Die Legislaturperiode schreitet fort. Die Zeit für die Wahlrechtsreform wird knapp. Nach den derzeitigen Umfragewerten wären zwar nicht mehr über 800 Abgeordnete zu erwarten. Die CDU/CSU haben in der Corona-Krise zugelegt und hätten deshalb, wenn jetzt Bundestagswahl wäre und der Zuspruch zur Union sich in einer wachsenden Zahl von Zweitstimmen niederschlüge, weniger Überhangmandate, und andere Parteien bekämen entsprechend weniger Ausgleichsmandate. Insgesamt aber hätte der Bundestag auch dann noch weit über 700 Mitglieder. Außerdem ist ungewiss, ob der Aufschwung der Union anhält. Die Notwendigkeit, das Wahlrecht zu ändern, bleibt also bestehen.
Allerdings: Jetzt noch die Zahl der Wahlkreise zu verkleinern und die verbliebenen Wahlkreise neu zuzuschneiden - ein sicherer, aber aufwendiger Weg, um Überhang- und Ausgleichsmandate möglichst zu vermeiden -, ist faktisch kaum mehr möglich.
Aber es gibt viele andere seriöse Varianten, mit denen sich das Ziel eines kleineren Bundestages kurzfristig erreichen lässt, wenn man nur will. Und wirklich wollen muss nur die Koalition, denn für eine Änderung des Wahlrechts reicht die einfache Mehrheit, weil das Grundgesetz ihr alles Nähere überlässt.