COVID-19: Finanzielle Soforthilfe für den Tourismus

Das Problem

Covid-19 finanzielle Soforthilfe und Gleichstellung privater Vermieter im Tourismus mit Unternehmern und Solo-Selbstständigen


Mein Name ist Nils Radke und seit einigen Jahren betreibe ich ein Haus mit Ferienwohnungen, das mir, wie auch sehr vielen anderen privaten Vermietern im Bereich Tourismus, den Lebensunterhalt sichern soll. Ohne Rücklagen ist eine Krise wie wir sie zur Zeit erleben nicht zu bewältigen. Die laufenden Kosten gegenüber den Energieversorgungsunternehmen, Banken etc. bestehen weiter und türmen sich auf. Handwerkerrechnungen aus der Winterzeit vor Covid-19 sind zu zahlen. Aufgrund der Allgemeinen Verfügung, vorläufig bis zum 19. April 2020, wird es uns aber unmöglich gemacht, diese und unsere Lebenshaltungskosten aufzubringen.


All diese Menschen aber haben dennoch den Mut eigenständig zu arbeiten, bilden damit einen großen Wirtschaftszweig und beleben ländliche Regionen und Städte in ganz Deutschland, von den Küstengebieten mit ihren Inseln, über den Harz, das Erzgebirge, das Weser Bergland, den Schwarzwald bis in die Alpen hinein.
Ein Gast, dem es heute unmöglich war anzureisen, wird dies nicht in ein paar Monaten zwei mal machen. Die Zeit läuft uns davon und in wenigen Wochen wird es, wie im Hotel und Gastronomiegewerbe, nicht mehr viele Vermieter für Touristen geben. Ganze Regionen werden ohne Tourismus ausgedünnt sein. Leidtragende neben den Anbietern von Ferienwohnungen werden Kommunalbetriebe, Museen, Freizeitparks und Handwerksbetriebe wie Bäcker, Klempner, Elektriker und viele mehr sein. Auch Großstädte wie Hamburg als Touristenmagnet werden dies zu spüren bekommen.


Ein Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), insbesondere nach § 56 IfSG greift hier nicht. Wir sind per Definition weder kleine noch mittlere Unternehmen. Ebenso sind wir keine Solo-Selbstständigen, Angehörige der Freien Berufe oder Künstler und Kulturschaffende.


Dies musste ich nach meinen Recherchen und Ablehnung vor Antragstellung aus o.g. Gründen feststellen.

Somit fallen wir durch das Raster der angekündigten Hilfs- und Entschädigungsprogramme.

Ich stelle das Krisenmanagement unserer Bundesregierung nicht in Frage,


fordere aber in Bezug auf das Entschädigungsprogramm eine Gleichstellung der privaten Vermieter im Tourismus mit Unternehmern und Solo-Selbstständigen und schnelle unbürokratische finanzielle Hilfe, bevor es zu spät ist.

Hochachtungsvoll                                                                                                     Nils Radke

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Nils RadkePetitionsstarter*in
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Covid-19 finanzielle Soforthilfe und Gleichstellung privater Vermieter im Tourismus mit Unternehmern und Solo-Selbstständigen


Mein Name ist Nils Radke und seit einigen Jahren betreibe ich ein Haus mit Ferienwohnungen, das mir, wie auch sehr vielen anderen privaten Vermietern im Bereich Tourismus, den Lebensunterhalt sichern soll. Ohne Rücklagen ist eine Krise wie wir sie zur Zeit erleben nicht zu bewältigen. Die laufenden Kosten gegenüber den Energieversorgungsunternehmen, Banken etc. bestehen weiter und türmen sich auf. Handwerkerrechnungen aus der Winterzeit vor Covid-19 sind zu zahlen. Aufgrund der Allgemeinen Verfügung, vorläufig bis zum 19. April 2020, wird es uns aber unmöglich gemacht, diese und unsere Lebenshaltungskosten aufzubringen.


All diese Menschen aber haben dennoch den Mut eigenständig zu arbeiten, bilden damit einen großen Wirtschaftszweig und beleben ländliche Regionen und Städte in ganz Deutschland, von den Küstengebieten mit ihren Inseln, über den Harz, das Erzgebirge, das Weser Bergland, den Schwarzwald bis in die Alpen hinein.
Ein Gast, dem es heute unmöglich war anzureisen, wird dies nicht in ein paar Monaten zwei mal machen. Die Zeit läuft uns davon und in wenigen Wochen wird es, wie im Hotel und Gastronomiegewerbe, nicht mehr viele Vermieter für Touristen geben. Ganze Regionen werden ohne Tourismus ausgedünnt sein. Leidtragende neben den Anbietern von Ferienwohnungen werden Kommunalbetriebe, Museen, Freizeitparks und Handwerksbetriebe wie Bäcker, Klempner, Elektriker und viele mehr sein. Auch Großstädte wie Hamburg als Touristenmagnet werden dies zu spüren bekommen.


Ein Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), insbesondere nach § 56 IfSG greift hier nicht. Wir sind per Definition weder kleine noch mittlere Unternehmen. Ebenso sind wir keine Solo-Selbstständigen, Angehörige der Freien Berufe oder Künstler und Kulturschaffende.


Dies musste ich nach meinen Recherchen und Ablehnung vor Antragstellung aus o.g. Gründen feststellen.

Somit fallen wir durch das Raster der angekündigten Hilfs- und Entschädigungsprogramme.

Ich stelle das Krisenmanagement unserer Bundesregierung nicht in Frage,


fordere aber in Bezug auf das Entschädigungsprogramm eine Gleichstellung der privaten Vermieter im Tourismus mit Unternehmern und Solo-Selbstständigen und schnelle unbürokratische finanzielle Hilfe, bevor es zu spät ist.

Hochachtungsvoll                                                                                                     Nils Radke

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