Mise à jour sur la pétitionGerechte Krankenkassenbeiträge für geringverdienende Selbständige#Krankenkassenbeiträge … Wir warten aufs Christkind!?
Andreas MüllerSaarbrücken, Allemagne
21 mai 2018
Der Referentenentwurf des BMG sieht eine neue Regelung zum 1.1.2019 vor. Solange sollen wir warten und bis dahin Monat für Monat überhöhte Beiträge zahlen? Ich habe zum einen erneut bei Frau Kramp-Karrenbauer, Generalsekretärin (CDU), dazu angefragt und hoffe auch zum anderen auf Hilfe von Frau Rehlinger (SPD), Arbeits- und Wirtschaftsministerin des Saarlandes. Vielleicht ließe sich die neue Regelung über den Bundesrat beschleunigen? In 2017 gab es schon mal eine Initiative von 3 Bundesländern (Thüringen unterstützt von Berlin und Brandenburg), um das Thema im Bundesrat zu diskutieren. Und zur Erinnerung: Neben Forderungen von Gewerkschaftern und den Krankenkassen selbst gab es in der Vergangenheit Anträge der Linken und den Grünen in den Bundestag, die Mindestbeiträge für Selbständige zu senken, auch FDP und SPD forderten das in ihren Parteiprogrammen. Die AfD bezieht zum Thema Solo-Selbständige und die Krankenkassenbeiträge keine Position, zumindest habe ich im Internet nix gefunden. Siehe im Artikel: https://www.swr.de/swraktuell/solo-selbststaendige-auf-direktem-weg-in-die-altersarmut/-/id=396/did=20308946/nid=396/1i5x7ur/index.html „Das sagen die Parteien dazu“ Im Anschluss das Schreiben an die Generalsekretärin der CDU und der Link zum Referentenentwurf des BMG Betr.: Neuregelung der Krankenkassenbeiträge für Selbständige Sehr geehrte Frau Kramp-Karrenbauer, ich habe zwischenzeitlich den Referentenentwurf des BMG gelesen. Natürlich wird es für viele Selbständige eine finanzielle Verbesserung sein, aber natürlich nicht für alle und die Regelung geht nicht weit genug. Aber es ist ein erster Schritt für eine gerechtere Lösung, nachdem Jahrzehnte lang nichts passiert ist. Zu Ihrer Info: Voraussichtlich wird es in Kürze einen Fernsehbeitrag des saarländischen Rundfunks in Plusminus geben, der weiteren Handlungsbedarf aufzeigen wird. Ich wende mich heute erneut an Sie mit der Frage, warum die Umsetzung erst zum 1.1.2019 erfolgen soll? Dann müssen ich und alle Betroffenen noch das ganze Jahr die überhöhten Krankenkassenbeiträge zahlen! Die Frage nach dem Vermögen und der Bedarfsgemeinschaft entfällt mit der neuen Regelung, das ist gut. Für mich persönlich kommt dies allerdings zu spät, da ich von überproportional hohen Beiträgen betroffen war, weil ich Rücklagen hatte und so ehrlich war, dies anzuzeigen. Im Übrigen enthielten meine Krankenkassenbescheide keinen Hinweis, dass es die Möglichkeit gab, die Beiträge zu ermäßigen. Ich selbst habe allein in den Jahren 2013 bis 2017 ca. 23.000 € an die Krankenkasse gezahlt, etwa ein Drittel meines Einkommens aus meiner selbständigen Tätigkeit. Ich habe von Rücklagen gelebt und mit der Hilfe von Eltern und Freunden. Immer wieder wollen Menschen anderen suggerieren, sie seien selbst schuld an ihrem Schicksal. Ich möchte Ihnen kurz meine Lebenswirklichkeit darlegen, und wahrscheinlich könnten ganz viele Menschen in Deutschland ähnliches schildern. Das letzte Mal war ich im Urlaub irgendwann vor 2006. In den letzten 10 Jahren war ich einmal im Kino und einmal im Theater. Einen Restaurantbesuch gab es das letzte Mal vor Weihnachten. Regelmäßige Inspektionen für mein Auto spare ich mir aufgrund meines geringen Einkommens schon seit langem, obwohl ich ein Fahrzeug für meine selbständige berufliche Tätigkeit dringend benötige und es stets funktionsfähig sein muss… Ich bin 49 Jahre alt und kriege keinen Job mehr, der einigermaßen gut bezahlt ist. Über die Arbeitsbedingungen bei einem deutschen Lebensmittel-Discounter, möchte ich nur so viel sagen, dass ich und andere dort als Filialleiter täglich mindestens 12 Stunden