Sexueller Missbrauch von Kindern = MORD der Psyche und Physis ... Keine Verjährung!

Sexueller Missbrauch von Kindern = MORD der Psyche und Physis ... Keine Verjährung!

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Warum ist diese Petition wichtig?

Gestartet von Stefan Weinert

Diese hoch wichtige Petition schließt sich dem  "Aktionsbündnis Kinderrechte ins Grundgesetz" an  >>> https://kinderrechte-ins-grundgesetz.de/  -- Sind Sie dafür? -- Dann unterschreiben Sie bitte diese Ihnen hier vorliegende Petition, die an die Bundesregierung Deutschlands gerichtet ist.

Guten Tag, 

der Verfasser dieser Zeilen wendet sich an Sie, liebe Leser/innen, weil er Sie wissen lassen möchte, dass er wie viele Bürger/innen und Organisationen diese Landes und sicher wie auch Sie persönlich, eine signifikante und erhebliche Verschärfung der Strafen für Sexualtäter a) grundsätzlich, und b) insbesondere für Täter/innen, die Kleinstkinder, Kleinkinder und Kinder sexuell - in welcher Form und Gestalt auch immer - missbrauchen. Dieser Missbrauch muss juristisch dem MORD (§ 211 StGB/ § 23 (1) StGB) gleichgesetzt werden, da es sich hier sowohl um einen psychischen als auch physischen Mord(versuch) handelt.

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Aktuell im Mai 2022: Quelle: wdr

Der Fall um einen Mann aus Wermelskirchen, der über Jahre mehreren Kindern sexualisierte Gewalt angetan und seine Taten gefilmt und fotografiert haben soll, ist nach Informationen der Ermittler noch umfangreicher und grausamer als die Missbrauchsfälle von Lügde. Das betonten Vertreter von Polizei und Staatsanwaltschaft bei einer Pressekonferenz am Montag in Köln.

Demnach beging der 44-Jährige, der im Dezember 2021 in seiner Wohnung in Wermelskirchen festgenommen wurde, offenbar schon vor mehr als 15 Jahren seine ersten Taten. Nach Informationen des Kölner Oberstaatsanwalts Ulrich Bremer soll er in der Zeit von 2005 bis 2019 zehn Jungen und zwei Mädchen mindestens 18 Mal schwer sexuell missbraucht haben. Aufgrund dessen wurde der Haftbefehl gegen den Verdächtigen am 20. Mai erweitert.

Innenminister Reul: neue entsetzliche Dimension
Innenminister Herbert Reul (CDU) zeigte sich über die Ergebnisse der Ermittlungen erschüttert. Es handle sich um "eine neue entsetzliche Dimension", sagte er am Montag in Köln. Man habe es hier mit einer "unfassbaren Brutalität" zu tun. Reul schilderte:

 
"Die Täter haben sich auf barbarischste Art und Weise an Babys, an Kleinkindern vergangen, sie missbraucht, vergewaltigt, gequält und ihr Handeln dann auch noch gefilmt. Und dazu sind diese Videos sehr lang. Teilweise dauern sie über 30-40 Minuten, entsprechend lang ist das Leiden der Kinder.“Innenminister Herbert Reul (CDU)
 
Hälfte der Opfer jünger als drei Jahre
Seine Opfer sollen zwischen einem Monat und 14 Jahren alt gewesen sein. "Mehr als die Hälfte der missbrauchten Kinder waren jünger als drei Jahre", so Bremer. "Der Verdächtige hat die Taten bei den Vernehmungen im Kern eingeräumt."Jürgen Haese, Leiter der BAO "Liste"

An einen Großteil seiner Opfer soll der Verdächtige gekommen sein, indem er bis 2018 seine Dienste als Babysitter im Kölner Umland anbot. Einige der Kinder habe er nur einige Male betreut, so Jürgen Haese, Leiter der Ermittlungsgruppe der Kölner Polizei. Auf andere Kinder habe er über mehrere Jahre immer wieder aufgepasst.

Kontakt zu anderen Pädophilen in ganz Deutschland
Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer
Darüber hinaus soll der Verdächtige auch gezielt Kontakt zu anderen Pädophilen in ganz Deutschland aufgenommen haben und mit ihnen Fotos und Videos mit kinderpornografischen Inhalten ausgetauscht haben. Nach der Festnahme des Mannes stellte die Polizei rund 32 Terabyte Daten in dem Haus in Wermelskirchen sicher.

