Werbung im Briefkasten bedarf meiner Zustimmung

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Um einen elektronischen Werbe-Newsletter zu erhalten, bedarf es meiner aktiven Zustimmung in Form von Bestellung. (Newsletter abonnieren)

Erhalte ich unerwünschte Werbung per E-Mail, muss ich diese unmittelbar abbestellen können und kann bei weiter unerwünschter Zustellung rechtlich dagegen vorgehen.

In meinem Briefkasten finde ich fast täglich Werbedruckerzeugnisse, die ich nie angefordert habe. Zwar habe ich die theoretische Möglichkeit, die jeweiligen Absender zu kontaktieren und darum zu bitten, keine Werbung mehr zu empfangen, doch wer nutzt diese schon. Eine andere Möglichkeit ist, einen entsprechenden Aufkleber an meinen neuen, schönen, teuren Briefkasten zu kleben, der mich vor dieser Werbung schützen soll. Oft ohne Erfolg.

Wenn die digitale Werbung schon so geregelt ist, warum dann die physische Werbung nicht? Hierfür gibt es maximal wirtschaftliche Gründe, die zugunsten von einzelnen Unternehmen dazu führen, dass unnötig viel Papier und damit natürliche Ressourcen, verschwendet, bedruckt und anschließend weggeworfen wird.

Ich fordere Bundesministerin Christine Lambrecht auf, alle rechtlichen Möglichkeiten abzuwägen und zu prüfen, für gedruckte Werbung das Bestell-Prinzip rechtlich verbindlich einzuführen.

Nur was ich an Werbung ausdrücklich angefordert habe, darf mir zugestellt werden und ich muss diese Werbung entsprechend auch einfach abbestellen können. Hierzu müssen die versendenden Unternehmen in die gesetzliche Pflicht genommen werden. Sowohl das unerwünschte Zustellen, als auch die aktive Ressourcenverschwendung gehören um 180 Grad gedreht und gesetzlich reglementiert.

Zu Gunsten der Umwelt, geplagter Postbot*innen, schönerer Briefkästen und meiner Papierentsorgungskosten.

PS – Funfact: Amsterdam spart durch diese Umstellung jährlich bis zu 6000 Tonnen Altpapier + Verpackung.

 

 

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