Kritik
Orthopäden und Unfallchirurgen fordern TI-Betriebsstopp
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) will nicht länger in „veralteten Elektroschrott“ investieren. Er fordert eine sofortige Aussetzung der Telematikinfrastruktur (TI) und der damit verbundenen Sanktionen – und auch einen Konnektoraustausch auf eigene Kosten lehnt er ab.
Dr. Karsten Braun fordert einen sofortigen Stopp der Telematikinfrastruktur.©Udo Schäfer
„Die TI-Datenautobahn ist marode – eine sofortige Betriebsprüfung ist vonnöten“, schreiben die Orthopäden und Unfallchirurgen in einer Mitteilung. Ein Stopp der TI und aller Sanktionen sei nötig – außerdem ein „TÜV-Siegel“ für alle künftigen TI-Strukturen.
Die Kassen sollten keine weiteren TI-Experimente mit störanfälligen und nicht zeitgemäßen Konnektoren finanzieren, so der Vorsitzende des BVOU-Pressereferats Dr. Karsten Braun. „Fehler dürfen gemacht werden, aber bitte kein zweites Mal.“ Bei der hohen Ausfallquote der TI sehe er die Gesundheitsversorgung der Patienten „ernsthaft gefährdet“, sofern bei Medikamentenrezept und Krankmeldung weiterhin dieselbe störanfällige Technik zum Einsatz komme.
Vertragsarztpraxen, die an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind, müssen schon bald ihre Konnektoren austauschen, wie kürzlich bekannt wurde. 130.000 Geräte sind betroffen. Wie der BVOU schreibt, würden Fachmagazine von dreistelligen Millionenbeträgen sprechen, die für den Konnektortausch fällig werden. „Wir Vertragsärzte lehnen einen Konnektortausch auf unsere Kosten ab, da es bisher keine einzige TI-Anwendung gibt, von der Arztpraxen oder Patientinnen und Patienten in relevantem Ausmaß profitieren. Vorhandene Anwendungen sind umständlich und schlecht in die Arztsoftware integriert“, so Braun. Der TI-Betrieb funktioniere nicht mit der erforderlichen Betriebssicherheit, sei unzureichend getestet und von Anfang an seien Datensicherheitsprobleme aufgetaucht. „Daran werden auch ausgetauschte Konnektoren nichts ändern.“
Nach Auffassung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) falle die Finanzierung von Ersatzbedarf ohnehin in die Zuständigkeit der Krankenkassen, faktisch war aber schon deren Erstattung für TI-Erstinvestitionen in den Praxen nicht kostendeckend. Weil der Vorteil durch TI-Anwendungen aber für die Krankenkassen gering sei, in den Praxen aber zu katastrophalen Zuständen führe, fordere Braun auch die Krankenkassen zu einem wirtschaftlichen Umgang mit den Versichertengeldern auf: „Krankenkassen sollten keine Förderung von Elektroschrott in Praxen übernehmen. Versichertenbeiträge sind auch nicht dazu da, mit aktionistischen Digitalisierungsprojekten die IT-Branche zu subventionieren, die beim Thema TI seit Anfang an Milliardengeschäfte macht.“ Auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und das elektronische Rezept führten zu Problem.
22.03.2022, 13:59, Autor: mh
Quelle : ÄND https://www.aend.de/article/217340