 
"Wenn man sich vorstellt, dass ein Terabyte bereits einen Papierstapel von 25 Kilometer Höhe ergibt, kann man sich das ungefähre Ausmaß vorstellen."Ulrich Bremer, Oberstaatsanwalt Köln
 
So fanden die Ermittler laut Haese allein auf einer Festplattenpartition 3,5 Millionen Bild- und 1,5 Millionen Videodateien. Um die gesamte Datenmenge zu sichern, brauchten die Beamten 17 Tage.

Um selbst den Überblick über diese Daten zu behalten, fertigte der 44-Jährige offenbar detaillierte Listen an. Die Besondere Aufbauorganisation (BAO) die die Polizei gründete, um die Fälle zu untersuchen, wurde daher auf den Namen BAO "Liste" getauft.

73 weitere Tatverdächtige identifiziert
Obwohl dieses Material noch nicht vollständig gesichtet wurde, konnten die Ermittler bereits 73 weitere Verdächtige identifizieren. Laut Bremer wurden ihre Daten an die örtlich zuständigen Ermittlungsbehörden in 14 Bundesländern übermittelt, die Verfahren gegen die Verdächtigen eröffnet haben. Lediglich nach Bremen und ins Saarland hatte der Verdächtige nach bisherigem Kenntnisstand keine Kontakte. Allein 26 Verfahren wurden laut Bremer in NRW aufgenommen.
Wermelskirchen: Ein neuer Fall von sexualisierter Gewalt gegen Kinder mit 72 Beschuldigten | video
Der Kölner Polizeipräsident Falk Schnabel
Nicht nur die reine Zahl der mutmaßlichen Täter und deren Opfer lässt selbst die erfahrenen Ermittler "erschüttert und fassungslos" zurück, wie der Kölner Polizeipräsident Falk Schnabel betonte.

 
"Ein solches Ausmaß an menschenverachtender Brutalität und gefühlloser Gleichgültigkeit gegenüber dem Leid von kleinen Kindern, den Schmerzen und ihren Schreien und ihrer offensichtlichen Angst, ist mir noch nicht begegnet. Und so etwas habe ich mir auch nicht vorstellen können." Falk Schnabel, Polizeipräsident Köln
 
Missbrauchsfälle: Ermittler "unter höchster Belastung"
Im WDR-Interview sprach Schnabel am Montagabend auch über die Ermittlerinnen und Ermittler, die die enormen Datenmengen sichten mussten. Diese stünden "unter höchster Belastung", sagte Schnabel. Sie würden durch die Einbindung der Polizeiseelsorge und anderen beratenden Angeboten begleitet.

Schnabel forderte zudem, mehr für die Prävention von von sexualisierten Straftaten an Kindern zu tun. Er hoffe, dass die hohen Strafen abschreckende Wirkung auf mögliche zukünftige Täter hätten. Schnabel äußerte sich außerdem kritisch über die aktuellen Datenschutzregelungen. "Man muss nochmal hinterfragen, ob beim Datenschutz ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Schutz und Täterschutz besteht."

Tipp aus Berlin bringt Ermittler auf die Spur des 44-Jährigen
Auf die Spur des 44-Jährigen kam die Kölner Polizei laut Oberstaatsanwalt Bremer durch einen Hinweis des Landeskriminalamts (LKA) in Berlin. Bei Ermittlungen in einem Fall sexualisierter Gewalt gegen Kinder waren die Berliner Ermittler auf einen Chat zwischen ihrem Verdächtigen und dem Mann aus Wermelskirchen gestoßen.
Sexualisierte Gewalt gegen Kinder: Diskussion um Datenschutz | mehr
Die Kölner Polizei nahm daraufhin die Ermittlungen auf und überwachte unter anderem das Telefon des Mannes. Daraus ergaben sich ausreichend Hinweise, um einen Haftbefehl gegen ihn auszustellen. Am 3. Dezember 2021 stürmte dann ein Spezial-Einsatz-Kommando (SEK) die Wohnung des Verdächtigen.

SEK nimmt Verdächtigen vor Rechner fest
Dies sei nicht geschehen, weil man dachte, der Verdächtige sei gefährlich, betonte der Leiter der Ermittlungsgruppe Jürgen Haese. Stattdessen habe man gehofft, ihn am "offenen Rechner zu erwischen", weil man davon ausging, dass seine Daten sonst Passwort geschützt sein könnten.

Dieser Plan der Polizei ging auf. Seitdem sind die Ermittler dabei, die Daten auszuwerten. Darin finden sich laut Haese auch Hinweise darauf, dass der mutmaßliche Täter einigen Kindern Betäubungsmittel verabreicht habe, bevor er sie auf brutalste Weise vergewaltigte.

Zudem gehen die Ermittler allein aufgrund der riesigen Datenmenge davon aus, dass sich die Zahl der Opfer weiter erhöhen könnte.

