

Ich bin’s nochmal … zum Thema Altersvorsorge für Selbständige in 2019 ein kleiner Nachtrag:
Der Dachverband von kleinen und mittleren Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern OWUS in Berlin hat sich mit diesem Thema, das auf uns zurollt befasst und dazu einen interessanten Newsletter auf seine Internetseite gestellt.
Lt. Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass die Beitragserhebung zur Rentenversicherung einkommensbezogen erfolgen soll, also vom tatsächlichen Einkommen - mindestens von 450 Euro. Der OWUS fragt in seinem Newsletter daher zu Recht: „In dem Zusammenhang stellt sich die Frage, warum in der Krankenversicherung von Minister Spahn nicht auch auf diese 450 Euro als Mindestbemessungsgrenze abgestellt wird.“
Hier der Link zum Newsletter des OWUS
http://www.owus.de/owus_bb_2011/newsletter/newsletter_07_2018.pdf
Und noch ein Hinweis: Es gibt einen neuen und „sicheren“ Link zu meinem Flyer, ohne dass sich ein Werbefenster öffnet - dies habe ich in meinem vorherigen Update bereits verändert. Wer den Flyer runterladen will, bitte nur den neuen Link verwenden. Hier kann man auch direkt auf Twitter und Facebook teilen.
https://www.docdroid.net/x2kZM6d/flyer.pdf
Ich bitte um Entschuldigung.
Viele Grüße
Andreas