gearbeitet hatten, aber nur 9 Stunden wurden vergütet – das war vor 20 Jahren, aber Betriebsräte sind dort heute noch rar. Bereits im Alter von 36 J. rutschte ich in die Zeitarbeit. Zuvor hatte ich meine Tätigkeit als Filialleiter im Angestelltenverhältnis bei der Deutschen Post mit Erhalt einer Abfindung aufgegeben, weil trotz der Milliardengewinne des Unternehmens ein immenser Personalabbau und Filialschließungen seitens eines Vorstands beschlossen wurden, dessen Vorstandsvorsitzender anderthalb Jahre nach meinem Ausscheiden durch Steuerhinterziehungen in Höhe von 1,5 Mio. Euro auffallen sollte und zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Auch ein eigenfinanzierter einjähriger Abend-Kurs bei der IHK (Finanzbuchhaltung, sehr guter Abschluss, Kursgebühr 1.800 €) hatte mir zu der Zeit keine Perspektive gebracht, da ich keinen Einstieg in diesen Beruf fand. Ich bin vor 10 Jahren wegen einer Arbeitsstelle von Koblenz nach Saarbrücken gezogen, um den Job als Zeitarbeiter mit einem Stundenlohn von 7,20 € aufgeben zu können. Als Filialleiter in einer Saarbrücker SB-Bäckereifiliale konnte ich die Umsätze steigern. Allerdings war der Betrieb ein Jahr später insolvent, weil der Inhaber spielsüchtig war und die Umsätze in der Spielothek verballert hatte. Und als ich aus meiner 23 qm großen Wohnung, meine erste Wohnung in Saarbrücken, auszog, für die ich regelmäßig 9 Monate lang eine verhältnismäßig hohe Miete gezahlt hatte, bekam ich die Kaution und die zu viel gezahlten Nebenkosten NICHT zurück, weil der Vermieter Insolvenz angemeldet hatte! Vor etwa anderthalb Jahren hatte ich mich aufgrund meiner Notlage bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend gemeldet, vergeblich, ich hatte um einen Beratungstermin an einem Montag gebeten, der ist quasi mein freier Tag. Ich bekam dann einen Termin an einem anderen Wochentag. Als ich um einen neuen Termin bat, ich aber nach ein paar Wochen keinen neuen Termin erhalten hatte , da musste ich auf Nachfrage bei der Hotline der Agentur erfahren, dass mich die Arbeitsvermittlerin ohne mein Wissen einfach aus dem System abgemeldet hatte, reine Willkür, wie ich finde, denn scheinbar wollte sie bestimmen, an welchem Tag ich im Amt zu erscheinen habe… Wenn ich ans älter werden denke, wird mir anders. Ich hätte lieber einen Teil der Krankenkassenbeiträge in meine Altersvorsorge gesteckt. Zum jetzigen Zeitpunkt ist abzusehen, dass ich spätestens im Alter auf Sozialhilfe angewiesen sein werde. Nach einem Besuch bei der Rentenberatung denke ich darüber allerdings besser gar nicht nach. Und was ist, wenn wir Selbständigen krank werden? Wir bekommen keine Lohnfortzahlung, erst ab der 43. Woche gibt es die Möglichkeit, Krankengeld zu bekommen ... wohl dem, der ein gutes Einkommen hat. Bleibt zu hoffen, nicht ernsthaft krank zu werden. (Hier erneut der Hinweis auf den künftigen Beitrag in Plusminus). Frau Kramp-Karrenbauer, ich sehe keinen Grund, warum die Regelung für die Selbständigen erst zum 1.1.2019 in Kraft treten soll. Wenn es in der Vergangenheit bspw. um Bundeswehr-Einsätze ging, konnten Gesetzesänderungen ganz schnell umgesetzt werden, auch mit der Abstimmung vor Weihnachten über automatische Diätenerhöhungen ging das ganz fix - da gab es noch nicht mal eine Bundesregierung und auch keine Fachausschüsse. Ich möchte Sie bitten, sich für eine zügige Umsetzung stark zu machen, um geringverdienende Selbständige finanziell schnell zu entlasten - eigentlich dürfte das noch vor der Sommerpause möglich sein, wenn man das will! Mit freundlichen Grüßen Andreas Müller Blumenhändler auf dem Wochenmarkt in Saarbrücken Link zum Referentenentwurf https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/G/GKV-VEG_RefE_Versichertenentlastungsgesetz_190418.pdf
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