 

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In den vergangenen Jahren und Monaten - und jüngst wieder in unseren Tagen - hören wir erschütternde Nachrichten von erwachsenen Menschen, von Vätern und Müttern, Onkeln und Tanten, Nachbarn, Priester und Diakone, Lehrer, Trainer und anderen Kontakten, die Kleinstkinder, Kleinkinder und Kinder - darunter auch die eigenen - sexuell quälen, filmen, vergewaltigen, zur Schau stellen, feilbieten und verkaufen. Diese Taten sind nichts anderes als Mord; und zwar Mord in zweifacher Weise: Der Tod der Seele sofort - jener eineinhalb bis dreizehn Jahre alten Babys, Kindergartenkinder, Schüler, Teenager, von Liebe und Romantik träumender junger Menschen, und der physische Tod auf Raten bis zu Suizidversuchen und oft zum Suizid selbst. Mord verjährt nicht und Mord führt zu Höchststrafen. Der in diesen Tagen in NRW dingfest gemachte Sexualstraftäter hatte sich durch seine Bewährungsstrafen von weiteren Taten nicht abbringen lassen. Die Familienministerin aber will die Gesetze nicht verschärfen. Und auch die bisherigen Gesetze werden von den Gerichten viel zu laissez faire angewandt. 

In dem umfassenden Anhang habe ich wichtige recherchierte Informationen zusammen gestellt. Bitte teilen Sie diese Petition, werben Sie für sie, mach Sie sie publik, wo es nur geht. die Bundesregierung hat inzwischen Nachbesserungen angekündigt (Vergehen werden zu Straftaten), doch reicht das nicht !!

Mit respektvollen, kinderfreundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!

 

Anhänge

1) Kinder in unserer Gesellschaft haben - trotz vieler Hilfseinrichtungen - keine wirkliche Lobby. Im deutschen Grundgesetz tauchen Kinder nicht als Rechtssubjekte, sondern lediglich als Regelungsgegenstand (Objekt der Eltern; manche Eltern sehen und behandeln ihre Kinder gar wie Besitz) auf. In Artikel 6 Absatz 2 Grundgesetz heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“ Hinzu kommt, dass das Bundesverfassungsgericht bisher keinen bereichsübergreifenden Kindeswohlvorrang entsprechend Artikel 3 Absatz 1 UN-KRK formuliert hat. Im Unterschied zu vielen anderen Staaten sind die von Deutschland ratifizierten völkerrechtlichen Verträge nicht automatisch Bestandteil der Verfassung. Dies gilt auch für die UN-KRK. Gemäß Artikel 25 Grundgesetz steht die Konvention im Rang eines einfachen Bundesgesetzes. Die Verfassung geht ihr also vor.

Schon seit geraumer Zeit gibt es die Forderungen von den verschiedensten Seiten, dem Kindeswohl Vorrang einen festen Platz im GG zu geben. Da sähe dann wie folgt aus:
Anerkennung des Kindes als Subjekt und Träger eigener Rechte
Recht des Kindes auf Entwicklung, Entfaltung und Bildung
Recht des Kindes auf Schutz vor Gewalt und anderen Gefährdungen
Recht des Kindes auf Beteiligung an allen es betreffenden Maßnahmen
Vorrang des Kindeswohls bei allen Kinder betreffenden Entscheidungen
Die Verpflichtung des Staates, Chancengerechtigkeit und kindgerechte Lebensbedingungen für Kinder zu gewährleisten.
Dass Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten zu achten und in der Gesellschaft zu beteiligen sind, entspricht noch nicht durchgängig der allgemeinen öffentlichen Meinung. 

Aktionsbündnis Kinderrechte ins Grundgesetz!  Sind Sie dafür? Hier können Sie unterschreiben.

2) § 211 StGB

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.

3) Anke Seifert --- Folgen sexuellen Missbrauchs (2001)

https://www.traumatherapie.de/users/seifert/seifert.html
Bei dem grundsätzlichen Thema "Gewalt gegen Kinder" wird zwischen struktureller und personeller Gewalt unterschieden. Unter struktureller Gewalt versteht man Gewalt, die aus sozialen Gegebenheiten resultiert, wie beispielsweise unzureichende Wohnverhältnisse. Die personelle Gewalt beinhaltet das Handeln und das Unterlassen eines Erwachsenen gegenüber einem Kind. 

