
In einem Referentenentwurf wird über die Entlastung beim Datenschutz rund um die Telematikinfrastruktur berichtet.
Bei der Erhebung und Verarbeitung digitaler Daten sind Ärzte*innen in Praxen wie auch andere Berufsbereiche gesetzlich dazu verpflichtet, eine Datenschutzfolgeabschätzung nach EU Vorschrift zu erarbeiten. Im Falle eines Datenverlustes werden Maßnahmen beschrieben, wie in einem solchen Szenario zu handeln ist und wie man einen solchen Verlust verhindert.
Eine solche Datenschutzfolgeabschätzung fehlt bisher für die Telematikinfrastruktur. Um seine geplanten Vorhaben, wie die elektronische Patientenakte (ePA), elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und das eRezept, durchzusetzen und gesetzlich zu legitimieren, will Gesundheitsminister Spahn den Datenschutz aufweichen und am liebsten ganz abschaffen.
Auszug aus dem ÄND-Artikel (Ärztenachrichtendienst)
"Drittes Digitalisierungsgesetz soll Entlastung beim Datenschutz bringen
Entlastung beim Datenschutz rund um die Telematikinfrastruktur (TI) und einen „Zukunftskonnektor“ stellt der Referentenentwurf zum Digitale Versorgung und Pflege Modernisierungs-Gesetz – (DVPMG) in Aussicht.
Ärzte sollen von der Datenschutzfolgeabschätzung befreit sein. So sieht es der Referentenentwurf vor.
Während die Koalition am Dritten Bevölkerungsschutzgesetz arbeitet, hat das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf zu Jens Spahns drittem Digitalisierungsgesetz ausgearbeitet. Zwei Eckpunktepapiere haben bereits Einzelheiten angedeutet. Doch der Entwurf, der dem „änd“ vorliegt, geht deutlich darüber hinaus.
„Ziel ist weiterhin die sukzessive sichere digitale Vernetzung aller Akteure des Gesundheitswesens“, heißt es in dem Referentenentwurf. Dem Wortlaut nach zielt das Gesetz auf „eine Integration der einzelnen bereits etablierten digitalen Bestandteile der Versorgung zu nutzerfreundlichen Prozessen. Ziel muss es sein, die menschliche Beziehung zwischen Arzt und Patient durch die Digitalisierung nicht nur zu unterstützen, sondern vielmehr durch intensivere Kommunikation und Kooperation zu stärken und auf eine neue Ebene zu bringen“, so der Referentenentwurf .
In den Eckpunktepapieren war bereits von Sicherheitsprüfungen für Apps auf Rezept, Terminvermittlung für Online-Sprechstunden und die Einbindung von Pflege, Heil- und Hilfsmittelerbringern in die Telematik-Infrastruktur zu lesen. Auch die Pläne für die internationale Nutzung des E-Rezepts und eines erweiterten Notfalldatensets sind bereits bekannt.
Ärzte müssen keine Datenschutz-Folgeabschätzung mehr vornehmen
Neu ist nun im Referentenentwurf die Rede davon, dass der Gesetzgeber die Datenschutz-Folgeabschätzung für die Verarbeitung personenbezogener Daten mittels der Komponenten der TI „zum Zweck der Entlastung der Leistungserbringer“ im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens selbst vornehmen will. Die Datenschutz-Folgeabschätzung des BMG ist dem Referentenentwurf als Anlage beigefügt.
Ärzte und andere Leistungserbringer sind damit laut Begründung zum Referentenentwurf „hinsichtlich der standardmäßig in den Komponenten der dezentralen Telematikinfrastruktur durchgeführten Verarbeitungsvorgänge von ihrer Pflicht zur Durchführung einer eigenen Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 Absatz 1 bis 7 der DSGVO befreit“. Die Pflicht der Leistungserbringer zum Ergreifen von Maßnahmen, die sich aus der Datenschutz-Folgenabschätzung ergeben, bleibe dagegen unberührt..."
16.11.2020, 22:32, Autor: am Quelle: https://www.aend.de/article/208954
Liebe Patientinnen und Patienten, wollen Sie das wirklich hinnehmen?
Stimmen Sie gegen die Telematik, die Leidtragenden sind am Ende Sie!