Praxen ohne TI-Konnektor
Hat ein Arzt den Konnektor für die Telematikinfrastruktur (TI) in seiner Praxis nicht installiert, muss er Honorarabzüge durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung hinnehmen. Die Organisationen MEDI GENO Deutschland und MEDI Baden-Württemberg hatte eine Klage von Ärzten gegen diese Strafmaßnahmen unterstützt. Doch in erster Instanz war sie nicht erfolgreich. Das Sozialgericht Stuttgart hat die Klage nun abgewiesen. Hoffnungsschimmer für die Kläger: Die Berufung zum Landessozialgericht ist wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens zugelassen.
Baumgärtner: "Wir brauchen eine sinnvolle Digitalisierung im Gesundheitswesen, die ohne Zwang und Strafen auskommt.“©MEDI
Im Rahmen der Klage hatten die Ärzte betont, dass die Regelungen zum TI-Anschlusszwang zumindest in der 2019 geltenden gesetzlichen Ausgestaltung gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen habe – und daher auch kein Honorarabzug vorgenommen werden könne. Die vielen Sicherheitspannen in der TI und die inzwischen vom Gesetzgeber (z. B. im Herbst 2020 im Rahmen des Patientendatenschutzgesetz) vorgenommenen gesetzlichen Nachbesserungen seien Nachweise für die damals untragbare Situation.
„Das Gericht hielt die Position des Klägers zwar für nachvollziehbar, schloss sich jedoch den klägerischen rechtlichen Argumenten im Ergebnis nicht an und sah die daten- und verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen auch in der Gesetzesfassung von 2019 als gewahrt und damit den Honorarabzug für durchsetzbar an. Die detaillierte schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts ist nun abzuwarten“, berichtet MEDI in einer ersten Stellungnahme am Freitag über die Entscheidung des Gerichts.
(..)
MEDI will Kampf fortsetzen – "gerichtliche Klärung in der nächsten Instanz"
Trotz der erstinstanzlichen ablehnenden Entscheidung vertreten MEDI GENO und MEDI Baden-Württemberg nach eigenen Aussagen „weiterhin nachdrücklich die Position, dass die Anschlusspflicht an die Telematikinfrastruktur vor dem Hintergrund der von den Klägern geltend gemachten datenschutzrechtlichen Unzulänglichkeiten und der Sicherheitsmängel der TI-Struktur am Ende keinen Bestand haben kann“. Auf die vielfachen Sicherheitsmängel sei das Gericht trotz detailliertem Klägervorbringen und vom Kläger eingeholter Gutachten nicht eingegangen.
MEDI-Vorstandsvorsitzender und Klageführer Dr. Werner Baumgärtner unterstrich nach der Klageabweisung noch einmal seine Haltung, dass „keine Haftung übernommen werden kann für Komponenten, die unter Zwang in den Praxen installiert werden müssen, ohne diese wirklich prüfen zu können“. Der MEDI-Chef weiter: „Dass die Praxen in der Pandemie mit zweieinhalb Prozent Honorarabzug bestraft werden, weil sie den unsicheren Konnektor nicht installieren wollen, ist unzumutbar. Wir brauchen eine sinnvolle Digitalisierung im Gesundheitswesen, die ohne Zwang und Strafen auskommt.“ Baumgärtner kündigte an, die Sache weiter verfolgen zu wollen: „Es ist unverständlich, dass das Sozialgericht Stuttgart trotz einer Verfahrensdauer von zwei Jahren die technischen Sicherheitsmängel der TI-Konnektoren nicht näher betrachtet hat, weswegen die gerichtliche Klärung in der nächsten Instanz fortgesetzt werden muss.“
28.01.2022, 07:30, Autor: js
Liebe Patientinnen und Patienten,
es gibt bereits viele Kolleginnen und Kollegen, die aus den o.g. Gründen Ihre Kassenzulassungen abgegeben haben. Gerade im hausärztlichen Bereich entstehen dabei nicht unerhebliche Lücken in der Versorgung.
TI ist eine unsichere Technik und höchst anfällig für Hacker. Sie stört empfindlich die reibungslose Versorgung. Warum soll man etwas kaufen, was nicht funktioniert?
Den Bürgern und damit auch den Ärzten wird gar keine Wahl gelassen unter ein Nicht-Anschluss der Komponenten bedeutet Strafen.
Ich lehne diese Form der Digitaliserung ab. Helfen Sie uns!