
Nun teilt auch die CDU auf dem Postweg mit, dass sie meine Zuschrift und die beigefügte Anlage (Flyer) dankend erhalten und somit unser Anliegen an die zuständige Arbeitseinheit der Fraktion weitergeleitet hat.
Und die gesundheitspolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen Frau Klein-Schmeink, schreibt per email u. a.: „Ich freue mich auch, dass nun endlich bald die Mindestbemessungsgrenze für Selbständige abgesenkt wird, das war überfällig! Was ihre Petition anbetrifft: Selbstverständlich wurde die wahrgenommen. Sie haben ja auch einiges dafür getan. Es lohnt sich immer, sich für eine gerechte Sache zu engagieren. Die Fachabgeordneten nehmen das auf jeden Fall wahr, und zusätzlich können Menschen, die betroffen sind bzw. von einer Gesetzesänderung profitieren würden, sich an ihre örtlichen Abgeordneten wenden.“ Ich hatte Frau Klein-Schmeink im November 2017 die bis dato gesammelten Unterschriften in Berlin persönlich übergeben.
Und auch die FDP ist mit im Boot und fordert eine Mindestbemessungsgrenze von 450 € … (siehe Quellen-Anhang)
Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 671 - Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen - Di., 18. September 2018, Redaktionsschluss: 10.11 Uhr
01. Beitragssenkung für Selbstständige
Gesundheit/Antrag
Berlin: (hib/PK) Die FDP-Fraktion fordert eine Absenkung der Beiträge für freiwillig versicherte Selbstständige in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Gegensatz zu abhängig Beschäftigten orientierten sich die Beiträge von Selbstständigen mit kleineren Einkommen an der Mindestbeitragsbemessungsgrenze von derzeit monatlich rund 2.283 Euro, heißt es in einem Antrag (19/4320) der Fraktion.
So zahlten Selbstständige mit Einkommen unterhalb dieses Betrags überhöhte Beiträge. Viele dieser Selbstständigen mit geringem Einkommen könnten die Beiträge für die Krankenversicherung nicht aufbringen, weil als Berechnungsgrundlage für die Beitragssätze in der GKV ein fiktives Einkommen von 4.425 Euro im Monat angenommen werde.
Die Abgeordneten fordern nun konkret, die Mindestbeitragsbemessungsgrenze für hauptberuflich Selbstständige auf die Geringfügigkeitsgrenze in Höhe von derzeit 450 Euro abzusenken. Die Beiträge müssten künftig anhand des tatsächlichen Einkommens bemessen werden, sofern dieses die Mindestbeitragsbemessungsgrenze übersteige, aber den für den Kalendertag dreißigsten Teil der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze nicht erreiche.
Die Einkünfte müssten jährlich rückwirkend anhand der Einkommenssteuerbescheide nachgewiesen werden. Die Beitragshöhe für Studenten sollte entsprechend der Mindestbeitragsbemessungsgrenze angepasst werden.
(Die FDP hält demnach aber an den Höchstgrenzen der Beitragszahlung in der GKV für Top-Verdiener fest.)