Обновление к петицииGerechte Krankenkassenbeiträge für geringverdienende SelbständigeMindestbemessungsgrenze bei 1038,33 Euro im Jahr 2019
Andreas MüllerSaarbrücken, Германия
24 окт. 2018 г.

Ich hatte am Montag nochmal Post vom Bundesgesundheitsministerium im Briefkasten. Darin teilt der Mitarbeiter von Minister Spahn mit, dass die Mindestbemessungsgrundlage im Jahr 2019 bei 1038,33 Euro liegen wird.

„Damit erreichen wir eine Gleichbehandlung der Selbstständigen mit den übrigen freiwillig Versicherten in dieser Frage“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Sabine Dittmar, gegenüber dem Handelsblatt.

https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/versicherungsentlastungsgesetz-mindestbeitrag-fuer-freiwillig-versicherte-wird-staerker-gesenkt/23179546.html?ticket=ST-4166939-Dtm2hgDcVLdp7d0IERkL-ap2

In einem Internet-Beitrag (aktualisiert zuletzt im Juni 2018) heißt es zudem, auch nach dem 1.1.2019, wenn die Mindestbemessungsgrenze gesenkt worden ist, sollte man sich bezüglich einer Ermäßigung an seine Krankenkasse wenden, wenn man noch weniger verdient. Dann aber (und nur dann) wird auch das Einkommen des Partners/der Partnerin berücksichtigt.

https://www.finanztip.de/gkv/freiwillig-versichert/

Bereits im September hatte ich eine Nachricht vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales erhalten, auf die Frage nach Angeboten für Selbständige durch die Bundesagentur für Arbeit. Die Antwort unter folgendem Link möchte ich Euch nicht vorenthalten. Vielleicht hilft es dem ein oder anderen.

https://www.docdroid.net/x3BYMGT/bma.pdf

Скопировать ссылку
WhatsApp
Facebook
Nextdoor
Эл. почта
X