Petition updateDen Beruf der Hebamme retten - Mit nur fünf Forderungen an die PolitikNeueste Nachricht: ein niederschmetternder Beschluß

Birgit PrzyrembelDU-Hamborn, Germany
Feb 28, 2016
Die vom Hebammenverband beantragte einstweilige Verfügung gegen den Schiedspruch wurde nun abgewiesen! Und ein Urteil des Sozialgerichts kann noch lange nicht erwartet werden.
D.h. z.B. daß tatsächlich jetzt schon - mindestens erstmal, bis das Berliner Sozialgericht über die Klage des Hebammenverbandes beschieden hat - Frauen ab Errechnetem Geburtstermin + 3 Tagen nicht mehr ohne ärztliche Genehmigung außerklinisch gebären dürfen. Das bedeutet Fremdbestimmung für die Frau, und beschneidung der Befugnisse der Hebamme, entgegen den vom Gesetz der Hebamme zugeschriebenen Kompetenz.
Noch einmal klar ausgedrückt: ein Arzt, zu dessen Ausbildungsgang und Berufsbild die außerklinische Geburtshilfe nicht gehört, darf jetzt der Hebamme und auch der werdenden Mutter Vorschriften machen zur Gestaltung der Geburtssituation, in die er gar nicht involviert ist.
Es ist ein Skandal, daß Versicherungskaufleute über einen Gebührenvertrag die Hebammen hindern, ihren Beruf gemäß Hebammengesetz zum Schutz von Mutter und Kind auszuüben.
Bitte macht Euch stark für die Rechte von Mutter und Kind!
Werbt bei allen aus Euren privaten Netzwerken für das Anliegen, daß die Politik dafür sorgen muß, daß Hebammen ihr Berufsrecht lt. Gesetz wieder ungehindert ausüben können.
Alle, auch Kinderlose, Alte und Junge, sind noch mit Hilfe ihrer Hebamme zur Welt gekommen - helft mit, daß das so bleiben kann.
Ein guter Start auf dieser Erde ist die wichtigste Ressource für einen gesunden Lebenslauf.
Eure Kinder, Schwiegerkinder, Enkel, Nichten und Neffen werden es Euch danken!
Mit besorgten Grüßen
Birgit Przyrembel
Hebamme und selbst Mutter
www.hebamme-bp.de
Copy link
WhatsApp
Facebook
Nextdoor
Email
X