Petition updateKeine Abschiebungen nach Afghanistan!Ihr Tod mahnt uns
Thomas Nowotny83071 Stephanskirchen, Germany
Feb 5, 2021

Liebe UnterstützerInnen,

Bitte schreibt eine e-mail an die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin. Als Vorlage mag der folgende Brief von matteo dienen:

Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer

Peter-Altmeier-Allee 1

55116 Mainz

buergerbuero@stk.rlp.de

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"Gut integrierter junger Afghane aus Bayern in Abschiebehaft in

Ingelheim/Rheinland-Pfalz. Bitte helfen Sie.

 

München, 02.02.2021

Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Dreyer,

seit einigen Tagen sitzt ein junger Afghane aus dem bayerischen Allgäu in Abschiebehaft in Ingelheim in Ihrem Bundesland. Er war zuvor in Saarbrücken an der französischen Grenze verhaftet worden, da er in panischer Angst vor Abschiebung nach Kabul nach Frankreich geflüchtet war.

Hasib A. (22) kam 2015 minderjährig nach Deutschland, hatte sich im Allgäu gut integriert, war dort zur Schule gegangen, gut Deutsch gelernt, in der Gastronomie und als kommunaler Arbeiter im Wertstoffhof gearbeitet und war auf dem Weg in eine Ausbildung. Er ist völlig unbescholten und hatte sich trotz psychischer Probleme nach seiner Flucht mit Hilfe von Therapie bestens integriert.

Ich bin überzeugt, dass Hasib, wenn er in Ihrem schönen Land gelebt hätte, nicht mit Abschiebung bedroht worden wäre.

In Bayern gehen die Uhren anders. Dort und besonders im Regierungs­bezirk Schwaben üblich, wurde ihm nach fragwürdiger Ablehnung seines Asylantrags unverzüglich die Arbeit verboten und der weitere Weg in die Ausbildung verwehrt. Er hatte so wie viele andere junge Afghanen in Bayern keine Chance, die vom Bundesgesetzgeber vorgesehene Wechsel in Beschäftigungs- oder Ausbildungsduldung zu vollziehen und seine Integration fortzusetzen. Die Umsetzung dieses Bundesgesetzes wird von Bayern systematisch torpediert.

So hatte er keinen Schutz mehr vor Abschiebung und flüchtete nach Frankreich, wo viele bayerische Afghanen Anerkennung und Aufenthalt bekommen.

Nach seiner Festnahme sitzt er nun in Ingelheim ein, wo ihn Ihre Haftanstalt in Amtshilfe für Bayern festhalten muss. Ihm droht nächste Woche am 9. Februar von München die Abschiebung nach Afghanistan, wo er keine Angehörigen hat und kaum überleben könnte.

Unseres Wissens gibt es aus Ihrem Land unter Ihrer Regierung keine Abschiebungen von unbescholtenen Afghanen. Sie und Ihre Regierung fördern die Integration und schieben nur schwere Straftäter ab.

Generell sind die Abschiebungen nach Afghanistan wegen der kritischen Sicherheitslage und der Covid-19-Situation hoch umstritten.

Letzte Woche hat sich der EKD-Ratsvorsitzende und Landesbischof Dr. Heinrich Bedford-Strohm zusammen mit dem Präsidenten des Diakonischen Werkes Michael Bammessel gegen die weiteren Abschiebungen in das nach internationaler Einschätzung „gefährlichste Land der Welt“ ausgesprochen.

Ich möchte heute an Sie appellieren, in Berlin darauf einzuwirken, dass diese Abschiebungen, die gegen den Willen der überforderten afghanischen Regierung stattfinden, eingestellt werden. Bitte treten Sie auch an Ihren Parteifreund Heiko Maas heran, dessen Außenministerium bis heute behauptet, die Sicherheitslage lasse solche Abschiebungen noch zu, und gleichzeitig alle deutschen Staatsbürger auffordert, wegen der großen Gefahren unverzüglich das Land zu verlassen. Am 31.01.2021 wurde Afghanistan von der Bundesregierung zum Hochrisikogebiet erklärt. Dennoch ändert der Außenminister seine Einschätzung bisher nicht, auf die sich die bayerischen Regierung beruft.

Besonders eindringlich möchte ich Sie aber bitten, sich für Hasib A. einzusetzen, der sehr verängstigt ist und Todesangst hat. Er ist psychisch schwer angeschlagen. Wirken Sie auf die bayerische Regierung ein, den jungen Mann freizulassen und ihm eine Chance in einer heute eingereichten Petition für einen Aufenthalt zu geben. Wir alle würden uns freuen, wenn Hasib mit Ihrer Hilfe in den Allgäu zurückkehren und bald eine Ausbildung als Koch oder in der Altenpflege beginnen könnte.

Wir brauchen Menschen wie Hasib in unserm Land. Wir alle, Freunde, Betreuerinnen und sein Arbeitgeber werden es Ihnen danken.

