Aequivalenzprinzip in der GRV staerken


Aequivalenzprinzip in der GRV staerken
Das Problem
Konsequentere Ausführung/Durchsetzung des Aequivalenzprinzipes (auch Leistungsprinzip) in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Warum ist das wichtig?
Was ist das Aequivalenzprinzip in der Gesetzlichen Rentenversicherung?
Das Aequivalenzprinzip in der Gesetzlichen Rentenversicherung sagt, dass jemand der viel lange in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, auch viel (möglichst lange) an Rente bekommen soll.
Hierbei ist zu sagen, dass der Rentenbeitragszahler nicht auf ein Konto einzahlt, sondern der Rententraeger das eingezahlte Geld gleich wieder an die Rentner auszahlt (Umlageverfahren).
Eine echte Gerechtigkeit kann es auch in diesem System nicht geben, die haette nämlich dann als Grundvoraussetzung, dass alle Rentner gleich lang Rente beziehen. Der Tod hat leider an dieser Stelle oft kein Einsehen oder Mitleid. Welche Motive er wohl haben mag? Man weiss es nicht.
Heutzutage wird aber schon 1/3 der (Alters-)Rente nicht mehr aus Beitraegen sondern aus Steuergeldern finanziert. Wir reden hier von 100.000.000.000 Euro jährlich.
Hauptsteuerzahler sind Lohnsteuerklasse Einser, also dauerhaft kinderlose Singles, zweifelsfrei!
Also zahlen diese doch im Prinzip einen zweiten Beitrag auch wenn Steuern natuerlich zunaechst nicht zweckgebunden sind.
Deshalb müßten Steuerklasse Einser im Sinne des Aequivalenzprinzipes auch eine höhere Rente bekommen. Sagen wir, um eine Zahl zu nennen, 15% mehr als sie jetzt bekommen würden.
Aehnliches gilt für die Witwenrente. Ein Single hat keinen hinterbliebenen Partner, der oft bis zu 5 Jahre 60% seine Altersbezuege bekommt.
Wieso bekommt dann nicht der dauerhafte Single von vorneherein eine um 15% höhere Rente als jemand, der genausoviel eingezahlt hat, aber voraussichtlich einen hinterbliebenen Partner haben wird?
Wieder eine Frage der Gerechtigkeit und des Aequivalenzprinzipes.
Das Aequivalenzprinzip ist das goldene Kalb der Rentenversicherung. Petitionen zu Einheitsrenten werden regelmaessig mit der Argumentation zurück gewiesen, dass man an dem doch gerechten Aeuivalenzprinzip festhalten möchte.
Das ist jedoch, wie hier aufgezeigt, gar nicht gerecht. Hinzu kommt, dass Menschen, die wenig Rente bekommen, auch aufgrund Todes eine oft wesentlich kürzere Rentenbezugsdauer haben als Menschen mit einer höheren Rente. Wieso zahlt ein Arbeitgeber prozentual gesehen paritaetisch bei einem Gutverdiener, der eh schon einen höheren Beitrag leisten kann, auch noch einen höheren Arbeitgeberbeitrag.
Wenn man schon eine Einheitsrente oder auch nur einen Einheitsrentenbestandteil ablehnt, dann muss man wenigstens das „Gegenteil“, also eine Individualrente auch konsequent nach dem Äquivalenzprinzip „betreiben“.
Man sollte immer bedenken, die Gesetzliche Rentenversicherung ist genau wie die Gesetzliche Krankenversicherung eine Sozialversicherung.
Bei Letzterer bekommt im Versicherungsfall jeder das Gleiche.
Noch bekommt nicht der eine eine Holzhuefte und der andere eine Stahlhüfte und der Dritte eine Platinhüfte (->privatversichert!).
Warum ist das bei der Gesetzlichen Rentenversicherung nicht genauso. Hier ist der Versicherungsfall das Renteneintrittsalter.
Eine Einheitsrente waere also im Sinne einer Sozialversicherung gerechter aber anscheinend nicht durchsetzbar.
Der hoffentlich gerechte Lohn für die Arbeit ist das Arbeitsentgelt und nicht die Rente.
