Keine Beschneidung von minderjährigen Jungen in Deutschland!

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Walter Lehmann-Carpzov und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Mit der Petition wird gefordert, dass männliche Neugeborene, Kinder und Jugendliche ohne medizinische Indikation in Deutschland nicht mehr beschnitten werden dürfen, wie dies bisher gesetzlich erlaubt ist in § 1631d "Beschneidung des männlichen Kindes" bevor diese die Volljährigkeit erreicht haben und die Vollziehung dieses irreversiblen Eingriffs, der bisher noch legal an Neugeborenen bis zu 6 Monaten auch von Nichtärzten und ohne Betäubung durchgeführt wird, selbst als Volljährige entscheiden können.

Auch Kinder unter 6 Monaten haben ein Schmerzempfinden. Kinder und Jugendliche vor der Volljährigkeit können die lebenslangen Folgen dieses irreversiblen, oft schmerzhaften und teilweise traumatisierenden Eingriffs der Vorhautentfernung noch nicht abschätzen und müssen durch unseren Rechtsstaat geschützt werden. Neugeborene, Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit und müssen in unserem Rechtsstaat in gleicher Weise geschützt werden wie unter § 1631 c BGB: "Eine minderjährige Person darf nicht sterilisiert werden. Weder sie noch ihre Eltern können in die Sterilisation einwilligen (§ 1631 c BGB)."

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WasunsbewegtPetitionsstarter*in

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Walter Lehmann-Carpzov und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Mit der Petition wird gefordert, dass männliche Neugeborene, Kinder und Jugendliche ohne medizinische Indikation in Deutschland nicht mehr beschnitten werden dürfen, wie dies bisher gesetzlich erlaubt ist in § 1631d "Beschneidung des männlichen Kindes" bevor diese die Volljährigkeit erreicht haben und die Vollziehung dieses irreversiblen Eingriffs, der bisher noch legal an Neugeborenen bis zu 6 Monaten auch von Nichtärzten und ohne Betäubung durchgeführt wird, selbst als Volljährige entscheiden können.

Auch Kinder unter 6 Monaten haben ein Schmerzempfinden. Kinder und Jugendliche vor der Volljährigkeit können die lebenslangen Folgen dieses irreversiblen, oft schmerzhaften und teilweise traumatisierenden Eingriffs der Vorhautentfernung noch nicht abschätzen und müssen durch unseren Rechtsstaat geschützt werden. Neugeborene, Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit und müssen in unserem Rechtsstaat in gleicher Weise geschützt werden wie unter § 1631 c BGB: "Eine minderjährige Person darf nicht sterilisiert werden. Weder sie noch ihre Eltern können in die Sterilisation einwilligen (§ 1631 c BGB)."

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Bundestag Bundesrat
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Petition am 14. August 2020 erstellt