Aus dem Bericht der Ärzte Zeitung:
"..Wohin mit den Gesundheitsdaten? Der Bremer Ärztetag diskutierte die Opt-out-Regelung bei der elektronischen Patientenakte (ePA). Und er machte außerdem seinem Ärger über die schleppende Digitalisierung Luft. "..heute sind wir enttäuscht“, sagte der Vorsitzende des Ausschusses „Digitalisierung in der Gesundheitsversorgung“ der Bundesärztekammer (BÄK). Die Digitalisierung sei als Tiger abgesprungen und als Bettvorleger gelandet. „Die Digitalisierung stellt uns nicht zufrieden“, resümierte Bobbert..."
Opt-out-Regelung bedeutet:
Seit dem 1. Januar 2021 ist in Deutschland die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Versicherten in gesetzlichen Krankenkassen verfügbar. In der ePA können die Anamnese, Behandlungsdaten, Medikamente, Allergien und weitere Gesundheitsdaten zentral gespeichert werden. Bisher waren die Nutzer der ePA eher als Versuchskaninchen zu bezeichnen, denn man konnte als Patient nicht festlegen, wer welches Dokument einsehen kann. Der Zahnarzt hatte Zugriff auf die Behandlungsdaten des Endokrinologen und umgekehrt. Die Idee, dass der Patient die alleinige Kontrolle über seine Daten besitzt und entscheidet, wer darauf zugreifen darf, wird wohl erst ab diesem Jahr realisiert. Opt-out-Regelung in diesem Zusammenhang bedeutet, dass den Patientinnen die ePA automatisch zugewiesen wird und diese dann aktiv widersprechen müssen, falls sie ihre persönlichen Daten nicht preisgeben möchten.
Datenschutz in Gefahr
Psychisch erkrankte Patienten könnten mit der Regelung nicht zurechtkommen, kritisierte eine Delegierte. Ärztinnen und Ärzte müssten die Patientendaten schützen, statt sie weiterzugeben.Birgit Wulff aus Hamburg erinnerte an den geplanten EU-Gesundheitsdatenraum. „Da ist ein direkter Zugang zu den ePA-Daten geplant“, mahnte Wulff. Käme die Initiative durch, könnte eine Polin, die im Ausland ihre Schwangerschaft abbrechen will, von einem polnischen Staatsanwalt grenzüberschreitend verfolgt werden.
Technisch ist die ePA in die Telematik-Infrastruktur des Gesundheitswesens (TI) eingebettet, die sich bereits mehrfach nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat. Hier einige Berichte:
Warum 80.000 Arztpraxen ihre Verbindung zur Telematik verloren https://www.heise.de/news/Analyse-Warum-80-000-Arztpraxen-ihre-Verbindung-zur-Telematik-verloren-4842866.html
Apotheken: Wie Sicherheitsforscher das Impfzertifikats-Portal kompromittierten
Schutz von Patientendaten: Informatiker befürworten Verfassungsklage+
rC3: Es krankt an der Sicherheit im Gesundheitswesen
https://www.heise.de/news/rC3-Es-krankt-an-der-Sicherheit-im-Gesundheitswesen-5001060.html
Sicherheitsmängel in Kartenterminals in Arztpraxen und Krankenkassen-Apps
https://www.heise.de/news/Sicherheitsmaengel-in-Kartenterminals-und-Krankenkassen-Apps-4992086.html
Insgesamt ist mein Vertrauen in die TI bzw. ePA gering. Nicht, weil ich den technischen Fortschritt ablehne, sondern weil die Umsetzung den hohen Anforderungen (Schutz der Patientendaten) einfach nicht gerecht wird. Deshalb lehne ich den Anschluss an die Telematikinfrastruktur ab und werde sanktioniert! Ich sehe das höhere Rechtsgut, die Souveränität und Entscheidungsfreiheit für Patientinnen und die Ärzteschaft mit dieser dysfunktionalen Technik in Gefahr. Dem Argument, dass dadurch wichtige Daten für die Forschung verloren gingen ist zu entgegnen, dass die Anhäufung von ungefilterten Massendaten zu Fehlinterpretationen führen. Diese Tatsache wurde bereits in mehreren Publikationen nachgewiesen.