Problem

Vier Professoren ermuntern zum Mitmachen

Der Bundestag hatte bis zur Wahl im Herbst 2021 709 Mitglieder, 111 mehr als das Bundeswahlgesetz normalerweise vorsieht. Nach der Bundestagswahl sind es aufgrund der Überhang- und Ausgleichsmandate sogar 736 Abgeordnete.

Wir – Jochen Frowein, Hans Meyer, Christian Pestalozza und Hans Herbert von Arnim – hatten deshalb zusammen mit hundert weiteren Professorinnen und Professoren des Staatsrechts in einem Offenen Brief an den Bundestag appelliert, das Wahlrecht so zu ändern, dass die Zahl der Abgeordneten bei der nächsten Wahl auf die Normalgröße von 598 zurückgeführt wird. Doch die nötige Kompromiss- und Reformbereitschaft ist immer noch nicht in Sicht.

Da wir von Freunden und Bekannten immer wieder gefragt wurden, ob nicht auch sie unterschreiben könnten, machen wir diese Petition, die für jedermann und jede Frau offen ist. Wenn möglichst viele zustimmen, kann zusätzlicher Druck auf den Bundestag entstehen, endlich zu handeln und, wenn die Zeit knapp wird, notfalls auch die Termine für die Vorbereitung der Wahl hinauszuschieben. Gewiss, die Reform verlangt das Zurückstellen von Eigeninteressen der Parteien und Abgeordneten. Doch das ist unerlässlich.

Ein aus den Fugen platzender Bundestag

  • beschädigt die demokratische Legitimation der parlamentarischen Demokratie schwer,
  • beeinträchtigt die Funktionen des Bundestags: Allein sein Wirtschaftsausschuss hat jetzt schon 49 ordentliche Mitglieder,
  • bewirkt unnötige Zusatzkosten: Jeder Abgeordnete kostet den Bürger weit über 35.000 € im Monat (10.083 € steuerpflichtiges Gehalt, 4497 € steuerfreie Kostenpauschale, 22.201 € für persönliche Mitarbeiter und eine großzügige staatsfinanzierte Altersversorgung sowie zahlreiche weitere Kosten),
  • verfälscht die Auswahl der Volksvertreter durch die Bürger: Wer mit seiner Wahl Überhangmandate bewirkt, generiert Ausgleichsmandate für Parteien und Abgeordnete, die er gerade nicht gewählt hat. Ohnehin führen die vielen Überhang- und Ausgleichsmandate dazu, dass statt der eigentlich vorgesehenen 299 Listen-Abgeordneten Abgeordnete über starre, von den Wählern nicht zu verändernde Listen gewählt werden. Kämen nach der nächsten Wahl noch 100 Abgeordnete dazu, würden auch diese alle nach starren, allein von den Parteien zusammengestellten Listen gewählt. 

 

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Das Problem

Vier Professoren ermuntern zum Mitmachen

Der Bundestag hatte bis zur Wahl im Herbst 2021 709 Mitglieder, 111 mehr als das Bundeswahlgesetz normalerweise vorsieht. Nach der Bundestagswahl sind es aufgrund der Überhang- und Ausgleichsmandate sogar 736 Abgeordnete.

Wir – Jochen Frowein, Hans Meyer, Christian Pestalozza und Hans Herbert von Arnim – hatten deshalb zusammen mit hundert weiteren Professorinnen und Professoren des Staatsrechts in einem Offenen Brief an den Bundestag appelliert, das Wahlrecht so zu ändern, dass die Zahl der Abgeordneten bei der nächsten Wahl auf die Normalgröße von 598 zurückgeführt wird. Doch die nötige Kompromiss- und Reformbereitschaft ist immer noch nicht in Sicht.

Da wir von Freunden und Bekannten immer wieder gefragt wurden, ob nicht auch sie unterschreiben könnten, machen wir diese Petition, die für jedermann und jede Frau offen ist. Wenn möglichst viele zustimmen, kann zusätzlicher Druck auf den Bundestag entstehen, endlich zu handeln und, wenn die Zeit knapp wird, notfalls auch die Termine für die Vorbereitung der Wahl hinauszuschieben. Gewiss, die Reform verlangt das Zurückstellen von Eigeninteressen der Parteien und Abgeordneten. Doch das ist unerlässlich.