Es werden vier Formen der personellen Gewalthandlungen unterschieden: 

Vernachlässigung - findet dann statt, wenn Kinder durch ihre Betreuungspersonen nicht ausreichend ernährt, gesundheitlich versorgt und/oder nicht dem Alter entsprechend beaufsichtigt werden. Unter diese Form der Gewaltanwendungen wird zudem eine mangelnde, nicht altersentsprechende Förderung des Kindes gezählt.  Die Vernachlässigung ist immer eine Handlung der Unterlassung, die weitreichende Folgen für das Kind haben kann. Um eine Vernachlässigung handelt es sich auch dann, wenn Hilfeleistungen ausbleiben. Zum Beispiel, wenn ein Kind versucht, Gewalterfahrungen durch den Vater der Mutter mitzuteilen und es bei ihr auf Unverständnis und Unglauben stößt.
Psychische Misshandlung - muss getrennt von der "Vernachlässigung" gesehen werden, da es sich um Formen von Handlungen handelt, die Kinder ängstigen können und ihnen ein Gefühl der eigenen Wertlosigkeit geben. Psychische Misshandlung kann ein Kind in seiner psychischen und körperlichen Entwicklungsmöglichkeit hemmen. Die Grenze der psychischen Misshandlung ist nicht immer eindeutig. Sie besteht aus mehr oder weniger anerkannten bzw. stillschweigend geduldeten Erziehungspraktiken, wie Bestrafungen mit Hausarrest und Liebesentzug. Die psychische Misshandlung stellt eine subtile Form der Gewalt gegen Kinder dar, obwohl die Folgen von denen anderer Gewaltanwendungen meist nicht zu unterscheiden sind. Die psychische Misshandlung kann den Charakter einer Unterlassung und einer Handlung haben.
Körperliche Misshandlung - stellt eine körperliche Verletzungen dar, die dem Kind durch die Betreuungsperson oder Fremde beigebracht wird. Hierzu zählen u.a. Schläge und absichtlich zugefügte Verbrennungen. Die Intensität der Misshandlung und auch die jeweilige Empfindlichkeit des kindlichen Organismus spielen für die Auswirkungen eine große Rolle. Ein Kind ständig zu schlagen oder zu verprügeln hat zum Beispiel geringere Auswirkung, als eine einmalige Ohrfeige. Für die seelischen Folgen, die das Kind erfahren muss, besteht ein Unterschied in der Heftigkeit der Schläge und auch bezüglich des Grundes. Geschieht eine Gewalthandlung im Affekt, so wird auch die anschließende Reaktion zwischen Erwachsenem und Kind anders empfunden als man eine (anhaltende) körperliche Misshandlung empfinden kann.
Sexueller Missbrauch ist eine gewalttätige Handlung, die vom Kind unerwünscht ist und vom handelnden (Erwachsenen) erzwungen wird. Dabei benutzen (zumeist männliche) Erwachsene Kinder zur eigenen sexuellen Befriedigung. Dies geht oft einher mit körperlichen und psychischen Gewaltanwendungen und seelischem Druck.


Wird ein Kind durch ein Familienmitglied sexuell missbraucht, so sind die Gefühle der Opfer oft ambivalent. Es sucht Schutz vor den Taten und will gleichzeitig den Zusammenhalt der Familie nicht zerstören. Auf dem Kind lastet eine große Bürde, doch will es die Beziehung zum Täter / zur Täterin und auch die Familie nicht zerstören. Viele Opfer sind zu Beginn der Tatzeit zwischen sechs und zehn Jahren alt, einige der Betroffenen sind bereits zu Tatbeginn zwischen zwei und fünf Jahren alt. Dies zeigt, dass die Opfer zum Zeitpunkt der Tat noch nicht die ausreichende Lebenserfahrung haben, mit den Folgen umzugehen. Bei sexuellem Missbrauch in der Familie versuchen viele betroffene Kinder ihre Erfahrungen als "Nichtigkeit" abzutun. Dennoch können sie ihrer ambivalenten Gefühle nicht "Herr" werden, solange sie keine Person des Vertrauens haben und sich durch ein Gespräch entlastet fühlen können. Das Kind glaubt, die Verantwortung des Missbrauchs wird ihm zugeschrieben, wodurch ein schweres Gewicht auf ihm lastet.
Jungen wird oftmals eine stillschweigende Erwartung entgegengebracht, keine Opfer zu sein. 'Jungs sind hart.' Eine solche Rollenerwartung ist zusätzlich belastend. Jungen sind meist jünger zur Tatzeit als Mädchen und die Tat geht häufiger mit Gewaltanwendungen einher, sodass sie vermehrt Verletzungen im Analbereich aufweisen. Jungen, die bereits über ein breiteres Wissen über Sexualität verfügen, haben zudem vermehrt eine große Angst vor aus dem Missbrauch resultierender Homosexualität. Sie denken häufig, aufgrund des Geschlechtsverkehrs mit einem Mann könne man homosexuell werden. Daraus resultiert für die männlichen Opfer eine zusätzliche Angst, sich jemandem mitzuteilen.