Mit herzlichen Grüßen

Stephan Theo Reichel"


Am 3.2. teilte der Baden-Württembergische Verwaltungsgerichtshof in einer Pressemitteilung eine Entscheidung des VGH vom 17. 12.20 Mit, wonach aufgrund der gravierenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage infolge der Corona-Pandemie und der damit drohenden Verelendung derzeit auch keine alleinstehenden, gesunden Männer im erwerbsfähigen Alter nach Afghanistan abgeschoben werden dürfen, wenn sie nicht auf ein funktionierendes soziales oder familiäres Netzwerk oder Vermögen zurückgreifen können oder anderweitige besondere begünstigende Umstände in der Person der Betroffenen vorliegen.

Nach ausführlicher Befragung einer Sachverständigen, die zuvor ein schriftliches Gutachten vorgelegt hatte, und „Auswertung einer Vielzahl von Erkenntnismitteln ist der Senat zu der Überzeugung gelangt, dass sich inzwischen die wirtschaftliche Lage in Afghanistan infolge der COVID-19-Pandemie derart verschlechtert hat, dass ein Rückkehrer aus dem westlichen Ausland keine realistische Aussicht hat, auf dem Tagelöhnermarkt eine Arbeit zu finden, sofern er nicht vor Ort über ein familiäres oder soziales Netzwerk verfügt, das ihm Zugang zum Arbeitsmarkt verschafft. Ohne die Erzielung eines Erwerbseinkommens und ohne versorgendes Netzwerk oder ausreichendes Vermögen ist die Sicherung der eigenen Existenz in Afghanistan indes nicht möglich“ (S. 2). – Damit war nach Auffassung des Gerichts ein nationales Abschiebungsverbot festzustellen. – Es wurde keine Revision zugelassen, lediglich Beschwerde über die Nicht-Zulassung ist möglich.

Das Diakonische Werk empfiehlt:

Auf dieses obergerichtliche Urteil können sich nun auch andere potentiell von Abschiebung bedrohte Afghanen mit entsprechenden Anträgen auf Feststellung nationaler Abschiebeverbote berufen. – Natürlich können mit dieser Begründung auch Asylfolgeanträge gestellt werden, da sich die Situation im HKL massiv verschlechtert hat.

Da der nächste Abschiebeflug nach Informationen einschlägiger Organisationen aber bereits für kommende Woche erwartet wird und bereits etliche Afghanen in Abschiebehaft genommen wurden, sollte nun zügig gehandelt werden (=> Eilrechtsschutz, Anträge auf Haftentlassung).

Ob das Urteil beispielsweise in Bayern juristisch nutzbar ist, wird sich zeigen. Politisch ist es auf jeden Fall sehr wertvoll für uns!


Thomas Ruttig weist erneut auf die anhaltenden Anschlagsserien und die gezielten Morde an Intellektuellen und Journalisten hin, die zu einer „Fluchtwelle der Gebildeten und Aktivisten“ führe:

Laut der afghanischen Journalistenorganisation „Nai“ mussten im letzten Halbjahr landesweit zehn Radiostationen „aus Sicherheitsgründen und wegen finanzieller Probleme“ schließen. Sie berichtete für 2020 von 11 Morden und vier versuchten Morden an Journalisten. 16 weitere wurden bei Angriffen verletzt, 13 zusammengeschlagen, fünf entführt, drei Medieneinrichtungen wurden direkt angegriffen. Das Afghanistan Journalist Center (AFJC) berichtete von 112 Fällen von Gewalt gegen Journalists in 2020, darunter acht Morden, elf Fällen physischer Gewalt, 45 Drohungen, sechs Entführungen und sechs Festnahmen während der Berichterstattung. Die Morden gingen auf das Konto der Taleban, des IS und unbekannter Bewaffneter. Vor allem Festnahmen und Drohungen gingen von Behörden oder örtlichen Politikern bzw Machthabern aus.

https://thruttig.wordpress.com/2021/01/28/kabul-immer-gefahrlicher-fluchtwelle-der-gebildeten-und-aktivisten-hinweis-auf-artikel-bei-taz-und-dlf/

Die Bombenanschläge in der Hauptstadt haben im letzten Jahr um 72% gegenüber 2019 zugenommen: Die Summe der ausgeführten und versuchten Anschläge in 2020 betrug 215, also fast 20 pro Monat. Über das Jahr gab es eine fast kontinuierliche Steigerung von unter 5 solcher Anschläge im Januar bis über 35 im Dezember, im Januar 2021 seien es 36 gewesen.

https://thruttig.wordpress.com/2021/02/02/mordserie-in-kabul-geht-weiter-anschlage-zivile-und-andere-opfer-landesweit/

Das Titelbild zeigt neun afghanische Journalist:innen, die 2020 und 2021 ermordet wurden (Fotos: Tolonews). Mögen sie in Frieden ruhen. Ihr gewaltsamer Tod mahnt uns, weiter mit aller Kraft gegen die Abschiebungen in den Krieg zu kämpfen.

Menschen aus München und Umgebung möchte ich noch einmal an die Demonstration am Sonntag erinnern:

Demonstration durch den Englischen Garten gegen die Sammelabschiebungen nach Afghanistan
Wann: Sonntag, den 07.02.2021, 14 Uhr
Start: Münchner Freiheit
Abschluss: Innenministerium, 16 Uhr

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