Ghetto-Renten Gerechtigkeit Jetzt!

Ghetto-Renten Gerechtigkeit Jetzt!

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Unser Ziel ist die sofortige Zahlbarmachung von Ghetto-Renten an alle hochbetagten Überlebenden der deutschen Vernichtungspolitik, deren Arbeitskraft in einem Ghetto während des Nationalsozialismus ausgebeutet wurde. Und zwar jetzt und unabhängig davon in welches Staatsgebiet es den oder die Ghetto-Überlebende später verschlagen hat. Die wenigen noch Überlebenden sind oft von Altersarmut betroffen und benötigen unsere aktive soziale und erinnerungspolitische Unterstützung.
Wir haben die Initiative Ghetto-Renten Gerechtigkeit Jetzt! ins Leben gerufen, um durch diese Petition den gemeinsamen Forderungen des Verbands der Jüdischen Glaubensgemeinden in Polen (Zwiazek Gmin Wyznaniowych Zydowskich w Polsce) und der Vereinigung der Roma in Polen (Stowarzyszenie Romów w Polsce) Nachdruck zu verleihen.
Wir fordern die sofortige Verankerung einer subsidiären Wartezeiterfüllung im ZRBG, soweit diese nicht bereits durch andere Beitragszeiten oder durch Ersatzzeiten erfüllt ist! Nur so können unstrittig erworbene Ghetto-Beitragszeiten für alle ehemaligen Ghetto-Beschäftigten in Form einer Ghetto-Rente zahlbar gemacht werden!
Darüber hinaus fordern wir die Anerkennung der gesamten Zeit der NS-Verfolgung als verfolgungsbedingte, rentenrechtlich anrechenbare Ersatzzeit für alle Ghetto-Beschäftigten unabhängig vom Alter der Ghetto-Beschäftigten! Bis heute werden NS-Überlebende, die als Kinder vor Vollendung ihres 14. Lebensjahres in Ghettos beschäftigt wurden, von der Ghetto-Rente ausgeschlossen, weil die NS-Verfolgung der sie während der Ghetto-Beschäftigung ausgesetzt wurden, von der Bundesrepublik nicht als Ersatzzeit anerkannt wird.
Voraussetzung für eine Ghetto-Rente gemäß dem im Jahre 2002 verabschiedeten Ghetto-Renten-Gesetz (ZRBG) ist neben dem Erreichen der Regelaltersgrenze von 65 Jahren grundsätzlich auch die Erfüllung einer Mindestversicherungszeit in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Diese beträgt fünf Jahre (= 60 Monate).
Doch viele Ghetto-Überlebende können diese Mindestversicherungszeit nicht erfüllen.
Dies betrifft insbesondere Roma in Osteuropa, die aufgrund von Mehrfach-Diskriminierungen auch nach der Befreiung keine zusätzlichen in Deutschland anrechenbaren Versicherungszeiten erwerben konnten, um etwaige Lücken in der Wartezeit aufzufüllen. Betroffen sind auch Personen, die noch als Kinder im Ghetto arbeiten mussten und da sie das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, keinen Anspruch auf Anrechnung sog. verfolgungsbedingter Ersatz-Zeiten haben.
Darüber hinaus werden viele Überlebende allein aufgrund ihres Wohnsitzes diskriminiert. Denn diejenigen, die heute in einem Staat wohnen, der kein Sozialversicherungs-Abkommen mit der Bundesrepublik abgeschlossen hat, wie beispielsweise Russland, die Ukraine oder zahlreiche lateinamerikanische Staaten, steht die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zu entrichten, um die Mindestwartezeit zu erfüllen, nicht offen.