Sexueller Missbrauch wird beurteilt nach der Absicht, die hinter der Handlung steht, wer den Nutzen aus ihr zieht und von wem die Handlung ausgeht. Weiterhin ist das Alter und der Widerwille des Kindes zu berücksichtigen. Wichtig ist es, ob das Kind bereits in der Lage dazu ist, 'Nein' zu sagen und ob dies auch respektiert wird. Zusätzlich zu diesen Fragen müssen die Gefühle des Kindes, die gegenüber bestimmten Handlungen und möglichen Folgeerscheinungen auftreten, berücksichtigt werden. Die Kenntnis hierüber kann der Vorbeugung eventueller Verschleierungen und Verdeckung Manövern dienen.

Von besonderem Interesse im Hinblick auf die Folgen sind die unterschiedlichen Dimensionen des sexuellen Missbrauchs:

die Art des Missbrauchs und dessen Schweregrad,
die Häufigkeit bzw. Chronizität der Handlung,
das Entwicklungsalter und der Entwicklungskontext des Kindes,
die Person des Täters (Mutter, Vater, Bekannter, Fremder).Sieh oben im Prolog
Auch der Altersunterschied zwischen Täter und Opfer kann einen Hinweis auf sexuelle Übergriffe geben, doch darf man dabei sexuelle Übergriffe durch Jugendliche nicht außer Acht lassen. Der sexuelle Missbrauch beinhaltet nicht nur eine tätliche Handlung. Vielmehr spielen der Vertrauensbruch, die Integritätsverletzung und die emotionale Abhängigkeit zwischen Opfer und Täter meist eine große Rolle. Sexueller Missbrauch vollzieht sich oftmals geheim, so wird das Kind zur Geheimhaltung gezwungen und der Grund der Tat wird dem Opfer nicht deutlich. Innerhalb der Familie besteht selten die Möglichkeit für ein Kind, sich jemandem mit seinen Sorgen, Ängsten und körperlichen wie psychischen Bedrohungsgefühlen anzuvertrauen. Häufig fehlt das Vertrauen oder die angesprochene Person will es nicht wahrhaben. Viele Missbrauchshandlungen geschehen unter dem Deckmantel der 'heilen Familie'.

Seelisch, körperlich oder sexuell misshandelte Kinder tragen außerordentlich vielfältige, unspezifische und unterschiedliche Symptome. Auswirkungen von Gewalthandlungen können sich auf der Gefühls-, Verhaltens- und Körperebene ergeben. Dabei spielen die Art der Gewalt und ihre Dimensionen eine Rolle, die Tatsache, ob das Opfer ein Junge oder ein Mädchen ist und Verletzungen, die in einem direkten Zusammenhang zum Missbrauch stehen. In einigen Fällen sind diese drei Faktoren nicht klar zu trennen, da sie miteinander in Verbindung stehen können.

Die Folgen von sexuellen Missbrauchshandlungen sind um so größer und die Erinnerungen für das Opfer um so belastender, je größer der Altersunterschied und die verwandtschaftliche Nähe zwischen dem Täter und Opfer ist, je länger die sexualisierte Gewalt andauert, je jünger das Kind bei Beginn der Tat ist, je mehr Gewalt angedroht und angewendet wird, je vollständiger die Geheimhaltung und der damit einhergehende Druck auf das Kind ausgeübt wird und weiterhin je weniger beschützende und vertrauensvolle Personen dem Kind als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. [vgl. Informationsbroschüre der Senatsverwaltung für Jugend und Familie, 1992, zitiert nachwww.praevention.org/fachinformationen Stand vom 26. August 2001]

Auf der Gefühlsebene können in Folge von sexuellem Missbrauch starkes Empfinden der Scham, der Schuld und der Wertlosigkeit entstehen. Die Integrität des Opfers wird zerstört. Das Opfer lehnt zumeist seinen eigenen Körper ab, da sein Selbstbild gestört ist. Betroffene Kinder können nur schwer Vertrauen in sich und andere erlangen; das Opfer empfindet sich darüber hinaus häufig als beziehungsunfähig. Eine Folge von Missbrauchserfahrung kann die Angst sein, Beziehungen einzugehen, bzw. die Angst, das dazu benötigte Vertrauen nicht aufbringen zu können. Auch das spätere eigene Sexualleben des Opfers kann durch die Folgen des Missbrauchs gestört werden. Aufgrund dessen, dass Zwang und Gewalt mit Missbrauch einhergehen, überblickt das Kind nicht die Bedeutung des eigenen Sexuallebens und erfährt Widerwillen gegenüber seinem späteren Partner. Die intime Nähe zum Partner kann dazu führen, dass Erinnerungen aufkommen, dass die Kontrolle nicht gewahrt werden und nicht selbst entschieden werden kann. Das spätere Sexualleben kann durch diese traumatischen Erfahrungen also nicht natürlich, gewünscht und positiv erfahren werden.

