Liebe Unterstützer*innen,
am 13.11.2020 haben wir Herrn Bundesminister Jens Spahn erneut angeschrieben und um einen Termin gebeten, um ihm die bis dahin mehr als 11.000 eingegangenen Unterschriften zu überreichen und mit ihm über die schwierige Situation der Vorsorge- und Rehabilitationskliniken zu sprechen. Leider wurde unser Anliegen unter Verweis auf seine intensive terminliche Einbindung in den nächsten Monaten abgelehnt.
Zwischenzeitlich wurde das Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) in Kraft gesetzt. Dieses sieht unter anderem vor, dass für Rehakliniken im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie rückwirkend ab dem 01.10.2020 Personal- und Sachkosten sowie fehlende Einnahmen durch Minderbelegung zwischen den Vertragspartnern auf Landesebene verhandelt werden mit dem Ziel, die Leistungsfähigkeit der Einrichtungen bei wirtschaftlicher Betriebsführung zu sichern.
Bisher ist jedoch keine Bereitschaft der Krankenkassen zu erkennen, das GPVG zeitnah und konstruktiv auf der Verhandlungsebene mit den Vertragspartnern umzusetzen; vielmehr wird das GPVG als gesetzliche Grundlage nur für den hygienebedingten Mehraufwand, nicht aber für die pandemiebedingte Minderbelegung interpretiert.
Vor diesem Hintergrund wurden die Ausgleichszahlungen durch den Bund erneut kurzfristig verlängert - allerdings nur bis zum 28.02.2021. Das Bangen der Kliniken, von denen viele mit reduzierter Belegung arbeiten oder im zweiten Lockdown ihren Betrieb vorübergehend einstellen mussten, geht also weiter.
Das BMG wurde mit Unterstützung einzelner Politikerinnen und Politiker aufgefordert, für eine gesetzeskonforme Umsetzung des GPVG durch die Krankenkassen zu sorgen. Derzeit warten wir auf eine entsprechende Verlautbarung und hoffen, dass eine tragfähige Lösung vorgelegt wird. Damit die Vorsorge- und Rehakliniken den Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen auch weiterhin zur Verfügung stehen.