Petition updateGerechte Krankenkassenbeiträge für geringverdienende SelbständigeDas ARD-Wirtschaftsmagazin PlusMinus sucht kurzfristig #Selbständige für einen Fernsehbeitrag

Andreas MüllerSaarbrücken, Germany
May 14, 2018
Liebe Unterstützer*innen, liebe Mitbetroffene!
Auch die Generalsekretärin der CDU, Frau Kramp-Karrenbauer, hat auf meine Mail persönlich geantwortet. Das Gesetz zur Absenkung der Mindestbeitragsbemessungsgrenze auf 1142 € für hauptberuflich Selbständige soll zum 1.1.2019 in Kraft treten. Die Antwort von Frau Kramp-Karrenbauer füge ich unten bei.
Das ist wirklich ein großer Schritt in die richtige Richtung, nachdem jahrzehntelang nichts passiert ist. Natürlich geht diese Regelung für viele Betroffene nicht weit genug. Da bleibt abzuwarten, ob die weitergehende Forderung aus meiner Bundestagspetition auch den Bundestag erreicht.
Und hier noch ein Aufruf an Selbständige, deren Einkommen unterhalb der neuen Mindestbemessungsgrenze von 1142 € liegt:
Die Wirtschaftsredaktion des Saarländischen Rundfunks plant für das ARD-Wirtschaftsmagazin PlusMinus einen Beitrag über die hohen Belastungen durch Kassenbeiträge von Selbstständigen mit Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze, auch nach der angekündigten Halbierung!
In diesem Zusammenhang sucht die ARD Selbstständige, die ihre Situation vor der Kamera schildern.
In dem Beitrag will PlusMinus auch auf die Situation beim Krankengeld eingehen. Selbstständige, die Krankengeld beziehen, sind in dieser Zeit nur in Höhe des tatsächlichen Einkommens von Beiträgen befreit, für die Differenz zur Bemessungsgrenze müssen weiter Beiträge entrichtet werden. Auch dazu werden Selbstständige gesucht.
Rückmeldungen, möglichst bis morgen, Dienstag 15.05.2018 per Email an plusminus@sr.de mit Betreff: „Krankenversicherung Selbstständige“.
Betroffene, bitte meldet Euch beim SR!
Viele Grüße aus Saarbrücken
Andreas Müller
Schreiben von Frau Kramp-Karrenbauer:
Berlin, im Mai 2018
Sehr geehrter Herr Müller,
für Ihre E-Mail vom 19. April 2018 danke ich Ihnen sehr herzlich. Ihre Ausführungen habe ich mit Interesse gelesen.
Sie rennen mit Ihrem Anliegen bei der CDU Deutschlands offene Türen ein. Denn der Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn MdB, hat inzwischen den Referentenentwurf eines Versichertenentlastungsgesetzes (GKV-VEG) vorgelegt. Mit dem Gesetz soll – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – u. a. die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für Selbstständige abgesenkt werden. Wie Sie sicherlich wissen, zahlen hauptberuflich Selbstständige ihre Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Basis einer Mindestbeitragsbemessungsgrundlage. Diese wird anhand der Bezugsgröße jährlich angepasst. Der Mindestbeitrag entspricht dem 40. Teil dieser Bezugsgröße. Da viele Kleinunternehmer damit finanziell überfordert sind, wird der Mindestbeitrag auf den 80. Teil der Bezugsgröße halbiert. Das entspricht im Jahr 2018 einer Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von monatlich 1.142 Euro (anstatt 2.284 Euro), was einen durchschnittlichen Mindestbeitrag von monatlich 171 Euro bedeutet. Damit werden Kleinunternehmer jährlich um 800 Mio. Euro entlastet. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Mit freundlichen Grüßen
Annegret Kramp-Karrenbauer
DIE GENERALSEKRETÄRIN
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