Gewissenfreiheit auch bei der Steuerzahlung


Gewissenfreiheit auch bei der Steuerzahlung
Das Problem
Wir sind Menschen, die es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, Steuern zu zahlen, die für Militär, Rüstung und sogar Krieg verwendet werden.
Wir wollen nicht weniger Steuern zahlen, sondern das Recht bekommen, zwischen „Militärsteuer“ und „Zivilsteuer“ zu wählen. Das Grundgesetz garantiert die Gewissensfreiheit (Art. 4 (1)) und Befreiung vom Kriegsdienst mit der Waffe (Art. 4 (3)). Wir wollen analog die Befreiung vom Kriegsdienst mit der Steuer.
Um auch in diesem grundlegenden Punkt die Gewissensfreiheit zu verwirklichen, haben wir den Entwurf eines Zivilsteuergesetzes formuliert. Danach werden alle Kosten für Verteidigung, Rüstung, Forschung etc. in dem Sondervermögen „Bundesmilitärfonds“ zusammengefasst. Den allgemeinen Haushalt - ohne den bisherigen Verteidigungshaushalt - nennt unser Gesetzentwurf „Zivilhaushalt“. Die Steuerzahlenden sollen bei ihrer Steuererklärung wählen, ob ihr Steuergeld ausschließlich in den Zivilhaushalt fließt oder wie bisher in beide Haushaltsteile. Zwei fachjuristische Gutachten bestätigen die Verfassungskonformität unseres Zivilsteuergesetzes.
Das Problem
Wir sind Menschen, die es nicht mit ihrem Gewissen vereinbaren können, Steuern zu zahlen, die für Militär, Rüstung und sogar Krieg verwendet werden.
Wir wollen nicht weniger Steuern zahlen, sondern das Recht bekommen, zwischen „Militärsteuer“ und „Zivilsteuer“ zu wählen. Das Grundgesetz garantiert die Gewissensfreiheit (Art. 4 (1)) und Befreiung vom Kriegsdienst mit der Waffe (Art. 4 (3)). Wir wollen analog die Befreiung vom Kriegsdienst mit der Steuer.
Um auch in diesem grundlegenden Punkt die Gewissensfreiheit zu verwirklichen, haben wir den Entwurf eines Zivilsteuergesetzes formuliert. Danach werden alle Kosten für Verteidigung, Rüstung, Forschung etc. in dem Sondervermögen „Bundesmilitärfonds“ zusammengefasst. Den allgemeinen Haushalt - ohne den bisherigen Verteidigungshaushalt - nennt unser Gesetzentwurf „Zivilhaushalt“. Die Steuerzahlenden sollen bei ihrer Steuererklärung wählen, ob ihr Steuergeld ausschließlich in den Zivilhaushalt fließt oder wie bisher in beide Haushaltsteile. Zwei fachjuristische Gutachten bestätigen die Verfassungskonformität unseres Zivilsteuergesetzes.
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Petition am 8. Februar 2021 erstellt