Ingo WeideltGermany
Jul 10, 2018
Auch die AfD wird gegen das verabschiedete Gesetz zur Erhöhung der staatlichen Parteizuschüsse klagen. Aus Sicht der AfD ist das Gesetz verfassungswidrig. Im Gegensatz zu den übrigen Oppositionsparteien kann die AfD allein keine Normenkontrollklage durchführen, weil dafür 25% notwendig sind. Daher die Entscheidung für eine "Organklage". Die Tatsache, dass die Oppositionsparteien nicht gemeinam einen Klageweg antreten zeigt einmal mehr, dass es im Bundestag weniger umd die Sache, sondern mehr um Profilierung geht. Ein Grund mehr die Einbeziehung der Bürger in tägliche politische Entscheidungen vehement einzufordern. Dafür brauchen wir keine weiteren Parteien, sondern aktive und interessierte Bürger die den Mut haben ihre Zukunft selbst zu gestalten, anstatt sich von anderen bevormunden zu lassen.
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