Wenn man aber eben keine Einheitsrente will, muss man wenigstens konsequent den anderen Weg verfolgen.
Auch zu bedenken waere, die erste Rentnergeneration bei Einführung dieses Rentensystems hat überhaupt nicht in dieses Rentensystem eingezahlt.
Aeuquivalent zu nichts ist eigentlich gar nichts.
Gleiches gilt für die ersten Rentner und ehemaligen Beamten aus der DDR, die in dieses System übernommen wurden.
Das war keine Wertung sondern nur eine Tatsache.
Zusammenfassend könnte man auf die Idee kommen, dass das Ganze gar nicht funktioniert und auch nie funktioniert hat und auch nie funktionieren wird.... ..... .....
Gleiches gilt da für Gerechtigkeit.
Ein paar weitere Gedanken (, die für diese Petition nicht unbedingt eine Rolle spielen, aber trotzdem interessant sind):
Sogenannte versicherungsfremde Leistungen, also Leistungen, für die keine monetaeren Beitraege gezahlt wurde, konterkarieren das Äquivalenzprinzip bzw. stellen es geradezu auf den Kopf.
Tut man für einen Moment so, als sei das System kapitalgedeckt, d.h. die Beitraege des einzelnen wuerden auf einem Konto gesammelt, so wird man feststellen, dass die angesammelten Betraege nicht ausreichen, um den Rentner die heutige Durchschnittsrentenbezugsdauer durch mit der errechneten Rente zu bezahlen.
Bekommt jemand mit einer geringen Rente „zu lange“ Rente, so wird für ihn wesentlich weniger aus „Fremdmitteln“ zu zahlen sein, als für jemand der eine hohe Rente hat. Und genau die leben statistisch gesehen länger.
Das ist dann (so nenne ich es jetzt) wohl das Antiäquivalenzprinzip.
Man kann es drehen und wenden wie man will, dieses System ist nicht zukunftsfaehig und war es auch nie. Bei Lichte hat es nie funktioniert.
Was ist denn die wahre Idee dahinter?
Das eine Generation die andere traegt? Oder vielleicht doch eher, dass man auf diese Art und Weise sofort Geld für die Rentengenerationen hatte, die gar nicht oder nur wenig eingezahlt hatten. Im Grunde bringt man heute mit den Zuschuessen dieses Geld wieder zurück in die Rentenkasse. Es ist gar kein Zuschuss.
Oft wird von (einem fiktiven, real gibt es ihn sowieso nicht) Generationenvertrag gesprochen. Dürfte dann ein Arbeiterkind Beamter werden? Oder waere das Vertragsbruch oder sogar Verrat?
Der beste Deutsche ist der kinderlose, gutverdienende Single, der jahrelang hohe Rentenbeitraege in Form von Rentenbeitraegen und Steuern zahlt und dann pünktlich zum Renteneintrittsalter den Löffel sozialvertraeglichst, sozial und sogar klimavertraeglich (Wer tot ist, faehrt oft kein Auto mehr.) abgibt.
Dieses Rentensystem hat vor Allem ein Ergebnis, Kinderlose Singles werde gegen Familien aufgebracht und umgekehrt.
Lebensstandardsichernd?
Der Deckelung geschuldet zahlt jemand, der 100.000 Euro jaehrlich brutto verdient, nur ca. auf 65.000 Euro Rentenbeitraege und bekommt dann später eine dementsprechende Rente.
Wie soll das lebensstandardsichernd sein?
Bezueglich Gerechtigkeitsdebatten waere es anstatt über Kinderlose und Familien zu reden, zielführender ueber Renten versus Pensionen zu reden.
Ein Pensionaer kostet bis zu seinem Tod im Schnitt 850.000 Euro Steuergeld.
Ein Durchschnittsrenter (1.300 Euro monatlich) bezieht bei Einer Durchschnittsrentenbezugsdauer von 22 Jahren ca. 350.000 Euro.
Hier wird das Ganze “nur” zu einem Drittel aus Steuergeldern und ansonsten aus Beitraegen finanziert.
....