Zu Auswirkungen sexuellen Missbrauchs auf der Verhaltensebene werden selbstdestruktives Verhalten, Bettnässen, chronisches Weglaufen, wiederholte Suizidversuche gezählt. Jungen werden aufgrund von Missbrauchshandlungen oft aggressiv. Sie wollen damit ihre Männlichkeit unter Beweis stellen, aber auch die Kontrolle behalten, die ihnen so einschneidend genommen wurde. Jungen kompensieren dadurch ihre Angst vor Homosexualität.

Die Folgen auf der Körperebene sind dadurch gekennzeichnet, dass der Körper auf die Psyche reagiert und dies meist unbewusst erfolgt. Anhaltende und ätiologisch unklare Körperbeschwerden sind im Kontext von Anamnese und Verhaltensauffälligkeiten ein möglicher Hinweis für sexuelle Missbrauch Situation. 

Im Folgenden wird auf verschiedene Symptome sexuellen Missbrauchs auf der Körperebene eingegangen. Dabei ist zu beachten, dass weder alle genannten Symptome unbedingt zur Ausprägung kommen müssen, noch dass man von dem Vorhandensein dieser Symptome zwingend auf einen sexuellen Missbrauch schließen kann, da auch andere traumatische Ereignisse (z.B. Verkehrsunfälle, Todesfälle) zu den beschriebenen Störungen führen können. 

Kennzeichen Dissoziative Störungen (krankhafte Entwicklung) sind der teilweise oder völlige Verlust der Fähigkeit, belastende Erinnerungen angemessen in den eigenen Erfahrungsschatz zu integrieren, der teilweise stattfindende Verlust des Identitäts Bewusstseins und der Kontrollverlust über eigene Körperbewegungen. Diese Störung hat meist eine psychogene Ursache und es besteht eine nahe zeitliche Verbindung zu traumatischen Ereignissen, unlösbaren oder unerträglichen Konflikten oder gestörten Beziehungen. Ein dissoziativer Patient jedoch hat gleichzeitig die Kontrolle darüber, welche Erinnerungen und Empfindungen zugelassen und welche Bewegungen ausgeübt werden.

Chronische Zustände einer Dissoziativen Störung können zu Lähmungen und Gefühlsstörungen führen, normalerweise allerdings sind die dissoziativen Zustände schnell rückläufig. Psychosoziale Schwierigkeiten und Probleme werden von den dissoziativen PatientInnen oftmals geleugnet.

Bei den dissoziativen Störungen der Bewegung als Folgeerscheinungen kommt es zu einem Verlust oder einer Veränderung von Bewegungsfunktionen, bzw. eines oder mehrerer Körperglieder. Unterschiedliche Formen mangelnder Koordination können in den Beinen auftreten, bis hin zur Unfähigkeit des freien Ganges führen. Es kann auch ein übertriebenes Zittern auftreten. Dissoziative Störungen können mit Psychosomatischen Störungen einhergehen.

Krampfanfälle sind eine weitere Form dissoziativer Körper Bewegungsstörungen. Diese "Pseudoanfälle" können epileptischen Anfällen sehr ähnlich sein. Hierbei sind mögliche Verletzungen im Rahmen eines epileptischen Anfalls eher selten. Die krampfartigen Anfälle ähneln oftmals einer Darstellung inzestuöser Kontakte.

Um Krankheiten der Psychosomatik zuschreiben zu können, müssen tatsächliche organisch bedingte Krankheiten ausgeschlossen werden. Als Folge sexualisierter Gewalttaten können psychosomatische Symptome wie Zuckungen in Extremitäten, Geh- und Sehstörungen und Störungen des Bewusstseins auftreten. Diese Symptome sind körperliche Ausdrucksmittel seelisch bedingter Konfliktsituationen. Es sind individuelle Ausdrucksmittel und die Ursache ist meist schwer zu erkennen.

