Bleibeperspektive für integrierte Ukraine-Vertriebene nach § 24 AufenthG

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Dorothee Salge und 11 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Hunderttausende Menschen aus der Ukraine leben in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz). Viele von ihnen haben in den letzten Jahren alles getan, was Integration in der Praxis bedeutet: Deutsch gelernt, Integrations- und Berufssprachkurse absolviert, Arbeit aufgenommen, Beiträge gezahlt, Kinder eingeschult, Wohnungen gefunden. Arbeitgeber haben sie eingearbeitet und fest eingeplant.

Doch je näher ein Auslaufen bzw. eine Beendigung des vorübergehenden Schutzes nach § 24 AufenthG rückt, desto größer wird das Risiko für Betroffene: Ohne klare Anschlussregelung droht der Verlust des rechtmäßigen Aufenthalts – damit verbunden Ausreisepflicht und im schlimmsten Fall Abschiebung. Das kann auch Menschen treffen, die längst integriert sind, stabil sozialversicherungspflichtig arbeiten, und Steuern und Beiträge zahlen.

Wir fordern deshalb eine bundesweit einheitliche, rechtssichere Anschlussregelung, damit Integration und nachhaltige Beschäftigung nicht ins Leere laufen und Familien, Betriebe und Kommunen nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

Ein Anschlussaufenthalt soll in der Regel möglich sein, wenn:

  • Aufenthalt nach § 24 AufenthG seit einer Mindestdauer (z. B. 18–24 Monate) besteht,
    Deutsch B1 und Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde (ggf. Nachholmöglichkeit)
  • seit mindestens 12 Monaten eine stabile sozialversicherungspflichtige Beschäftigung besteht (unbefristet oder befristet, aber nachweislich fortlaufend),
  • der Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen gesichert ist,
  • keine erheblichen Straftaten vorliegen und die Identität geklärt bzw. Mitwirkung erfolgt.

Warum das wichtig ist:

  • Planungssicherheit für Familien, Arbeitgeber und Kommunen
  • Integration belohnen statt ausbremsen
  • Fach- und Arbeitskräfte halten – auch in nicht-akademischen Berufen, die dringend gebraucht werden 
  • Verwaltungsaufwand reduzieren, statt immer neue Übergangs- oder Verlängerungsunsicherheiten

Diese Petition richtet sich konkret an die aktuelle Situation rund um § 24, weil hier zeitnah eine politische Entscheidungslücke droht.
Unser Anliegen ist jedoch grundsätzlich: Wer sich nachweislich integriert, arbeitet und Verantwortung übernimmt, sollte eine faire, klare Bleibeperspektive bekommen – unabhängig von Herkunft oder Qualifikation. Wir wollen keine anderen Gruppen ausschließen, sondern eine pragmatische Lösung für eine drängende Lage fordern.

Bitte unterschreiben und teilen Sie diese Petition, damit Politik und Öffentlichkeit rechtzeitig handeln – bevor Menschen, Betriebe und Familien vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

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Aktuelle Unterzeichner*innen:
Dorothee Salge und 11 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Hunderttausende Menschen aus der Ukraine leben in Deutschland mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (vorübergehender Schutz). Viele von ihnen haben in den letzten Jahren alles getan, was Integration in der Praxis bedeutet: Deutsch gelernt, Integrations- und Berufssprachkurse absolviert, Arbeit aufgenommen, Beiträge gezahlt, Kinder eingeschult, Wohnungen gefunden. Arbeitgeber haben sie eingearbeitet und fest eingeplant.

Doch je näher ein Auslaufen bzw. eine Beendigung des vorübergehenden Schutzes nach § 24 AufenthG rückt, desto größer wird das Risiko für Betroffene: Ohne klare Anschlussregelung droht der Verlust des rechtmäßigen Aufenthalts – damit verbunden Ausreisepflicht und im schlimmsten Fall Abschiebung. Das kann auch Menschen treffen, die längst integriert sind, stabil sozialversicherungspflichtig arbeiten, und Steuern und Beiträge zahlen.

Wir fordern deshalb eine bundesweit einheitliche, rechtssichere Anschlussregelung, damit Integration und nachhaltige Beschäftigung nicht ins Leere laufen und Familien, Betriebe und Kommunen nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

Ein Anschlussaufenthalt soll in der Regel möglich sein, wenn:

  • Aufenthalt nach § 24 AufenthG seit einer Mindestdauer (z. B. 18–24 Monate) besteht,
    Deutsch B1 und Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde (ggf. Nachholmöglichkeit)
  • seit mindestens 12 Monaten eine stabile sozialversicherungspflichtige Beschäftigung besteht (unbefristet oder befristet, aber nachweislich fortlaufend),
  • der Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen gesichert ist,
  • keine erheblichen Straftaten vorliegen und die Identität geklärt bzw. Mitwirkung erfolgt.

Warum das wichtig ist:

  • Planungssicherheit für Familien, Arbeitgeber und Kommunen
  • Integration belohnen statt ausbremsen
  • Fach- und Arbeitskräfte halten – auch in nicht-akademischen Berufen, die dringend gebraucht werden 
  • Verwaltungsaufwand reduzieren, statt immer neue Übergangs- oder Verlängerungsunsicherheiten

Diese Petition richtet sich konkret an die aktuelle Situation rund um § 24, weil hier zeitnah eine politische Entscheidungslücke droht.
Unser Anliegen ist jedoch grundsätzlich: Wer sich nachweislich integriert, arbeitet und Verantwortung übernimmt, sollte eine faire, klare Bleibeperspektive bekommen – unabhängig von Herkunft oder Qualifikation. Wir wollen keine anderen Gruppen ausschließen, sondern eine pragmatische Lösung für eine drängende Lage fordern.

Bitte unterschreiben und teilen Sie diese Petition, damit Politik und Öffentlichkeit rechtzeitig handeln – bevor Menschen, Betriebe und Familien vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

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