Das Problem
Konsequentere Ausführung/Durchsetzung des Aequivalenzprinzipes (auch Leistungsprinzip) in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Warum ist das wichtig?
Was ist das Aequivalenzprinzip in der Gesetzlichen Rentenversicherung?
Das Aequivalenzprinzip in der Gesetzlichen Rentenversicherung sagt, dass jemand der viel lange in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, auch viel (möglichst lange) an Rente bekommen soll.
Hierbei ist zu sagen, dass der Rentenbeitragszahler nicht auf ein Konto einzahlt, sondern der Rententraeger das eingezahlte Geld gleich wieder an die Rentner auszahlt (Umlageverfahren).
Eine echte Gerechtigkeit kann es auch in diesem System nicht geben, die haette nämlich dann als Grundvoraussetzung, dass alle Rentner gleich lang Rente beziehen. Der Tod hat leider an dieser Stelle oft kein Einsehen oder Mitleid. Welche Motive er wohl haben mag? Man weiss es nicht.
Heutzutage wird aber schon 1/3 der (Alters-)Rente nicht mehr aus Beitraegen sondern aus Steuergeldern finanziert. Wir reden hier von 100.000.000.000 Euro jährlich.
Hauptsteuerzahler sind Lohnsteuerklasse Einser, also dauerhaft kinderlose Singles, zweifelsfrei!
Also zahlen diese doch im Prinzip einen zweiten Beitrag auch wenn Steuern natuerlich zunaechst nicht zweckgebunden sind.
Deshalb müßten Steuerklasse Einser im Sinne des Aequivalenzprinzipes auch eine höhere Rente bekommen. Sagen wir, um eine Zahl zu nennen, 15% mehr als sie jetzt bekommen würden.
Aehnliches gilt für die Witwenrente. Ein Single hat keinen hinterbliebenen Partner, der oft bis zu 5 Jahre 60% seine Altersbezuege bekommt.
Wieso bekommt dann nicht der dauerhafte Single von vorneherein eine um 15% höhere Rente als jemand, der genausoviel eingezahlt hat, aber voraussichtlich einen hinterbliebenen Partner haben wird?
Wieder eine Frage der Gerechtigkeit und des Aequivalenzprinzipes.
Das Aequivalenzprinzip ist das goldene Kalb der Rentenversicherung. Petitionen zu Einheitsrenten werden regelmaessig mit der Argumentation zurück gewiesen, dass man an dem doch gerechten Aeuivalenzprinzip festhalten möchte.
Das ist jedoch, wie hier aufgezeigt, gar nicht gerecht. Hinzu kommt, dass Menschen, die wenig Rente bekommen, auch aufgrund Todes eine oft wesentlich kürzere Rentenbezugsdauer haben als Menschen mit einer höheren Rente. Wieso zahlt ein Arbeitgeber prozentual gesehen paritaetisch bei einem Gutverdiener, der eh schon einen höheren Beitrag leisten kann, auch noch einen höheren Arbeitgeberbeitrag.
Wenn man schon eine Einheitsrente oder auch nur einen Einheitsrentenbestandteil ablehnt, dann muss man wenigstens das „Gegenteil“, also eine Individualrente auch konsequent nach dem Äquivalenzprinzip „betreiben“.
Man sollte immer bedenken, die Gesetzliche Rentenversicherung ist genau wie die Gesetzliche Krankenversicherung eine Sozialversicherung.
Bei Letzterer bekommt im Versicherungsfall jeder das Gleiche.
Noch bekommt nicht der eine eine Holzhuefte und der andere eine Stahlhüfte und der Dritte eine Platinhüfte (->privatversichert!).
Warum ist das bei der Gesetzlichen Rentenversicherung nicht genauso. Hier ist der Versicherungsfall das Renteneintrittsalter.
Eine Einheitsrente waere also im Sinne einer Sozialversicherung gerechter aber anscheinend nicht durchsetzbar.
Der hoffentlich gerechte Lohn für die Arbeit ist das Arbeitsentgelt und nicht die Rente.
Wenn man aber eben keine Einheitsrente will, muss man wenigstens konsequent den anderen Weg verfolgen.