Ein aus den Fugen platzender Bundestag

  • beschädigt die demokratische Legitimation der parlamentarischen Demokratie schwer,
  • beeinträchtigt die Funktionen des Bundestags: Allein sein Wirtschaftsausschuss hat jetzt schon 49 ordentliche Mitglieder,
  • bewirkt unnötige Zusatzkosten: Jeder Abgeordnete kostet den Bürger weit über 35.000 € im Monat (10.083 € steuerpflichtiges Gehalt, 4497 € steuerfreie Kostenpauschale, 22.201 € für persönliche Mitarbeiter und eine großzügige staatsfinanzierte Altersversorgung sowie zahlreiche weitere Kosten),
  • verfälscht die Auswahl der Volksvertreter durch die Bürger: Wer mit seiner Wahl Überhangmandate bewirkt, generiert Ausgleichsmandate für Parteien und Abgeordnete, die er gerade nicht gewählt hat. Ohnehin führen die vielen Überhang- und Ausgleichsmandate dazu, dass statt der eigentlich vorgesehenen 299 Listen-Abgeordneten Abgeordnete über starre, von den Wählern nicht zu verändernde Listen gewählt werden. Kämen nach der nächsten Wahl noch 100 Abgeordnete dazu, würden auch diese alle nach starren, allein von den Parteien zusammengestellten Listen gewählt. 

 

Die Entscheidungsträger*innen

Marco Buschmann und Konstantin Kuhle
Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und innenpolitischer Sprecher
Beantwortet
Als Freie Demokraten haben wir zusammen mit den Grünen und den Linken einen Gesetzentwurf zur Verkleinerung des Bundestages eingebracht. Unser Vorschlag schließt Überhangmandate nicht aus, reduziert aber ihre Wahrscheinlichkeit beträchtlich. Hierfür wollen wir das Verhältnis von Direktmandaten und Listenmandaten deutlich zugunsten der Listenmandate verändern. Wir haben deshalb vorgeschlagen, die Zahl der Wahlkreise (und damit der Direktmandate) auf 250 zu reduzieren und die Sollgröße des Bundestages moderat auf 630 Sitze zu erhöhen. Außerdem haben wir vorgeschlagen, das Mindestsitzzahlverfahren abzuschaffen, das eingeführt wurde, um die Landeslisten vor Anrechnung von Direktmandaten aus anderen Ländern zu schützen, und zu einer erheblichen Vergrößerung des Bundestages führt. Denn durch dieses Verfahren werden zusätzliche Sitze zugeteilt, ohne dass dabei Überhangmandate auszugleichen wären. Bei der Bundestagswahl 2013 war der Aufwuchs von 598 auf 631 Mandate allein durch das Sitzkontingentverfahren bedingt. Diese konkreten Maßnahmen träfen alle im Bundestag vertretenen Fraktionen gleichermaßen. Die große Koalition hat leider den Gesetzentwurf von FDP, Linken und Grünen bislang blockiert. Einen eigenen hat sie nicht zustande gebracht. Man kann also nur hoffen, dass sich Union und SPD nun endlich bewegen. Denn ein XXL-Bundestag macht den Bundestag weniger arbeitsfähig, ist teuer und - am schlimmsten - gefährdet das Vertrauen der Menschen in die Reformfähigkeit der Politik. Fotos: Abgeordnetenhomepage
Amira Mohamed Ali und Dietmar Bartsch
Vorsitzende Bundestagsfraktion DIE LINKE
Beantwortet
Gemeinsam mit Grünen und FDP hat unsere Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt, der verhindert, dass die Anzahl der Abgeordneten im Deutschen Bundestag nach der nächsten Wahl weiter anwächst. Die regierungstragenden Fraktionen hätten lange handeln und das Wahlrecht reformieren müssen. Insbesondere die Union hat jahrelang alle Vorhaben blockiert, das Wahlrecht zu reformieren. Der Grund liegt auf der Hand: Die Union profitiert überproportional vom Status quo und hat nichts gegen einen teuren XXL-Bundestag. Dabei haben in der Vergangenheit die Präsidenten des Bundestages Lammert und Schäuble auf eine Reform gedrängt. An einer Reform des Wahlrechts und einer Begrenzung der Mandate und der Kosten führt kein Weg vorbei. Union und SPD müssen endlich handeln, die Bürgerinnen und Bürger den Druck auf die drei Parteien bitte spürbar erhöhen, damit diese es tun. Deshalb werben wir gern für diese Initiative, die versucht, einen XXL-Bundestag noch zu verhindern. Foto: DBT/Inga Haar, Fraktion DIE LINKE

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Petition am 2. Februar 2020 erstellt