In vielen Fällen sind Schlafstörungen Symptome einer psychischen oder körperlichen Problematik. So resultiert sie beispielsweise auch durch vermehrt auftretende Alpträume, bzw. Alpträume und Schlafstörungen können sich einander bedingen. Bei den sogenannten Angstträumen ist das Traumerleben sehr lebhaft und realitätsnah. Als Themen werden in der Literatur zum Beispiel "Bedrohungen des Lebens, der Sicherheit oder der Selbstachtung" [ICD-10, 1993, S.213 (F 51.5)] genannt. Solche Träume können ein misshandeltes Kind bis in den Tag hinein verfolgen.

Haut- und Magenerkrankungen können als Folge von oben genannter psychosozialer Belastung auftreten. Auch können Sexualstörungen wie sexuelle Dysfunktion und Vaginismus (ein Krampf der die Vagina umgebenden Beckenbodenmuskulatur) einen Hinweis auf die Erfahrung sexualisierter Gewalt darstellen.

Seelisch bedingten Kopf- und Rückenschmerz, chronischen Unterleibsschmerz, Schmerzen in den Armen und Beinen und auch am Herzen rechnet man zu somatischen Schmerzzuständen. Schmerzen im Unterleib stellen eine Schmerz Wahl dar, die dem Bereich der Missbrauchserfahrung sehr nahe kommt. Unerträgliche Gefühle und Konflikte werden in einer solchen Form unbewusst durch Schmerz ausgedrückt. Für Kleinkinder ist dies zusätzlich die unbewusste Art, Zuneigung zu erlangen. Solange ein misshandeltes Kind Schmerzen hat, die offensichtlich sind, "ist man nicht alleine und wird gepflegt".

Charakteristisch für Patienten mit somatoformen Schmerzstörungen oder anderen psychosomatischen Erkrankungen ist oft die Überzeugung von körperlichen Ursachen ihrer Krankheit. Mögliche belastende Erfahrungen werden von den Patienten als Ursache verdrängt und oft auch von Ärzten vernachlässigt. 

Essstörungen wie Bulimie und Anorexia Nervosa sind häufige Folgeerscheinungen beim Erleben von Gewalttaten. Es wird bei diesen Symptomen besonders deutlich, dass das misshandelte Kind den eigenen Körper ablehnt. Gefühle der Scham, Schuld und ein Strafbedürfnis gegenüber dem eigenen Selbst manifestieren sich über die Essstörung. Anorektiker und Bulimie-Patienten haben das Gefühl, ungeliebt und unerwünscht zu sein und sich gleichzeitig keiner Bezugsperson mitteilen zu können. Sie können in keiner Weise ihren Körper akzeptieren. Dies kann u.a. auch aus einer sexuellen Misshandlung resultieren.


Die Bulimie zeichnet sich durch ein periodisches Aufnehmen großer Mengen von Nahrungsmitteln und das anschließende, selbst herbeigeführte Erbrechen oder Abführen derselben aus. Bulimie-Patienten sind nicht unbedingt untergewichtig, haben jedoch ein gestörtes Körperempfinden. Eine krankhafte Angst, dick zu werden, ist auch im Falle einer normalgewichtigen Ausgangssituation Bestandteil dieser Krankheit. Nach einem Anfall empfinden sie Ekel, Hilflosigkeit, Panik und Schuldgefühle. Die anschließende Entleerung durch Erbrechen oder Abführmittel wirkt erleichternd. Diese Krankheit wird von den Opfern aus Scham geheimgehalten. Viele Bulimie-Patienten sind suizidgefährdet. Bulimie wird selten bei Männern diagnostiziert. Folgen der Krankheit können ernsthafte gesundheitliche Schädigungen des Darms und der Speiseröhre sein. Auch weiterführende Langzeitfolgen können darüber hinaus auftreten.

Anorexie bezeichnet einen schweren Appetitverlust (u.a. vom Opfer absichtlich herbeigeführte Essensverweigerung) und Nervosa bedeutet, dass die Gründe dafür emotionaler Natur sind. Auch bei Anorektikern besteht eine enorme Angst vor dem Essen und der damit verbundenen Gewichtszunahme. Ein allgemein berichtetes Phänomen der Anorexia ist ein gestörtes Körperbild und wird ebenfalls vornehmlich bei Frauen diagnostiziert. Folgen dieser Krankheit sind Abmagerung, Menstruationsstörungen, Haarausfall, Unterentwicklung der Organe, Leberschäden bis hin zum Tode durch Verhungern. Der drastische Gewichtsverlust durch Anorexia hebt die Annahme, dass die sichtbar werdende sexuelle Entwicklung aufgehalten werden soll. 