Auch zu bedenken waere, die erste Rentnergeneration bei Einführung dieses Rentensystems hat überhaupt nicht in dieses Rentensystem eingezahlt.
Aeuquivalent zu nichts ist eigentlich gar nichts.
Gleiches gilt für die ersten Rentner und ehemaligen Beamten aus der DDR, die in dieses System übernommen wurden.
Das war keine Wertung sondern nur eine Tatsache.
Zusammenfassend könnte man auf die Idee kommen, dass das Ganze gar nicht funktioniert und auch nie funktioniert hat und auch nie funktionieren wird.... ..... .....
Gleiches gilt da für Gerechtigkeit.
Ein paar weitere Gedanken (, die für diese Petition nicht unbedingt eine Rolle spielen, aber trotzdem interessant sind):
Sogenannte versicherungsfremde Leistungen, also Leistungen, für die keine monetaeren Beitraege gezahlt wurde, konterkarieren das Äquivalenzprinzip bzw. stellen es geradezu auf den Kopf.
Tut man für einen Moment so, als sei das System kapitalgedeckt, d.h. die Beitraege des einzelnen wuerden auf einem Konto gesammelt, so wird man feststellen, dass die angesammelten Betraege nicht ausreichen, um den Rentner die heutige Durchschnittsrentenbezugsdauer durch mit der errechneten Rente zu bezahlen.
Bekommt jemand mit einer geringen Rente „zu lange“ Rente, so wird für ihn wesentlich weniger aus „Fremdmitteln“ zu zahlen sein, als für jemand der eine hohe Rente hat. Und genau die leben statistisch gesehen länger.
Das ist dann (so nenne ich es jetzt) wohl das Antiäquivalenzprinzip.
Man kann es drehen und wenden wie man will, dieses System ist nicht zukunftsfaehig und war es auch nie. Bei Lichte hat es nie funktioniert.
Was ist denn die wahre Idee dahinter?
Das eine Generation die andere traegt? Oder vielleicht doch eher, dass man auf diese Art und Weise sofort Geld für die Rentengenerationen hatte, die gar nicht oder nur wenig eingezahlt hatten. Im Grunde bringt man heute mit den Zuschuessen dieses Geld wieder zurück in die Rentenkasse. Es ist gar kein Zuschuss.
Oft wird von (einem fiktiven, real gibt es ihn sowieso nicht) Generationenvertrag gesprochen. Dürfte dann ein Arbeiterkind Beamter werden? Oder waere das Vertragsbruch oder sogar Verrat?
Der beste Deutsche ist der kinderlose, gutverdienende Single, der jahrelang hohe Rentenbeitraege in Form von Rentenbeitraegen und Steuern zahlt und dann pünktlich zum Renteneintrittsalter den Löffel sozialvertraeglichst, sozial und sogar klimavertraeglich (Wer tot ist, faehrt oft kein Auto mehr.) abgibt.
Dieses Rentensystem hat vor Allem ein Ergebnis, Kinderlose Singles werde gegen Familien aufgebracht und umgekehrt.
Lebensstandardsichernd?
Der Deckelung geschuldet zahlt jemand, der 100.000 Euro jaehrlich brutto verdient, nur ca. auf 65.000 Euro Rentenbeitraege und bekommt dann später eine dementsprechende Rente.
Wie soll das lebensstandardsichernd sein?
Bezueglich Gerechtigkeitsdebatten waere es anstatt über Kinderlose und Familien zu reden, zielführender ueber Renten versus Pensionen zu reden.
Ein Pensionaer kostet bis zu seinem Tod im Schnitt 850.000 Euro Steuergeld.
Ein Durchschnittsrenter (1.300 Euro monatlich) bezieht bei Einer Durchschnittsrentenbezugsdauer von 22 Jahren ca. 350.000 Euro.
Hier wird das Ganze “nur” zu einem Drittel aus Steuergeldern und ansonsten aus Beitraegen finanziert.
....

Petition geschlossen.
Jetzt die Petition teilen!
Die Entscheidungsträger*innen
Neuigkeiten zur Petition
Diese Petition teilen
Petition am 15. März 2021 erstellt