Jeder Mensch besitzt ein dreidimensionales Bild seines Selbst, bestehend aus der Optik, der Bewegung und dem Gefühl. Diese Ebenen geben das Bild des Ganzen ab. Aus psychoanalytischer Sicht ist das Körperbild nicht einheitlich, sondern nur subjektiv rekonstruierbar. Das eigene Bild entsteht früh aufgrund von Interaktionsmustern, durch die Identifikation mit dem Körper des anderen und den Erfahrungen von Formen körperlicher Begegnung. Ein gesundes Körperbild kann genau dann nicht entstehen, wenn Interaktionsmuster nicht erfahren oder in anderer, falscher Weise erfahren werden. Wenn ein Kind Formen körperlicher Begegnungen erfährt, die nicht dem Alter entsprechen, die es nicht versteht und derer es sich nicht wehren kann, entsteht ein gestörtes Körperbild. Ein Kind, welches sexuelle Gewalt erfährt, erfährt diese gegen seinen Willen. Zudem kommen Demütigungen auf, Scham- und Wertlosigkeitsgefühle. Typische Phänomene im Selbsterleben von Missbrauchsopfern sind Störungen des Selbstwertgefühls, Gefühle absoluten Unwertes, die mit ständiges Selbstzweifeln einhergehen.

Das Kind baut einen schlechten Kontakt zum eigenen Körper auf. In der Umweltwahrnehmung des Kindes wird all die Gewalt aufgrund der Existenz seines eigenen Körpers ausgeübt. Die in Folge eintretenden Störungen im eigenen Körperempfinden können sich auf die unterschiedlichste Art und Weise ausdrücken. Neben den Körperbildstörungen ergeben sich psychosomatische Krankheitsbilder, Störungen aufgrund der eigenen Nichtanerkennung. Die falsche Annahme, sie selbst trügen die Schuld an den Missbrauchshandlungen, bringt Kinder dazu, durch weite Kleidung mögliche sexuelle Reize gegenüber Erwachsenen zu verdecken. Stark belastend wirken Körpergefühle des Hässlich Seins und der Verunstaltung. 
Das Körpergefühl sexuell missbrauchter Kinder kann zerstört sein. Zusätzlich auftretende Spannungszustände und Muskelspannungen gelten als unspezifische Reaktionen auf verschiedene Belastungssituationen: "Über eine Konfliktpathologie kommt es im Rahmen missglückter Konfliktlösungen zu Störungen im affektiven Erleben, z.B. Ängsten, Erschöpfungen und Depressionen. Die gleichzeitig bestehende Ich-Pathologie bewirkt, dass der seelische Anteil dieses Erlebens unterbewertet, in der Wahrnehmung vernachlässigt wird, so dass sich die Aufmerksamkeit auf begleitende körperliche Störungen konzentriert" [vgl. Egle, 1997, S. 202].

Für die Folgen sexueller Übergriffe ist kennzeichnend, dass alle belastenden Spannungen, die der kindliche Körper aushalten muss, über den Körper entladen werden. Das bedeutet, dass versucht wird, Konflikte mit einer körperlichen Erkrankung zu lösen. Bei Kindern zeigt sich dies besonders im Bereich der Motorik. Es treten nicht selten regressive körperliche Reaktionsmuster auf, wie zum Beispiel Daumenlutschen und Bettnässen. Die Spannungsabfuhr erfolgt automatisch. Sie ist an Affekte gebunden, jedoch stark mit dem Körper verknüpft. In Untersuchungen findet man Hinweise auf Hyperaktivität, Apathie und autoerotische oder autoaggressive Aktivitäten. 

Es existiert zudem kein gesundes Körpergefühl mehr, da sich grundsätzlich misshandelte Kinder in ihrem Selbsterleben böse, schlecht, dumm und nicht liebenswert fühlen. Sie können Gefühle schlecht erkennen und noch schlechter aussprechen. An sich selbst und ihrem Körper haben sie wenig Freude. Als Bruch im Selbst wird von den Opfern häufig ein Teil des Körpers abgespalten, der Körper wird als Ganzes entwertet und ausgegrenzt. Der Körper ist nicht mehr ein Teil des Ichs, sondern wird abgespalten - dissoziiert -und ängstlich beobachtet.

Wenn ein Kind sexuellen Missbrauch erfahren musste, so ist es wichtig, dem Kind zur Seite zu stehen und es nicht alleine zu lassen. Es gilt, das Kind aus dem bedrohenden Umfeld herauszuholen und vor erneutem Missbrauch Situationen zu schützen. Nur wenn das Kind sicher ist, kann es eine Verarbeitung der belastenden Erfahrungen beginnen. Die betreuende Person sollte versuchen dem Kind das Vertrauen in sich und andere zurückzugeben, indem er oder sie dem Kind Verlässlichkeit schenkt.

 

 

 

 


 

 

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